# taz.de -- Verbot von Fahrtdienstvermittlung: Nicht Uber dem Gesetz
       
       > Uber ignoriert ein Verbot. Der Fahrdienstleister sollte in die Schranken
       > verwiesen werden. Das Geschäftsmodell ist unsozial und kundenfeindlich.
       
 (IMG) Bild: Taxifahrer demonstrieren im Juni in Berlin gegen die neue Konkurrenz aus dem Netz.
       
       So dreist muss man erst einmal sein: Da verbietet das Landgericht Frankfurt
       per einstweiliger Verfügung dem US-amerikanischen Internetunternehmen Uber,
       seine De-facto-Taxifahrervermittlungs-Dienstleistung in Deutschland weiter
       anzubieten – und was macht die Firma? Sie hält die Verfügung für Unrecht
       und macht weiter wie gehabt. Auch wenn bei Verstößen gegen das Urteil ein
       Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro droht oder eine Ordnungshaft.
       
       Der durchaus ungewöhnliche Vorgang zeigt: Hinter Uber steht viel Kapital,
       und es geht der Firma in dem am schnellsten wachsenden Markt in Europa um
       viel Geld. Bleibt zu hoffen, dass Ubers Gegenseite, die Genossenschaft Taxi
       eG, sich nicht von Ubers Anwälten einschüchtern lässt und auf der
       Durchsetzung von Recht und Gesetz besteht – und dass das Gericht dem folgt.
       Unerträglich wäre ja, wenn im hiesigen Transportwesen beim Umgang mit
       Schwarzfahrern gern die juristische Keule geschwungen würde, aber Manager
       ungeschoren davonkämen, solange sie nur mit Handy-Apps blinken und mit
       Dollarscheinen winken.
       
       Letztlich geht es bei dem Streit, jenseits von juristischem Klein-Klein,
       aber um viel mehr. Nämlich darum, wie die Menschen in Deutschland mobil
       sein und wie sie arbeiten wollen. Die neuen technischen Möglichkeiten, wie
       sie App-Dienste von Uber und anderen Anbietern darstellen, sind dabei nur
       ein Mittel, altbekannte Strukturen wie den Taximarkt zu zerschlagen – wenn
       die Gerichte und der Gesetzgeber das zulassen. Sie sollten es nicht tun,
       denn Ubers schöne neue Fahrdienstwelt ist alles andere als erstrebenswert –
       auch wenn die Kundschaft zunächst mit Dumpingpreisen geködert wird.
       
       Wer Uber ablehnt, ist im Übrigen kein Technikfeind, wie gern unterstellt
       wird. Auch traditionelle Taxi-Firmen nutzen Apps, Smartphones, Internet,
       Taxameter, Navigationsgeräte, moderne und mit viel Elektronik vollgestopfte
       Fahrzeuge. Dagegen ist nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil. Bei Uber und
       anderen ist nicht die App das Problem, sondern das dahinterstehende und
       dadurch ermöglichte Geschäftsmodell: Ungesicherte, scheinselbstständige
       Fahrer vollbringen eine – in Deutschland eigentlich konzessionierte –
       Dienstleistung, für die die Internetfirma eine Gebühr kassiert, sich sonst
       aber weitgehend aus der Verantwortung stiehlt. Derzeit verhandeln
       Gewerkschafter über einen Mindestlohn für die Taxibranche, in der ohnehin
       nicht die besten Arbeitsbedingungen herrschen. Setzt sich Uber durch, kann
       man das ganz getrost vergessen.
       
       ## Kunden haben das Nachsehen
       
       Letztlich richtet sich das neue Geschäftsmodell aber auch gegen die Kunden,
       die zunächst mit Kampfpreisen gelockt werden. Denn wenn künftig Angebot und
       Nachfrage den Preis einer Taxifahrt bestimmen, werden Kunden oft das
       Nachsehen haben: zum Beispiel, wenn alle nach der Disco gleichzeitig nach
       Hause wollen, wenn bei der Bahn gestreikt wird oder wenn es plötzlich in
       Strömen regnet.
       
