# taz.de -- Kommentar Dresdner Handygate: Die Aufarbeitung steht aus
       
       > In Dresden versagten alle Kontrollinstanzen. Jahrelang trieb die
       > Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Nazigegner voran – obwohl sie
       > falschlag.
       
 (IMG) Bild: Neonazis marschieren in Dresden auf (Archivbild von 2011)
       
       War das Ermittlungsverfahren gegen die sogenannte kriminelle Vereinigung in
       Dresden nur ein Vorwand, um die Strukturen linker, mithin unliebsamer
       AktivistInnen auszuleuchten? Die Antwort scheint naheliegend: Wer einmal
       auf Grundlage des Gummiparagrafen 129 ermitteln darf – also um eine
       „kriminelle Vereinigung“ zu finden –, dem stehen plötzlich sehr
       umfangreiche Ermittlungsansätze offen.
       
       Und weil sich öffentliche Repräsentanten in Dresden von jeher mit den
       Anti-Nazi-Demonstranten aus dem gesamten Bundesgebiet schwertaten,
       schlussfolgerten viele: Was die Behörden dort abzogen, konnte nur
       politische Gründe haben. Doch so einfach ist es nicht.
       
       Tatsächlich ging den Ermittlungen ja eines voraus: Neonazis in Sachsen
       wurden wiederholt übel zugerichtet. Das war massive Gewalt, Gewalt gegen
       Menschen, und nicht nur eine Fantasie des LKA. Natürlich muss eine
       Staatsanwaltschaft ermitteln, wenn sich Hinz und Kunz die Köpfe
       einschlagen. So weit, so gut.
       
       In Dresden aber entstand ein strukturelles Problem: Die Kontrollinstanzen
       versagten. Obwohl die LKA-Ermittler jahrelang auf dem Holzweg waren, trieb
       die Staatsanwaltschaft das Verfahren immer weiter.
       
       Dresdner Amtsrichter gaben auch dann noch leichtfertig ihr Okay, als
       Polizisten Partei- und Anwaltsräume stürmen wollten. Selbst als eine
       bundesweite Debatte über die Maßlosigkeit der Ermittlungen tobte, verstand
       sich Dresden, einschließlich der Landesregierung, vor allem auf
       Rechtfertigung.
       
       Es ist dieses Kollektivversagen, das – auch politisch – aufgearbeitet
       werden muss. Doch auch seit bekannt ist, dass all die Rechtfertigungen
       falsch waren, ist von Aufarbeitung nichts zu spüren. Wenn Behörden aus
       groben Fehlern keine Schlüsse ziehen, ist es Versagen. Wenn sie keine
       Schlüsse ziehen wollen, ist es Vorsatz.
       
       24 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
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