# taz.de -- Streit um Vorratsdatenspeicherung: Innenministerium fordert Umsetzung
       
       > Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss vorgelegt werden, fordert der
       > Parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums. Justizminister
       > Maas will das nicht.
       
 (IMG) Bild: Gibt es Gründe, mit einem Gesetzentwurf zu warten? Die Koalition streitet.
       
       BERLIN afp/dpa | Der Parlamentarische Staatssekretär im
       Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), hat Bundesjustizminister Heiko
       Maas (SPD) aufgefordert, noch vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
       zur Vorratsdatenspeicherung einen Gesetzentwurf vorzulegen. „Es gibt keinen
       Grund, mit der Gesetzgebungsarbeit weiter zu warten“, sagte Krings der
       Berliner Zeitung. Er erwarte „zügig“ einen ersten Gesetzentwurf des
       Bundesjustizministeriums.
       
       Hinweise des Europäischen Gerichtshofes ließen sich „ohne Probleme“ im
       parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen, fügte der
       Staatssekretär hinzu. „Ohnehin rechnet niemand damit, dass der Europäische
       Gerichtshof strengere Datenschutzregeln einfordert als das
       Bundesverfassungsgericht.“
       
       [1][Maas will anders als im Koalitionsvertrag vereinbart die umstrittene
       Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht einführen]. „Ich lege keinen
       Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt
       hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht“, sagte
       Maas dem Spiegel laut Vorabmeldung. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die
       Richter die Richtlinie vollständig kassierten.
       
       Dagegen beharrt die Union auf eine schnelle Wiedereinführung der
       Vorratsdatenspeicherung. „Wir hatten vereinbart, dass wir die
       Vorratsdatenspeicherung einführen. Und dabei bleibt's“, sagte der
       CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl der Berliner Zeitung. Ein Urteil des
       Europäischen Gerichtshofes abzuwarten – davon könne nicht die Rede sein.
       „Wenn eine Partei sich nicht an die Verträge hält, dann muss man das im
       Koalitionsausschuss besprechen.“
       
       ## Rechtssicherheit nötig
       
       CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer pflichtete ihm im ZDF-Onlineportal
       heute.de bei: „Auf Gerichtsentscheidungen aus Brüssel zu warten, ist viel
       zu kurz gesprungen. Wir brauchen jetzt einen nationalen Vorstoß, der
       Rechtssicherheit bietet.“
       
       Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach kritisierte die Weigerung des
       SPD-Ministers im Kölner Stadt-Anzeiger: „Es ist gerade nicht vereinbart
       worden, dass wir so lange abwarten, bis eine Entscheidung vorliegt. Denn an
       jedem Tag, an dem wir die Vorratsdatenspeicherung nicht haben, können
       Straftaten nicht aufgeklärt werden.“
       
       Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten: „Wir werden die
       EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von
       Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die
       Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.“
       
       Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Pedro Cruz
       Villalón, war in seinem Votum zur Vorratsdatenspeicherung zu dem Schluss
       gekommen, dass die umstrittene EU-Richtlinie dazu von 2006 gegen die
       Grundrechte der Bürger auf Privatheit verstößt und reformiert werden muss.
       Der EuGH folgt in der Regel der Einschätzung seines Generalanwaltes.
       
       6 Jan 2014
       
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