# taz.de -- Taxikonkurrenz ändert Taktik: Uber macht auf Mitfahrzentrale
       
       > Wohl um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, ändert Uber sein
       > Geschäftsmodell. Aber die Taxiunternehmen sind damit nicht zufrieden.
       
 (IMG) Bild: So schön sauber kann keine Mitfahrzentrale operieren.
       
       BERLIN taz | Ist es der Anfang vom Ende, oder ist es nur eine Finte, um
       Zeit zu gewinnen? Die neueste Wendung im Konflikt der US-amerikanischen
       Fahrdienstvermittlungsfirma Uber mit der Taxibranche in Deutschland lässt
       noch kein eindeutiges Urteil zu. Nur so viel: In zwei Städten, nämlich
       Berlin und Hamburg, zieht sich Uber vom Taximarkt zurück – und möchte
       fortan als Mitfahrzentrale fungieren.
       
       In beiden Städten werden die Preise, die private Fahrer von ihren über
       Uber-Apps vermittelten Kunden nehmen, unter den Betriebskosten eines
       Kraftfahrzeugs liegen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass er sich als
       Mitfahrzentrale bezeichnen darf.
       
       Der Preis in Berlin soll künftig bei 35 Cent pro Kilometer liegen, wie Uber
       in einem Blogeintrag schreibt. Eine Standardtaxifahrt kostet in Berlin
       zwischen 1,28 Euro und 1,79 Euro pro Kilometer – das ist eigentlich die
       Preisregion, an der sich Uber eigentlich orientieren wollte. Nun also das
       Abspecken.
       
       Da sich Uber über eine Vermittlungsprovision finanziert, wäre eine solch
       drastische Preissenkung gleichbedeutend mit hohen Einnahmeverlusten. Das
       Geschäft mit der Vermittlungs-App würde sich schlicht nicht mehr lohnen,
       falls es überhaupt noch genügend Fahrer gäbe, die – möglicherweise in der
       Hoffnung auf Trinkgelder – dabei mitmachen sollten.
       
       ## Fuß in der Tür
       
       Ubers Strategie ist unklar. Möglicherweise möchte die Firma in Hamburg und
       Berlin juristischen Problemen aus dem Weg gehen, aber mit der
       Mitfahrzentrale dennoch einen Fuß in beiden Märkten behalten – um Einfluss
       auf die politische Debatte in Deutschland nehmen zu können. In dem
       Blogeintrag bittet Uber seine Berliner Nutzer, die Firma bei einem Appell
       an die Länderverkehrsminister zu unterstützen, die bestehenden Gesetze zu
       modernisieren. „Wenn nichts unternommen wird, ist es nicht sicher, ob Uber
       in Berlin und Deutschland bleiben kann.“
       
       Uber, unter anderem von Google finanziell unterstützt, hatte zuletzt
       deutlichen Gegenwind bekommen. So verwies Bundesjustizminister Heiko Maas
       (SPD) darauf, dass es gesetzliche Standards für die Qualifikation von
       Fahrern, die Qualität von Fahrzeugen, die Absicherung der Fahrgäste und des
       Gepäcks und die Versicherungspflicht gebe. „Diese Standards müssen auch von
       Uber eingehalten werden.“ Die schwarz-rote Regierung werde es nicht
       hinnehmen, wenn die Rechte von Passagieren abgesenkt und die
       Straßenverkehrssicherheit gefährdet würden.
       
       ## Taxizentralen sind nicht überzeugt
       
       Noch deutlicher wurde die Verbraucherschutzbeauftragte der
       CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil. „Personenbeförderung durch
       Fahrer ohne Lizenz und Sachkundenachweis sowie dem entsprechenden
       Versicherungsschutz stellt ein hohes Risiko für die Fahrgäste dar.“ Damit
       könne das scheinbar günstige Angebot den Verbraucher sehr schnell sehr
       teuer zu stehen kommen. Ihre Fraktion werde prüfen, welche gesetzlichen
       Regelungen geändert werden müssen, „um solchen Geschäftsmodellen, die den
       Wettbewerb verzerren, Risiken für den Verbraucher schaffen und soziale
       Standards umgehen, wirksam zu begegnen“.
       
       Die Taxi-Deutschland-Genossenschaft, die Uber verklagt hat, hält den
       Kurswechsel der US-Firma für nicht glaubhaft. „Uber hat gesehen, dass es
       Taxi nicht kann. Das freut uns“, sagte Genossenschaftschef Dieter
       Schlenker. Aber Uber sei keine Mitfahrzentrale, das geplante Modell in
       Berlin sei rechtswidrig. „Uber bietet Beförderungen an, bei denen der
       Fahrgast den Zeitpunkt und das Ziel der Fahrt bestimmt.“ Bei einer
       Mitfahrgelegenheit bestimme aber der anbietende Fahrer den Zeitpunkt und
       das Fahrtziel der Fahrt, der Mitfahrer passe sich dem an.
       
       Klar sei, so Schlenker weiter, nur eines: „Das Unternehmen laviert dort, wo
       die Ordnungsämter es in gesetzliche Schranken weisen.“ Tatsächlich
       akzeptiere Uber aber die deutschen Gesetze nicht und betreibe den
       rechtswidrigen Fahrdienst Uberpop zum Beispiel in Frankfurt weiter.
       
       10 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Richard Rother
       
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