# taz.de -- Kommentar Entschädigungen bei Bahn: Teurer Wettbewerbsnachteil
       
       > Warum sollen Fahrgäste, die im Bus im Stau stehen, leer ausgehen,
       > Passagiere aber, die in einem gestoppten Zug sitzen, entschädigt werden?
       > Das ist ungerecht.
       
 (IMG) Bild: Wo ist die Trasse? Auch bei höherer Gewalt haftet die Bahn für Verspätungen.
       
       Es klingt so schön und verbraucherfreundlich: Fällt ein Zug aus oder kommt
       er erheblich zu spät, so steht den Kunden und Kundinnen eine Entschädigung
       zu – egal was der Grund für die mangelhafte Beförderungsdienstleistung war.
       So urteilte der Europäische Gerichtshof im September. Die Deutsche Bahn AG
       drängt nun auf eine Änderung der EU-Fahrgastverordnung, weil sie sich im
       Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern benachteiligt sieht. Zu Recht.
       
       Denn während die Bahnunternehmen auch bei höherer Gewalt – also etwa
       Unwetter, Erdbeben, Hochwasser oder Streik – in jedem Fall entschädigen
       sollen, haben die Kunden von Fluggesellschaften, Bus- oder Fährunternehmen
       deutlich weniger Rechte. Das ist schlicht ungerecht.
       
       Warum sollen Fahrgäste, die in einem Bus im Stau stehen, leer ausgehen,
       Passagiere aber, die in einem wegen eines Suizids gestoppten Zug sitzen,
       entschädigt werden müssen? Oder warum dürfen Fluggesellschaften bei einem
       Vulkanausbruch ihre Kunden hängen lassen; während die Bahn auch bei
       Hochwasser fahren soll?
       
       So wird der Wettbewerbsnachteil der Bahn verstärkt. Dabei zahlen etwa
       Fernbusse in Deutschland keine Autobahnmaut, während Bahnunternehmen
       Trassengebühren begleichen; dabei zahlen Fluggesellschaften keine
       Kerosinsteuer, während die Bahn für Strom und Diesel Steuern entrichtet.
       
       Höhere Gewalt ist aber nicht gleich höhere Gewalt. Wenn Streiks absehbar
       sind, sollte sich ein Mobilitätsdienstleister nicht einfach darauf berufen
       können. Und wenn eine Sturmböe einen morschen Baum abknickt, der auf die
       Schiene fällt, so kann es durchaus sein, dass der Baum vor dem Sturm hätte
       gefällt werden müssen. Die EU sollte für diese und andere Fälle definieren,
       wann Entschädigungsansprüche bestehen. Das Wichtigste aber ist: Die Regeln
       müssen für alle gelten.
       
       18 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Richard Rother
       
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