# taz.de -- Streit um Mitfahr-App: Uber darf erstmal weitermachen
       
       > Das Landgericht Frankfurt hebt die einstweilige Verfügung gegen das
       > Unternehmen auf, das Fahrdienste vermittelt. Doch das Angebot sei weiter
       > illegal.
       
 (IMG) Bild: Etappensieg für Uber
       
       FRANKFURT/M. taz | Das Landgericht Frankfurt hat das vorläufige Verbot der
       Fahrervermittlung Uber Pop aufgehoben. Die Richter halten das Uber-Angebot
       zwar für illegal, die einstweilige Verfügung sei jedoch zu spät beantragt
       worden. „Die ursprünglich vermutete Eilbedürftigkeit konnte von Uber
       widerlegt werden“, sagte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth.
       
       Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App Transportdienste von Fahrern
       ohne Personenbeförderungsschein. Das Taxigewerbe sieht dadurch sein
       Geschäft bedroht. Die Gesellschaft Taxi Deutschland, die die gemeinsame App
       der Taxi-Zentralen anbietet, hatte deshalb geklagt. Das Frankfurter
       Landgericht erließ daraufhin Ende August eine bundesweit wirksame
       einstweilige Verfügung gegen Uber – damals ohne mündliche Verhandlung. Auf
       Widerspruch von Uber wurde die jetzt nachgeholt. Und zur Überraschung der
       meisten Beteiligten hoben die Richter ihre Verfügung wieder auf.
       
       Im Kern teilen sie jedoch die Kritik der Taxi-Gesellschaft. Uber verletze
       das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unter anderem beinhalte das
       Geschäftsmodell Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz, das unter
       anderem das Taxigewerbe reguliert. Denn danach dürfen Fahrer ohne
       Personenbeförderungsschein nur dann eingesetzt werden, wenn – wie bei einer
       Mitfahrzentrale – lediglich die Betriebskosten umgelegt werden. Uber-Fahrer
       erzielen jedoch einen Gewinn. Damit handelt es sich bei vermittelten
       Fahrten um entgeltliche Transporte. Auch wenn Uber diese Fahrten nicht
       selbst anbiete, so stifte es doch die Fahrer zum Rechtsverstoß an, so die
       Richter.
       
       Eine einstweilige Verfügung kann es allerdings nur geben, wenn die Sache
       eilbedürftig ist. Im Wettbewerbsrecht wird diese Eilbedürftigkeit zwar
       vermutet, die Vermutung kann aber widerlegt werden. Uber argumentierte, die
       Taxi-Leute hätten schon im April gewusst oder wissen müssen, wie Uber Pop
       arbeitet.
       
       „Selten ist in der Presse so intensiv über ein Geschäftsmodell berichtet
       worden“, sagte Uber-Anwalt Markus Meier. Taxi-Anwalt Herwig Kollar
       entgegnete, dass konkrete Testfahrten aber erst im Juli möglich gewesen
       seien. „Vorher hieß es nur ’kein Fahrzeug zur Verfügung‘, wenn man bei Uber
       Pop eines bestellte.“ Das Gericht folgte jedoch Uber.
       
       Die Taxi-Gesellschaft will nun Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt
       einreichen und belegen, dass die Verzögerung nicht unnötig lang gewesen
       sei. Das ist aber nur noch ein Nebenkriegsschauplatz: Sobald Uber in einer
       anderen Stadt startet, wird es dort neue Anträge auf einstweilige Verfügung
       geben. Kläger dürften dann örtliche Taxizentralen sein. (Az.: 2-03 O
       329/14)
       
       16 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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