# taz.de -- Entschädigung für Bahnkunden: Eine Frage der Zeit
       
       > Ausreden zählen nicht: Hat ein Zug Verspätung, muss die Bahn den
       > Fahrpreis auch bei höherer Gewalt erstatten. Das entschied der
       > Europäische Gerichtshof.
       
 (IMG) Bild: Zeitreise: Ist der Zug spät dran, muss die Bahn zahlen
       
       LUXEMBURG/BERLIN afp/dpa | Die Eisenbahnunternehmen Europas müssen ihren
       Kunden bei Verspätungen auch dann Fahrpreise teilweise erstatten, wenn
       höhere Gewalt wie etwa Unwetter oder Erdrutsche der Grund der Verspätung
       sind. Reisende haben damit je nach Verspätung Anspruch auf eine anteilige
       Erstattung des Fahrpreise von bis zu 50 Prozent, wie der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied.
       (Az: C-509/11).
       
       Das Urteil betrifft europaweit alle Bahnunternehmen. Klauseln in ihren
       Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt
       ausschließen, sind demnach ungültig. Die Erstattungspflicht gilt nicht für
       Verspätungen im Flug-, Schiffs-, oder Omnibusfernverkehr.
       
       Die Deutsche Bahn reagierte positiv auf die Entscheidung des Europäischen
       Gerichtshofs. Man werde die Entscheidung vom Donnerstag unverzüglich in die
       Tat umsetzen, sagte eine Unternehmenssprecherin in Berlin.
       
       Mit dem Urteil des Luxemburger Gerichts sei „Rechtssicherheit in einer für
       die Verbraucher und für die Eisenbahnen wichtigen Rechtsfrage geschaffen
       worden“. Die Deutsche Bahn habe aber schon in der Vergangenheit von der
       Möglichkeit, sich auf einen solchen Haftungsausschluss zu berufen, im Sinne
       der Kunden „eher zurückhaltend Gebrauch gemacht“, fügte die Sprecherin
       hinzu.
       
       Der Fahrgastverband Pro Bahn stellte fest, das Urteil habe sämtlichen
       Überlegungen, wo höhere Gewalt anfängt oder aufhört, die Grundlage
       entzogen. „Für den Fahrgast zählt die Verspätung, nicht der Versuch des
       Beförderers, sich eventuell von seiner gesetzlichen Entschädigungspflicht
       zu befreien“, sagte Pro-Bahn-Sprecher Gerd Aschoff.
       
       26 Sep 2013
       
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