# taz.de -- Prozess um „Sachsensumpf“: Endlich frei
       
       > Gegen den Willen des Staatsanwalts, der den Prozess unbedingt fortführen
       > wollte, fällte der Richter ein Urteil. Die beiden angeklagten
       > Journalisten sind unschuldig.
       
 (IMG) Bild: Freigesprochen: Thomas Datt (l. ) und Arndt Ginzel
       
       DRESDEN taz | Wäre es nach Staatsanwalt Christian Kohle gegangen, hätte
       sich der Berufungsprozess gegen die Journalisten Thomas Datt und Arndt
       Ginzel noch bis ins neue Jahr hingezogen. Hartnäckig beharrte er auf seiner
       Berufung und auf der Vernehmung weiterer Zeugen, obschon der Vorsitzende
       Richter Martin Schultze-Griebler bereits nach drei Verhandlungstagen
       erkennen ließ, dass er nicht mehr an eine Verurteilung der beiden
       Journalisten glaube.
       
       Und so kam es dann auch: Am späten Montagnachmittag sprach
       Schultze-Griebler die beiden Leipziger Journalisten frei. Damit folgte die
       Strafkammer der Forderung der Verteidigung, die schon in ihren Plädoyers
       sagte: „Das Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen.“ Es werfe ein
       schlechtes Licht auf die sächsische Justiz, meinten sie mit Blick auf die
       Recherchen im „Sachsensumpf“, nach denen hochrangige sächsische Juristen
       Kontakt zum Leipziger Rotlichtmilieu gehabt haben sollen.
       
       Staatsanwalt Kohle war in seinem Plädoyer zuvor hart geblieben und hatte
       Geldstrafen von je 6.000 Euro gefordert. In einem ersten Prozess Mitte 2010
       waren Datt und Ginzel zu je 2.500 Euro verurteilt worden. Die Angeklagten
       gingen in Berufung.
       
       Im zweiten Dresdner „Journalistenprozess“ ging es nun streng genommen nur
       um die Frage, ob die gewählten Formulierungen in zwei Artikeln des Spiegels
       und bei Zeit Online über Zwangsprostitution in dem Minderjährigenbordell
       „Jasmin“ den Tatbestand übler Nachrede und Verleumdung erfüllen würden oder
       nicht.
       
       Die Kammer hatte schon in der vorletzten Novemberwoche ihre vorläufige
       Rechtsauffassung schriftlich dargelegt, dass sich die inkriminierten
       Passagen „im Bereich der zulässigen Verdachtsberichterstattung bewegt
       haben“.
       
       Die Zeugenvernehmungen in diesem Prozess am Landgericht wie auch im
       Parallelprozess gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte am Amtsgericht
       erhellten nebenbei aber auch Vorgänge um den „Sachsensumpf“. Die Sächsische
       Staatsregierung hatte 2008 die angebliche Korruptionsaffäre für erledigt
       erklärt. Ein Untersuchungsausschuss des Landtages ermittelt jedoch nach wie
       vor. Beobachter werten die beiden Prozesse als entschiedenen Versuch der
       sächsischen Justiz, jeden Verdacht einer Verstrickung endgültig
       auszuräumen.
       
       10 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
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