# taz.de -- Fahrdienst-Vermittler: Gericht verbietet Uber bundesweit
       
       > Vorerst darf Uber in ganz Deutschland keine privaten Fahrten mehr
       > vermitteln. Das entschied das Landgericht Frankfurt. Doch Uber gibt sich
       > nicht geschlagen.
       
 (IMG) Bild: Punktsieg fürs Taxi
       
       FRANKFURT/MAIN dpa | Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine
       Leistungen in Deutschland vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das
       Landgericht Frankfurt/Main erließ in einem Eilverfahren eine entsprechende
       einstweilige Verfügung. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem
       Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über
       seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an.
       Bei Zuwiderhandlung drohen demnach ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder
       Ordnungshaft. „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit
       Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“, teilte Uber auf Anfrage mit.
       
       Die einstweilige Verfügung erging bereits am vergangenen Donnerstag ohne
       mündliche Anhörung von Uber. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist
       in diesem Fall allerdings die einstweilige Verfügung gültig. Als Klägerin
       ist die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht
       gezogen, die in Deutschland auch eine Smartphone-App anbietet.
       
       Uber ist inzwischen weltweit in über 200 Städten aktiv. Zuletzt war der
       Service von Uber in einzelnen Städten in Deutschland, unter anderem in
       Berlin, verboten worden. Das Start-up aus San Francisco mit europäischer
       Niederlassung in Amsterdam vermittelt über Smartphone-Apps Fahrer und
       Privatpersonen für die Beförderung und ist vor allem der traditionellen
       Taxi-Branche ein Dorn im Auge.
       
       Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss der Uber B.V. aus den
       Niederlanden „unlauteres Wettbewerbsverhalten“ vor. Die einstweilige
       Verfügung sei auch durch die Wiederholungsgefahr begründet. Nach Abmahnung
       habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben,
       stellte das Gericht fest. Gegen die Untersagungsverfügungen wollte das
       Unternehmen Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb
       weiterlaufen lassen.
       
       ## Kein Check möglich
       
       Der Gesetzgeber lasse das Geschäftsmodell der Fahrgastbeförderung nur nach
       definierten Standards zu, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der
       Genossenschaft Taxi Deutschland eG. „Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen
       und Fahrzeug durchchecken.“ Das Taxigewerbe kritisiert an dem neuen Dienst
       unter anderem, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt
       sei, dass der Fahrer keine Gesundheitsprüfung absolvieren müsse und das
       Fahrzeug nicht überprüft werde.
       
       „Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist“, erklärte Uber
       in einer Reaktion. Fortschritt und Innovation dürften nicht ausgebremste
       werden. „Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten
       wachsenden Märkten zählt Deutschland, und in diesem Fall die Frankfurter,
       lieben Ubers erstklassige Dienstleistungen.“
       
       2 Sep 2014
       
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