# taz.de -- Verfassungsänderung in Ungarn: Präsident unterschreibt
       
       > Trotz internationaler Kritik tritt die Verfassung in Kraft. Die EU hatte
       > eine Prüfung und gegebenenfalls Sanktionen wegen antidemokratischer
       > Tendenzen angekündigt.
       
 (IMG) Bild: Der ungarische Präsident Janos Adler (li.) besucht Bundespräsident Gauck am 11. März.
       
       WIEN/BERLIN rtr/afp | Der ungarische Staatspräsident Janos Ader hat die
       jüngsten [1][umstrittenen Verfassungsänderungen] erwartungsgemäß in Kraft
       gesetzt. Die rechtskonservative Regierungsmehrheit im Parlament hatte sie
       vor knapp zwei Wochen verabschiedet. Die Grundgesetznovelle sei im
       Amtsblatt veröffentlicht worden, berichtete die staatliche ungarische
       Nachrichtenagentur MTI.
       
       EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatte Ungarn wegen der umstrittenen
       Verfassungsreform mit der Kappung europäischer Hilfen gedroht. „Die
       Kommission ist Hüterin der Verträge und als solche sieht sie nicht tatenlos
       zu, wenn die Grundsätze dieser Verträge mit den Füßen getreten werden“,
       sagte Reding am Donnerstag in Berlin.
       
       Die Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orban hatte die
       Verfassungsänderungen im Budapester Parlament durchgesetzt, die
       international als Einschränkung demokratischer Rechte kritisiert werden.
       
       Die EU-Kommission werde die Verfassungsänderung und die sich daraus
       ergebenden Folgen überprüfen, erklärte Reding und verwies auf Artikel 7 des
       EU-Vertrages. Demnach können die Rechte eines Mitgliedsstaates in der
       Europäischen Union eingeschränkt werden, wenn die Werte des
       Staatenbündnisses verletzt werden. Dies könne auch Kürzungen der
       Geldzahlungen an Ungarn oder Einschränkungen der Stimmrechte zur Folge
       haben.
       
       ## Rechtsstaatlichkeit in Gefahr
       
       Reding sagte mit Blick auf die verfassungsändernde Mehrheit der Fidesz im
       Budapester Parlament: „Mit dem Grundgesetz spielt man nicht. Man kann nicht
       alle sechs Monate hingehen und das Grundgesetz ändern.“ Sie habe den
       Eindruck, dass in Ungarn die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr sei, sagte die
       Kommissarin, die wie Orban der konservativen Parteienfamilie angehört.
       
       Durch die Verfassungsänderung werden in Ungarn alle Entscheidungen des
       Verfassungsgerichts seit 2012 ungültig. Zudem darf sich das Gericht bei
       Gesetzen nur noch mit Verfahrensfragen und nicht mehr mit dem Inhalt
       beschäftigen. Das Parlament kann die Ausreise von Bürgern für mehrere Jahre
       verbieten, die für ihr Studium staatliche Hilfe erhalten haben.
       
       Kritiker werfen Orban zudem vor, mit der Verfassungsänderung die Machtbasis
       der Fidesz in öffentlichen Einrichtungen dauerhaft zu festigen. Die
       EU-Kommission fürchtet, dass durch die neue Verfassung unter anderem die
       Pressefreiheit, die Unabhängigkeit der Zentralbank und des Justizwesens
       sowie anderer staatlicher Institutionen eingeschränkt werden.
       
       27 Mar 2013
       
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