# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung: Ermittlern fehlen nur Netzdaten
       
       > Eine BKA-Studie ergibt, dass die Polizei kaum Bedarf für eine Speicherung
       > von Telefondaten hat. Ihr Interesse konzentriert sich auf IP-Adressen der
       > Internetnutzer.
       
 (IMG) Bild: Wer telefoniert wann mit wem? Mit der Vorratsdatenspeicherung könnte es die Polizei wissen.
       
       FREIBURG taz | Die Vorratsdatenspeicherung hat für Daten des
       Telefonverkehrs kaum praktische Bedeutung. Das ergab eine Studie des
       Bundeskriminalamts (BKA), die das Innenministerium jetzt veröffentlichte.
       Daten fehlen der Polizei fast nur bei IP-Adressen im Internetverkehr.
       
       Die Studie hatte den klaren Auftrag zu "belegen, dass und in welchem Umfang
       polizeifachlicher Bedarf an der Auskunft über längerfristig gespeicherte
       Verkehrsdaten besteht". Dazu hat das BKA alle Anfragen ausgewertet, die es
       selbst zwischen März 2010 und April 2011 an Telefon- und Internetfirmen
       gestellt hat. Es ging also um die Zeit, nachdem das
       Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
       gestoppt und besseren Datenschutz angemahnt hat.
       
       Insgesamt fragte das BKA nach Daten zu 5.082 Anschlüssen. Dabei bekam es in
       16 Prozent der Fälle Auskunft. Das heißt in 16 Prozent der Fälle waren auch
       ohne Speicherpflicht Daten vorhanden, zum Beispiel zu Abrechnungszwecken.
       In 84 Prozent der Fälle blieb die Anfrage ohne Auskunft. So weit die
       BKA-Zusammenfassung.
       
       Interessanter sind die Details des 16-seitigen BKA-Berichts, die ein höchst
       differenziertes Bild zeigen. So bezogen sich satte 90 Prozent der
       BKA-Anfragen auf IP-Adressen. Die Polizei wollte hier wissen, welche
       Personen sich mit einer bestimmten (nur zeitweilig vergebenen) IP-Adresse
       zum Beispiel in einem Kinderporno-Forum bewegten. Nur in knapp 10 Prozent
       der Fälle wollte das BKA nachträglich wissen, wer wann mit seinem Telefon
       wen angerufen hat.
       
       ## Unterschiedliche Erfolgsquoten
       
       Doch nicht nur das Interesse ist ganz ungleichgewichtig verteilt, auch die
       Erfolgsquoten unterscheiden sich stark. Bei den IP-Adressen bekam das BKA
       in rund 92 Prozent der Fälle keine Auskunft, weil die Daten nie gespeichert
       oder schon gelöscht wurden. Dagegen waren die Anfragen zum Telefonverkehr
       nur in 20 Prozent der Fälle erfolglos. Das heißt: Auch ohne
       Vorratsspeicherung bekam die Polizei hier fast immer die Daten, die sie
       benötigte.
       
       Unter dem Strich ergibt sich also ein ganz eindeutiges Bild. 98 Prozent der
       erfolglosen BKA-Anfragen bezogen sich auf IP-Adressen, nur 2 Prozent auf
       Telefondaten. Die vorsorgliche sechsmonatige Speicherung aller Festnetz-
       und Mobilfunkdaten ist so kaum zu rechtfertigen.
       
       Bei den IP-Adressen ergab die BKA-Untersuchung allerdings auch, dass eine
       ganz kurze Vorratsdatenspeicherung nicht ausreichend wäre, zum Beispiel
       weil die Opfer von Straftaten diese oft erst nach Wochen bemerken. Nur in 5
       Prozent der Fälle hätte es dem BKA geholfen, wenn die Internetfirmen einen
       Monat lang speichern, welchem Kunden sie wann welche IP-Adresse zugeteilt
       haben.
       
       Dagegen hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als
       Kompromiss im Vorjahr eine nur siebentägige Minivorratsdatenspeicherung für
       IP-Adressen vorgeschlagen. Die EU-Vorgabe beträgt sechs Monate. Und eine so
       lange Speicherung war nach Darstellung des BKA in 61 Prozent der Fällen
       auch nötig.
       
       Die BKA-Ermittlungen bezogen sich in 44 Prozent der Fälle auf
       Betrugsdelikte, in 38 Prozent ging es um Kinderpornografie. Keine große
       Rolle spielten Terrorismus (2 Prozent) und Mord (1 Prozent).
       
       5 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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