# taz.de -- Gerichtsstreit zwischen „Otti“ und „Bild“: Bis vor das Verfassungsgericht
       
       > Schon vier Mal haben Gerichte sich damit befasst, ob die „Bild“ Ottfried
       > Fischer mit einem Sexvideo erpresste. Der Streit könnte durch alle
       > Instanzen gehen.
       
 (IMG) Bild: Schreibt über das Sexleben anderer Leute: Wolf-Ulrich S. (l.).
       
       MÜNCHEN taz | Bereits zum vierten Mal treffen sich Ottfried Fischer und der
       Bild-Redakteur Wolf-Ulrich S. vor Gericht. Es geht um ein Video, das den
       Kabarettisten beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt. Der Journalist soll
       Fischer mithilfe des Videos unter Druck gesetzt und zu einem Interview
       genötigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm außerdem eine Verletzung
       des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen vor.
       
       Im Jahr 2010 verurteilte das Amtsgericht München den Boulevard-Reporter zu
       180 Tagessätzen à 80 Euro. In einem Berufungsverfahren wurde das Urteil
       2011 vom Landgericht aufgehoben und der Bild-Redakteur freigesprochen.
       Diese Entscheidung revidierte das Oberlandesgericht im April 2012. Jetzt
       wird der Prozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts München neu
       verhandelt. Nach dem ersten Prozesstag deutet sich an, dass Fischer, der in
       der Verhandlung als Nebenkläger auftritt, auch diesmal verlieren könnte.
       
       Besonders belastend für den an Parkinson erkrankten Kabarettisten sind die
       Aussagen seiner ehemaligen PR-Managerin. Sie hat den „Deal“ zwischen
       Fischer und der Bild-Zeitung nach eigener Angabe verhandelt. Dabei sei
       vonseiten der Bild-Zeitung keine Drohung ausgesprochen worden. Vielmehr sei
       das Video, das die beiden Prostituierten heimlich von sich und Fischer
       drehten, „zu heiß für die Bild“ gewesen. Geht es nach der Hamburgerin, hat
       diese in vorauseilendem Gehorsam gehandelt, um die zuvor mit Fischer
       vereinbarte „offensive Medienstrategie“ zu erfüllen und so sein Image in
       der Presse zu verbessern.
       
       „Mir war klar, dass wir im Zugzwang sind“, erklärte die PR-Managerin, mit
       der Fischer seit dem ersten Prozess nicht mehr zusammenarbeitet. Also habe
       sie der Bild von sich aus ein Interview mit dem Kabarettisten angeboten.
       Das Exklusivinterview sei von Fischer autorisiert, mit dessen Medienanwalt
       abgesprochen gewesen und anschließend exakt wie vereinbart erschienen.
       Davon, dass Fischer sich von der Bild unter Druck gesetzt gefühlt habe und
       um seine Existenz als Schauspieler und Werbeträger fürchte, wie er zuvor
       ausführte, habe sie nichts gewusst.
       
       Der Vorsitzende Richter Thomas Hensel äußerte die Einschätzung, dass der
       Streit auch mit diesem Verfahren nicht zu Ende sein könnte. Eine
       Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei „nicht ausgeschlossen“. Die
       Verteidiger hätten ein Gutachten des ehemaligen Vizepräsidenten des
       Bundesverfassungsgerichtes, Winfried Hassemer, zur verfassungsrechtlichen
       Dimension des Falls vorgelegt. Der Prozess wird am 24. Januar fortgesetzt.
       
       18 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marlene Halser
       
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