# taz.de -- Asylrecht im Koalitionsvertrag: Etwas weniger Schikane
       
       > Union und SPD mildern einige Härten des Asylrechts ab. Ein Teil der
       > Geduldeten kann auf Integration hoffen. Die Residenzpflicht bleibt aber
       > teilweise erhalten.
       
 (IMG) Bild: Ein paar Härten weniger: Flüchtlinge fordern eine andere Asylpolitik.
       
       BERLIN taz | Noch ist offen, wer künftig das Innenministerium leitet. In
       Sachen Asylpolitik sind jedoch einige Härten, an denen der bisherige
       Ressortchef Hans-Peter Friedrich (CSU) festgehalten hat, abgemildert worden
       – zumindest im Innern. An der Abschottung nach außen will die Große
       Koalition nichts ändern.
       
       Profitieren wird ein Teil der rund 36.000 Menschen, die seit mehr als sechs
       Jahren mit einer Duldung leben – dem schwächsten Aufenthaltsstatus, der
       jede Integration ausschließt. Für sie soll es eine lange geforderte
       Bleiberechtsregelung geben. Bedingung ist die „überwiegende
       Lebensunterhaltssicherung“. Offen sind die weiteren Ausschlusskriterien.
       Die Behörden dürften vor allem solchen Ausländern das Bleiberecht
       verweigern, die in der Vergangenheit „mangelhaft“ an der Vorbereitung ihrer
       eigenen Abschiebung mitgewirkt haben.
       
       Eine der schikanösesten und umstrittensten Regelungen des Asylrechts wird
       gelockert: Künftig soll die EU-weit einzigartige Residenzpflicht vom
       Landkreis auf das Bundesland ausgeweitet werden. Bis auf Sachsen und Bayern
       war dies aber ohnehin schon überall der Fall.
       
       Für Aufenthalte bis zu einer Woche außerhalb des Bundeslandes soll künftig
       eine bloße Mitteilung an die Ausländerbehörde ausreichen. Bislang war ein
       förmlicher, gebührenpflichtiger Antrag nötig – den die Behörden nach
       Gutdünken ablehnen konnten. Für Studium, Berufsausübung und -ausbildung
       soll künftig ein Anspruch auf Befreiung von der Residenzpflicht bestehen.
       Frei im Land bewegen dürfen sich Asylsuchende und Geduldete nicht.
       
       ## Bei der Jobsuche benachteiligt
       
       Die Behandlung unbegleiteter 16- und 17-Jähriger als voll verfahrensmündig
       wird beendet. Künftig genießen alle unbegleiteten Minderjährigen Schutz.
       Erst mit 18 können sie ihr Verfahren betreiben.
       
       Das Arbeitsverbot wird auf drei Monate verkürzt. Die EU hatte schon
       kürzlich eine Beschränkung auf höchstens neun Monate verfügt. Erhalten
       bleibt aber der sogenannte Nachrangigkeitsvorbehalt: Nur wenn kein
       Deutscher einen Job will, darf ein Asylbewerber ihn annehmen. Vor allem in
       Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit bleibt der Jobmarkt so verschlossen.
       
       Die Prüfung von Asylverfahren soll künftig nicht länger als drei Monate
       dauern. Tatsächlich war die bislang teils Jahre währende Dauer für viele
       Asylsuchende zermürbend. Flüchtlingsorganisationen fürchten, dass
       Schnellverfahren dazu dienen können, Asylsuchende möglichst schnell wieder
       abzuschieben, ohne ihnen ausreichend Zeit zu geben, ihre Verfolgung
       nachzuweisen.
       
       28 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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