# taz.de -- Trickserei im Online-Reisebüro: Buchung per Mausklick
       
       > Im Internet ist die Urlaubstraumreise oft günstiger. Doch Vorsicht:
       > Besser ist, die Angebote sehr sorgfältig zu prüfen – auch das
       > Kleingedruckte.
       
 (IMG) Bild: Im Traumurlaub der Sonnen entgegen – doch davor steht oft das Kleingedruckte.
       
       Nur ein paar Klicks – und ab in den Urlaub! Wer günstig reisen will, findet
       bei Preissuchmaschinen oder Reisebüros im Internet viele Angebote. Jeder
       dritte Internetnutzer in Europa bucht Reisen und Hotels schon online.
       Solche Buchungen können aber auch zum Reinfall werden. Denn manche Anbieter
       treiben den Preis durch intransparente Nebenkosten in die Höhe oder
       verkaufen den Kunden eine unerwünschte Versicherung mit.
       
       Seit Jahren warnen Verbraucherschützer vor schwarzen Schafen und raten, die
       Angebote immer sorgfältig zu prüfen. Wie berechtigt diese Warnung ist,
       zeigt das kürzlich veröffentlichte, erschreckende Ergebnis einer
       konzertierten Prüfaktion der EU-Kommission aus dem vorigen Jahr.
       
       Nur 31 Prozent von 552 Reisewebseiten hielten sich an das europäische
       Verbraucherrecht. Bei 382 Seiten, also mehr als zwei Dritteln der Angebote,
       wurden dagegen von den zuständigen Behörden und Verbraucherverbänden teils
       gravierende Verstöße festgestellt.
       
       Der häufigste Mangel: Bei 30 Prozent der Webseiten fehlten Informationen
       über die Identität des Anbieters und Kontaktmöglichkeiten, besonders die
       Mailadresse. Bei 28 Prozent gab es keine Hinweise zu
       Beschwerdemöglichkeiten. Fast jeder vierte Anbieter versuchte, dem Kunden
       noch Zusatzangebote wie Versicherungen über Voreinstellungen unterzujubeln.
       Und bei jeder fünften Webseite erschien der Gesamtpreis gesetzeswidrig
       nicht sofort, wenn die Hauptelemente der Buchung erstmals angezeigt wurden.
       
       Die zuständige EU-Kommissarin Neven Mimica will nach eigener Aussage „nicht
       ruhen, bis die Rechte der Verbraucher uneingeschränkt geachtet werden“. Die
       Anbieter wurden aufgefordert, die Rechtsverstöße abzustellen, lediglich 173
       lenkten bisher ein. Zum Stichtag am 3. April 2014 boten nur 62 Prozent der
       geprüften Webseiten die vorgeschriebenen Informationen.
       
       Mehr als jeder dritte geprüfte Anbieter habe deshalb nun „weitere
       Maßnahmen“ der Behörden zu erwarten, kündigte die Kommission an. Ein
       Viertel der Betreiber dieser 209 Webseiten habe die Abstellung der Mängel
       aber immerhin zugesagt, wenn auch noch nicht umgesetzt.
       
       ## Angebote überprüft
       
       In Deutschland überprüften das Bundesamt für Verbraucherschutz und
       Lebensmittelsicherheit (BVL), der Dachverband der Verbraucherzentralen
       (Vzbv) und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs insgesamt 30
       Webseiten für Reise- und Flugangebote.
       
       Bei nahezu allen Angeboten seien Verstöße gegen das Verbraucherrecht
       festgestellt worden, teilte das BVL mit, das ausschließlich Anbieter mit
       Sitz im Ausland unter die Lupe nahm. Häufig seien der Endpreis nicht
       vorschriftsgemäß ausgewiesen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
       ausreichend zugänglich und transparent gewesen.
       
       Anders als die Behörde nennen die Verbraucherzentralen auch die Namen der
       schwarzen Schafe. Der Vzbv untersuchte voriges Jahr zwölf Webseiten von
       Fluggesellschaften und Vermittlern und stellte zahlreiche Verstöße fest.
       Gegen drei Fluganbieter und einen Vermittler wurde letztendlich Klage
       erhoben.
       
       ## Einfallsreiche Zusatzangebote
       
       Dabei ging es um die korrekte Darstellung der Preise und Zusatzangebote,
       die in der EU-Verordnung 1008/2008 geregelt ist. Demnach müssen Preise
       vollständig dargestellt und Zusatzkosten immer am Beginn des
       Buchungsvorgangs angegeben werden. Besonders das Verbot der Voreinstellung
       von Zusatzangeboten umgingen viele Anbieter „äußerst einfallsreich“,
       kritisiert Vzbv-Expertin Kerstin Hoppe.
       
       So unterlag die Fluggesellschaft Condor vor dem Landgericht Frankfurt am
       Main im Streit um die Darstellung der Reiseversicherung. Kunden wurden bei
       den Buchungsschritten gezwungen, eine Auswahl zu treffen, zudem gab es den
       Hinweis, dass es ohne Reiseschutz teuer werden könne.
       
       Das Gericht erklärte eine solche Praxis für unzulässig. Der Kunde dürfe
       nicht gezwungen werden, eine Auswahl für oder gegen eine Reiseversicherung
       treffen zu müssen (Az. 2-06 O379/13 vom 22. 1. 2014). Das Urteil ist nicht
       rechtskräftig, weil Condor Berufung einlegte.
       
       24 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Wüpper
       
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