# taz.de -- Untersuchungsausschuss im Landtag: „Sachsensumpf“ schluckt Rechtsstaat
       
       > Ob sich sächsische Justizbeamte im Bordell erpressbar machten, bleibt
       > unaufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft hat alles darangesetzt, sie zu
       > entlasten.
       
 (IMG) Bild: Gibt auch kein gutes Bild ab: Sachsens Ex-Justizminister Geert Mackenroth (CDU)
       
       DRESDEN taz | Als „weiße Korruption“ bezeichnet der Untersuchungsausschuss
       im Sächsischen Landtag das Verhalten von Staatsregierung und
       Staatsanwaltschaft in der als „Sachsensumpf“ bekannt gewordenen
       Korruptionsaffäre. Nach Erkenntnissen von Linken, SPD und Grünen wurden
       schon die Ermittlungen in der Absicht begonnen, Verdächtige aus dem
       Justizapparat zu entlasten. Der Abschlussbericht, der nächste Woche
       erscheint, liegt der taz vor.
       
       Zu Beginn der 90er Jahre sollen leitende Justizbeamte durch Besuche in
       einem Minderjährigenbordell erpressbar geworden sein. Auf Betreiben der CDU
       durfte der sächsische Verfassungsschutz ab 2003 drei Jahre lang die
       organisierte Kriminalität beobachten.Teile der gesammelten Dossiers, wo es
       um die Verquickung der Leipziger Justiz mit dem Immobilien- und
       Rotlichtmilieu ging, gelangten im Mai 2007 an die Öffentlichkeit.
       
       „Nichts als heiße Luft“, erklärte 2008 schließlich der leitende
       Oberstaatsanwalt. Und ließ nach Verleumdungsanzeigen der verdächtigten
       Justizbeamten in die Gegenrichtung ermitteln. Simone S., zuständig für
       organisierte Kriminalität beim Verfassungsschutz, wurde mit fünf Verfahren
       überzogen. Angeklagt wurden auch zwei ehemalige Zwangsprostituierte und
       zwei Journalisten.
       
       2007 setzte die Opposition einen Untersuchungsausschuss durch. Nach Ansicht
       von Klaus Bartl, Rechtsexperte der Linken, hatte die Dresdner
       Staatsanwaltschaft überhaupt nicht die Ressourcen, die Vorwürfe ernsthaft
       aufzuklären. Sein Kollege Johannes Lichdi spricht von einem „gravierenden
       Versagen des Rechtsstaats“, weil „nicht sein konnte, was nicht sein darf“.
       Ob tatsächlich Verbindungen zwischen Justiz und Rotlichtmilieu bestanden,
       konnte auch der Ausschuss nicht aufklären
       
       26 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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