# taz.de -- Entscheidung über Zwischenlager Brunsbüttel: Erlaubnis erloschen
       
       > Das Zwischenlager Brunsbüttel in Schleswig-Holstein darf keine Castoren
       > aufnehmen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts torpediert die
       > Endlagersuche.
       
 (IMG) Bild: Ein Mitarbeiter, ein Castorbehälter und viel Platz für weitere. Doch die Genehmigung ist aufgehoben
       
       SCHLESWIG taz | Was passiert, wenn Terroristen ein Flugzeug wie den Airbus
       380 über dem Atommüllzwischenlager im [1][schleswig-holsteinischen
       Brunsbüttel] abstürzen lassen? Oder wenn sie das Gebäude, das 250 Meter
       entfernt von dem Altmeiler steht, mit Panzerfäusten angreifen?
       
       Diese Fragen stellte sich der Anwohner Peter Dreckmann – seit Hof liegt
       sechs Kilometer vom AKW entfernt – schon im Jahr 2003, als die
       Betreiberfirma Vattenfall die Genehmigung erhielt, radioaktiver Abfälle auf
       dem Gelände zu lagern. Seither kämpfen Dreckmann und seine Frau Anke vor
       Gericht gegen das Bundesamt für Strahlenschutz, das die Genehmigung
       erteilte.
       
       Am Mittwochnachmittag entschied das Schleswiger Oberverwaltungsgericht für
       die Kläger: Die Genehmigung ist aufgehoben. Der Senat unter dem Vorsitz von
       Richter Dierk Habermann stellte fest, das Bundesamt habe sich
       „Ermittlungsdefizite“ zu Schulden kommen lassen. So wurden aktuelle Daten –
       etwa zum Airbus 380, der 2003 noch nicht flog, aber bereits gebaut wurde –
       nicht berücksichtigt. Auch Details zu neueren panzerbrechenden Waffen bezog
       das Amt nicht in seine Prüfungen ein. Eine Revision ließ das Gericht nicht
       zu.
       
       Das politisch Brisante an dem Fall: Erlischt die Erlaubnis, die schwach
       radioaktiven Abfälle aus dem eigenen Werk zwischenzulagern, gilt das erst
       recht für die stark strahlenden Castorbehälter aus Sellafield. Einige
       dieser Container wollte aber die Kieler Landesregierung aus SPD, Grünen und
       der Minderheitenpartei SSW in Brunsbüttel aufnehmen – eine Vorbedingung, um
       den politischen Knoten rund um das Endlagersuchgesetz zu lösen.
       
       ## Die Auswahl kommt im Februar 2014
       
       Erst vor wenigen Tagen hatte sich Umweltminister Peter Altmaier (CDU) mit
       den Bundesländern darauf geeinigt, die Zwischenlager für die Aufnahme
       weiterer Castoren [2][erst im kommenden Jahr festzulegen]. Dies erschien zu
       Wahlkampfzeiten nahezu unmöglich. Da neben Brunsbüttel und Philippsburg in
       Baden-Württemberg noch ein drittes Zwischenlager aus einem schwarz-gelb
       regierten Bundesland her sollte, aber in den potentiellen Standort-Ländern
       Hessen und Bayern Wahlkampf ist, verschoben die Politiker die Auswahl auf
       Februar 2014.
       
       Erst danach wollten die Länder im Bundesrat das Endlagersuchgesetz, das bei
       der Kür einer Lagerstätte für schwer strahlenden Atommüll helfen soll,
       absegnen. Diese fragile Einigung dürfte nach dem Urteil noch stärker
       wackeln als bislang. Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich bereit
       erklärt, elf bis 15 Castoren aus der Wiederaufbereitung in Sellafield
       zurückzunehmen. Wohin diese nun kommen sollen, ist völlig unklar.
       
       Die Entscheidung des Gerichts, die Genehmigung tatsächlich aufzuheben, traf
       das zuständige Umwelt- und Energieministerium des Landes unvorbereitet:
       „Wir müssen erst genau prüfen, was in dem Urteil steht“, sagte eine
       Sprecherin Habecks.
       
       Für das Schleswiger Gericht waren die politischen Folgen nicht interessant,
       auch die Sicherheit der Anlage spielte nur indirekt eine Rolle – es ging
       einzig um die Frage, ob die Behörde im Jahr 2003 korrekt gehandelt hat,
       machte Richter Habermann klar. Aber dazu müsse das Gericht die Fakten
       kennen, auf deren Grundlage entschieden wurde.
       
       ## „Konservativ“ gerechnet
       
       Habermann ärgerte, dass das Gericht „[3][mit der Stange im Nebel]“
       stocherte, weil das Bundesamt viele Details geheim hielt. Der Anwalt der
       Kläger, Ulrich Wollenteit, vermutete dahinter eine Strategie: Der Kurs gehe
       seit einigen Jahren „in Richtung Mauern“.
       
       Bei vielen Fragen erklärten die Sachverständigen des BfS, sie hätten stets
       „konservativ“, also vorsichtig gerechnet, nehmen aber nicht „in jedem
       Szenario den schlimmsten Fall“ an. Gegen-Gutachterin Oda Becker sah dagegen
       gerade an ihrer Meinung nach entscheidenden Punkten Mängel, etwa bei der
       Frage, wie lange ein abgestürztes Flugzeug brenne und wie viel Hitze dabei
       entstehe. Der Gegen-Experte fand die „Frage der Thermik nicht so relevant“.
       
       Diesen Argumenten folgte das Gericht, das sich einen ganzen Tag Zeit für
       die interne Beratung nahm, nur in geringem Umfang. Auch dass inzwischen der
       Werkschutz verstärkt worden sei, ließ der Senat nicht gelten: „Das mindert
       das Risiko eines erfolgreichen Angriffs nur, hebt ihn aber nicht auf“, so
       Habermann bei der mündlichen Begründung.
       
       Ebenfalls missbilligte das Gericht, dass das Bundesamt nicht den Grenzwert
       für eine Umsiedlung der Anwohner nach dem Austritt von Radioaktivität nach
       einem Terrorangriff einbezogen hatte. Einziger Dämpfer für die Kläger – die
       bei der Verkündung nicht dabei waren – ist, dass sie sich an den Kosten des
       Prozesses beteiligen müssen.
       
       19 Jun 2013
       
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