# taz.de -- Anti-Terror-Gesetze: Koalition einigt sich ein bisschen
       
       > Schwarz-Gelb verlängert mehrere Antiterrorgesetze um vier Jahre. Die
       > Vorratsdatenspeicherung bleibt allerdings weiterhin ein Streitthema.
       
 (IMG) Bild: Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger nähern sich an.
       
       BERLIN taz | Die schwarz-gelbe Koalition gibt sich kompromissbereit. Nach
       langer Auseinandersetzung einigten sich Bundesinnenminister Hans-Peter
       Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf die befristete Verlängerung mehrerer
       Sicherheitsgesetze. Zudem soll eine Regierungskommission die Gesetzgebung
       zur Terrorismusabwehr der vergangenen zehn Jahre überprüfen. Das erklärten
       die beiden Minister am Mittwoch in Berlin.
       
       Doch bleiben Union und FDP uneins bei der wichtigen Frage, welche
       Telekommunikationsdaten wie lange gespeichert werden dürfen.
       
       Große Änderungen der bisherigen Gesetzgebung bleiben aus. Die beiden
       Fachminister einigten sich im Kern darauf, die Gültigkeit der Ende 2011
       auslaufenden Gesetze um weitere vier Jahre zu verlängern. Bei den
       Regelungen geht es vor allem um Auskunftsrechte der drei deutschen
       Nachrichtendienste. So sollen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst
       (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) leichter Fluggastdaten
       einholen können. Statt Fluglinien einzeln zu fragen, ob ein Verdächtiger
       bei ihnen gebucht hat, können die Dienste auf das zentrale Buchungssystem
       Amadeus zugreifen.
       
       Noch Ende Mai befand das Justizministerium in einer Stellungnahme, dies sei
       "nicht akzeptabel, da mit einer einzigen Abfrage umfängliche
       Bewegungsprofile des Betroffenen erstellt werden können".
       
       ## Friedrich sieht von Verschärfung der Gesetze ab
       
       Die FDP setzte die Einsetzung einer "unabhängigen Regierungskommission"
       durch. Justizministerin und Innenminister sollen darin gleichberechtigte
       Vorsitzende werden. Das Gremium soll die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich
       seit den Anschlägen vom 11. September 2001 kritisch betrachten. Doch was
       genau die Kommission tun soll, blieb unklar. Leutheusser-Schnarrenberger
       erklärte lediglich, noch in dieser Legislaturperiode "Zwischenergebnisse"
       vorlegen zu wollen. Die Grünen kritisieren dies als "Umfall auf Raten"
       seitens der FDP.
       
       Friedrich erklärte, er habe von ursprünglich vorgesehenen
       Gesetzesverschärfungen "abgesehen". So wird es keinen Anspruch auf Auskunft
       über Inhalte von Bankschließfächern geben.
       
       Völlig offen ist nach wie vor die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
       Die dafür zuständige Justizministerin hat zwar einen Gesetzentwurf
       vorgelegt. Diesen hält die Union aber für vollkommen unzureichend. Das
       Bundesverfassungsgericht hat die alte Regelung, nach der Telefon- und
       Internetverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung sechs Monate lang
       gespeichert wurden, im März 2010 gekippt. Die Union argumentiert, ohne die
       Speicherung gebe es Lücken bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zudem existiert
       eine EU-Richtlinie, die die Speicherung der Daten über mindestens sechs
       Monate vorsieht. Die FDP verweist aber darauf, auf EU-Ebene werde noch
       heftig über Änderungen dieser Richtlinie diskutiert.
       
       29 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Matthias Lohre
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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