# taz.de -- Neue Bundesdatenschutzbeauftragte: „Ein wirksames Instrument“
       
       > Andrea Voßhoff hält die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für sinnvoll.
       > Der Europäische Gerichtshof prüft die Verhältnismäßigkeit.
       
 (IMG) Bild: Andrea Voßhoff stimmte als Abgeordnete für die Vorratsdatenspeicherung.
       
       BERLIN dpa | Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff steht der
       umstrittenen Vorratsdatenspeicherung weiter positiv gegenüber. „Meine
       Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung
       ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann“, sagte
       Voßhoff dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
       
       Auch das Bundesverfassungsgericht habe nicht das Ob der Regelung
       infragegestellt, sondern nur das Wie. Der endgültigen Entscheidung des
       Europäischen Gerichtshofs zur zugrundeliegenden EU-Richtlinie wolle sie
       aber nicht vorgreifen.
       
       Die Wahl Voßhoffs zur Datenschutzbeauftragten hatte viel Kritik ausgelöst,
       weil die CDU-Politikerin als Bundestagsabgeordnete für die
       Vorratsdatenspeicherung votiert hatte.
       
       Telekommunikationsunternehmen in der EU sind seit einigen Jahren
       verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder
       Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit Ermittler zur
       Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können.
       
       In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das
       Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung 2010 gekippt.
       
       Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich nicht auf eine Neufassung
       verständigen können. Union und SPD wollen die Datenspeicherung auf Vorrat
       wieder einführen. Erwartet wird aber zunächst ein Urteil des Europäischen
       Gerichtshofs zur Verhältnismäßigkeit des Instruments.
       
       20 Dec 2013
       
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