# taz.de -- Krach um Crowd-Dienst „Uber“: Weiter mit Taxi-App in Hamburg
       
       > In Hamburg dürfen vorerst weiter Touren vermittelt werden. Taxifahrer
       > drängen Großstädte, den Mitfahrdienst „Uber-pop“ zu stoppen.
       
 (IMG) Bild: Mit Uber oder doch lieber mit dem Taxi fahren?
       
       MÜNCHEN/BERLIN afp/dpa/taz | Kleiner Sieg: Der Taxi-Dienst Uber darf erst
       mal in Hamburg weitermachen - trotz einer Unterlassungsverfügung der
       Verkehrsbehörde. Gegen diese war die Fahrten-Vermittlungsfirma vorgegangen,
       ein entsprechender Eilantrag sei am Freitag beim Hamburger
       Oberverwaltungsgericht eingegangen, sagte ein Sprecher.
       
       Bis zu einer Entscheidung könne es wegen der umfangreichen Akten Wochen
       dauern. Es sei mit den Behörden mündlich verabredet, bis zu einer
       Entscheidung des Gerichts die Unterlassungsverfügung nicht zu vollziehen.
       Der Fahrdienst wird also geduldet, ihm droht aber weiterhin das Aus. Anfang
       der Woche hatten die Behörden Uber die Vermittlungstätigkeit untersagt.
       
       Damit hat Uber ein Gefecht gegen die Behörden in Deutschland gewonnen,
       weitere dürften noch ausstehen: Am Freitag forderten die Taxifahrer ein
       härteres Durchgreifen der Behörden. Dem Hamburger Verbot müssten weitere
       Städte folgen, forderte der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP). Die
       Behörden in Berlin, Frankfurt und München sollten „endlich aus dem
       Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen“,
       verlangte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz. Die Behörden dort prüfen noch
       ein Verbot.
       
       Nach übereinstimmender Auffassung der zuständigen Ämter in den drei Städten
       sei das Angebot des kalifornischen Unternehmens nicht mit geltenden
       Gesetzen vereinbar, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Demnach müssten
       Fahrer, die bei Uber ihre Dienste anbieten, einen
       Personenbeförderungsschein vorweisen, wenn sie mit ihren Privatautos
       zahlende Passagiere mitnehmen. Außerdem benötige das Unternehmen
       möglicherweise Taxi-Konzessionen.
       
       Uber ist mittlerweile in 142 Ländern tätig und stößt vielerorts auf
       Widerstand, insbesondere in der Taxibranche. Es erlaubt unter anderem
       Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel
       deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife.
       
       ## Bis zu 1000 Euro Bußgeld
       
       Bis zu 1000 Euro Bußgeld sollte es in Hamburg für Verstösse geben. Das
       Verbot galt für den Dienst Uber-pop, bei dem Privatpersonen Gäste für ein
       Entgelt mit ihrem Auto befördern. Der Limousinen-Dienst Uber-black mit
       Chauffeur war nicht betroffen.
       
       Uber hatte bereits am Donnerstag mit einer Kampfansage reagiert: In einer
       Stellungnahme kündigte das Management an, trotz Verbot weiter machen zu
       wollen. Aus Sicht des Start-ups überschritten die Behörden klar ihre
       Befugnisse. „Uber wird sich selbst und sein Recht, in Hamburg
       Dienstleistungen anzubieten, verteidigen“, sagte Europachef Pierre-Dimitri
       Gore-Coty.
       
       Andere Städte arbeiten indes weiter an einem Verbot von Uber. „Wir haben
       uns sehr über die Hamburger Initiative gefreut“, zitiert die SZ ein
       Mitarbeiter aus dem Ordnungsdezernat in Frankfurt. Wann genau eine eigene
       Reaktion zu erwarten ist, lässt der Sprecher jedoch offen. In München etwa
       wolle man noch abwarten, aber bereits zielgenau die Uber-Fahrer
       kontrollieren.
       
       In Berlin läuft bereits seit einem Vierteljahr ein Verfahren gegen den
       Mitfahrdienst. Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und
       Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste
       demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus
       dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für
       das Taxi-Gewerbe umgehe.
       
       25 Jul 2014
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Mobilität
 (DIR) Taxi
 (DIR) Uber
 (DIR) Taxigewerbe
 (DIR) Öffentlicher Nahverkehr
 (DIR) Uber
 (DIR) Uber
 (DIR) Uber
 (DIR) Verkehr
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Taxigewerbe
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Bedingungsloses Grundeinkommen
 (DIR) Crowdfunding
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Uber in Kalifornien verklagt: Streit um Sicherheitschecks
       
       Das Start-up hatte vorgegeben, seine Fahrer gründlicher zu überprüfen, als
       es andere in der Branche tun. Behörden werfen ihm nun vor, dass das nicht
       stimmt.
       
 (DIR) US-Privattaxi-Startup Uber: CEO mit Bespitzelungsfantasien
       
       In trauter Runde plauderte Uber-Manager Michael aus, wie er am liebsten mit
       kritischen Journalisten umgehen würde. Jetzt hat sein Unternehmen ein
       Problem.
       
 (DIR) Fahrdienst-Vermittler: Gericht verbietet Uber bundesweit
       
       Vorerst darf Uber in ganz Deutschland keine privaten Fahrten mehr
       vermitteln. Das entschied das Landgericht Frankfurt. Doch Uber gibt sich
       nicht geschlagen.
       
 (DIR) Verkehrsforscherin über Taxigewerbe: „Sie müssen aggressiver werben“
       
       Taxifirmen werden von Onlineangeboten wie Uber herausgefordert. Forscherin
       Ulrike Topka zufolge bieten traditionelle Taxifirmen aber Qualität und
       Sicherheit.
       
 (DIR) Berliner Senat will Uber verbieten: Zum Wohl des Fahrgastes
       
       Der US-Fahrdienstvermittler Uber soll in der Hauptstadt verboten werden. So
       sollen Gäste und Taxifahrer geschützt werden, sagt der Senat. Uber will
       Widerspruch einlegen.
       
 (DIR) Kommentar Dumpingpreise: Bitte keine Geiz-ist-geil-Taxis
       
       Taxifahrer haben es nicht leicht. Kaum wurde der Mitfahrdienst Uber in
       Hamburg verboten, kommt nun die Konkurrenz mit Billigpreisen.
       
 (DIR) Hamburg untersagt Uber: Dann halt privat mit „Uber Pop“
       
       Mit Hilfe der Politik hat die Hansestadt den Fahrtenvermittler untersagt.
       Der kalifornische Crowd-Dienst will aber weitermachen.
       
 (DIR) Crowdfunding für Grundeinkommen: Ein Vorbild per Losverfahren
       
       Grundeinkommen muss man ausprobieren, findet Michael Bohmeyer – und sammelt
       Geld, um es einer Person ein Jahr lang zu ermöglichen.
       
 (DIR) Crowdfunding am Limit: Das Internet liebt Kartoffelsalat
       
       Tausende Dollar für einen Kartoffelsalat? Kein Problem – Crowdfunding macht
       es möglich, und zeigt allen Kickstarter-Profis, wo die Mayonnaise liegt.