# taz.de -- Antiterrorgesetzte im Bundeskabinett: Versuch der Ausreise unter Strafe
       
       > Wer verdächtig wird in ein Terrorcamp in Syrien oder dem Irak reisen zu
       > wollen, soll künftig hart bestraft werden. Bis zu zehn Jahren Haft
       > drohen.
       
 (IMG) Bild: Ob Ursula von der Leyen wegen dieses Besuchs im Irak im Visier der Ermittler ist, konnte bislang nicht verifiziert werden
       
       BERLIN dpa | Die Bundesregierung will das Strafrecht verschärfen, um besser
       gegen Islamisten vorgehen zu können und ihre Ausreisen in Kampfgebiete zu
       verhindern. In Zukunft soll bereits die Reise oder der bloße Versuch einer
       Reise etwa nach Syrien oder in den Irak unter Strafe gestellt werden –
       vorausgesetzt sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder
       vorzubereiten.
       
       Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den
       Weg. Darin ist auch ein eigener Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung
       vorgesehen, um die Geldquellen von Terrorgruppen trockenzulegen.
       
       Schon bisher macht sich strafbar, wer sich in einem Terrorlager im Ausland
       ausbilden lässt, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten.
       Dieser Paragraf 89a im Strafgesetzbuch soll erweitert werden. Demnach ist
       es künftig schon eine Straftat, Deutschland zu verlassen, um sich an
       Terroraktivitäten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu
       lassen.
       
       Auch schon der Versuch einer Ausreise mit terroristischer Absicht wird
       unter Strafe gestellt. Vorgesehen sind in diesen Fällen Freiheitsstrafen
       von sechs Monaten bis zu zehn Jahren – und in minder schweren Fällen drei
       Monate bis fünf Jahre.
       
       ## Terrorfinanzierung unter Strafe
       
       Auch bei der Terrorismusfinanzierung will die Regierung nachlegen. Bisher
       macht sich strafbar, wer zur Unterstützung von Terrorgruppen „nicht
       unerhebliche Vermögenswerte“ sammelt oder bereitstellt. Künftig soll es
       dazu einen eigenen Straftatbestand geben. Damit sollen mehr Fälle erfasst
       werden, auch solche mit geringeren Summen.
       
       Außerdem soll die Strafbarkeit auf das Vorbereitungsstadium ausgedehnt
       werden: Künftig macht sich auch strafbar, wer Geld für einen Anschlag
       sammelt – selbst wenn dieser nicht ausgeführt wird.
       
       Die Änderungen gehen zurück auf eine UN-Resolution vom September. Darin
       machten die Vereinten Nationen den Mitgliedsstaaten strenge Vorgaben für
       den Anti-Terror-Kampf – unter anderem, um Ausreisen in Kampfgebiete zu
       verhindern. Auch aus Deutschland sollen bereits mehr als 600 Islamisten
       nach Syrien und in den Irak aufgebrochen sein.
       
       ## Rechtlich fragwürdig
       
       Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, man müsse alles tun, um zu
       verhindern, dass Islamisten in Kampfgebieten und Ausbildungscamps noch
       stärker radikalisiert würden. Die Bundesrepublik bekomme eines der
       schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in ganz Europa. „Das wird Deutschland
       sicherer machen.“
       
       Die Opposition kritisierte die Pläne als unverhältnismäßig, untauglich und
       rechtlich fragwürdig. Aus der Union kamen dagegen Rufe nach weiteren
       Schritten – etwa nach einem Verbot der Sympathiewerbung für Terrorgruppen,
       wie es vor Jahren schon existierte.
       
       Maas mahnte, Deutschland dürfe bei der Terrorismusbekämpfung nie das
       Augenmaß verlieren. „Das Ziel von Terroristen ist doch gerade, unseren
       Rechtsstaat und unsere Demokratie zu erschüttern. Das werden wir nicht
       zulassen.“
       
       4 Feb 2015
       
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