       Nicht umsonst gilt das Taxigewerbe in Deutschland als Teil des Öffentlichen
       Personennahverkehrs. Es gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer, es gibt eine
       Beförderungspflicht, und die Tarife müssen staatlich genehmigt werden. Das
       ist auch gut so: Schließlich muss ein gehbehinderter Opa mit großem Koffer
       darauf vertrauen können, zum gleichen Preis mitgenommen zu werden wie ein
       junger Mann ohne Gepäck, der zur Not ein paar Kilometer zu Fuß gehen kann.
       
       Wer möchte, dass dies so bleibt und verlässliche Regeln herrschen, sollte
       Uber und andere in die Schranken weisen. Und sich nicht von blinkenden
       Bildschirmen blenden lassen.
       
       2 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Richard Rother
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Uber
 (DIR) Taxisbranche
 (DIR) Berlin
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Verbot
 (DIR) Internet
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Uber
 (DIR) Uber
 (DIR) Taxigewerbe
 (DIR) Taxi
 (DIR) Uber
 (DIR) Verbot
 (DIR) Uber
 (DIR) Verkehr
 (DIR) Taxigewerbe
 (DIR) Mobilität
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Datenschutzpanne bei Uber: Öffentliches Fundbüro
       
       Ein Teil der Fundbüro-Datenbank des Fahrdienstleisters Uber war öffentlicht
       einsehbar. Darin enthalten: verlorene Gegenstände, Namen und Nummern der
       Nutzer.
       
 (DIR) Taxikonkurrenz ändert Taktik: Uber macht auf Mitfahrzentrale
       
       Wohl um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, ändert Uber sein
       Geschäftsmodell. Aber die Taxiunternehmen sind damit nicht zufrieden.
       
 (DIR) Kartellamts-Chef begrüßt Uber: „Bewegung in den Markt gebracht“
       
       Mehr Wettbewerb kann dem Taxigeschäft nicht schaden, meint der Chef des
       Bundeskartellamts. Er plädiert dafür, die Regulierungen des Taxiwesens
       liberaler zu gestalten.
       
 (DIR) Streit um Fahrservice-App „Uber“: Nicht einsteigen
       
       Die Taxibranche fordert im Streit um Apps wie Uber von den
       Verkehrsministern Unterstützung. In Berlin bleibt das Angebot nach einem
       Gerichtsurteil verboten.
       
 (DIR) Streit um Mitfahr-App: Uber darf erstmal weitermachen
       
       Das Landgericht Frankfurt hebt die einstweilige Verfügung gegen das
       Unternehmen auf, das Fahrdienste vermittelt. Doch das Angebot sei weiter
       illegal.
       
 (DIR) Taxifahrer wehren sich: Gericht stoppt Uber-Fahrer
       
       Weil ein Fahrer nicht über die Konzession verfügt, darf er nicht
       weitermachen. Tut er es doch, muss er 250.000 Euro zahlen. Oder in den
       Knast.
       
 (DIR) Nach bundesweitem Verbot: Uber will Dienste weiter anbieten
       
       Der Fahrdienst-Vermittler ignoriert die einstweilige Verfügung des
       Landgerichts Frankfurt. „Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen“, erklärt
       das Unternehmen.
       
 (DIR) Fahrdienst-Vermittler: Gericht verbietet Uber bundesweit
       
       Vorerst darf Uber in ganz Deutschland keine privaten Fahrten mehr
       vermitteln. Das entschied das Landgericht Frankfurt. Doch Uber gibt sich
       nicht geschlagen.
       
 (DIR) Verkehrsforscherin über Taxigewerbe: „Sie müssen aggressiver werben“
       
       Taxifirmen werden von Onlineangeboten wie Uber herausgefordert. Forscherin
       Ulrike Topka zufolge bieten traditionelle Taxifirmen aber Qualität und
       Sicherheit.
       
 (DIR) Fahrservice-App „Uber“: Taxi mit beschränkter Haftung
       
       Die App „Uber“ bringt gegen Gebühr Fahrgäste mit Fahrern zusammen. Die
       Behörden sind skeptisch, die alteingesessene Konkurrenz protestiert.
       
 (DIR) Land Berlin verbietet Uber: So einfach ist es nicht
       
       Das Land geht gegen die App Uber vor, weil Taxifahrer sie als Konkurrenz
       ansehen. Nötig wäre aber vor allem eine Debatte über Mobilität.