# taz.de -- Recht auf Vergessen im Internet: Anhörung für Betroffene geplant
       
       > Die Bundesregierung plant, im Zuge der Löschung von Suchergebnissen auch
       > den Urhebern das Recht zur Stellungnahme einzuräumen.
       
 (IMG) Bild: Geht es nach der Bundesregierung, kommt auf Google noch mehr Bürokratie zu.
       
       BERLIN taz | Deutschland hat als erster EU-Staat einen Vorschlag zur
       Ausgestaltung des neuen Rechts auf Vergessenwerden gemacht. Dabei versucht
       die Bundesregierung, die Presse- und Meinungsfreiheit zu stärken.
       Betroffene Medien sollen informiert und angehört werden. Suchmaschinen
       sollen unabhängige Streitschlichtungsstellen einrichten.
       
       Im Mai letzten Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem
       Google Spain-Urteil für einen Paukenschlag gesorgt. Eine Privatperson kann
       seither von Google verlangen, dass bestimmte Links in den Suchergebnissen
       zu ihrer Person nicht mehr auftauchen. Dieser Anspruch ist nicht auf
       rechtswidrige oder veraltete Inhalte beschränkt. Vielmehr muss der Bürger
       nicht dulden, wenn Suchmaschinen überhaupt über ihn umfassende Profile
       anfertigen. Ausnahmen soll es nur bei Personen des öffentlichen Lebens
       geben.
       
       Seither hat Google 205.000 Anträge auf Entfernung bestimmter Treffer aus
       der Linkliste zur eigenen Person erhalten, davon 35.000 Anträge aus
       Deutschland. Rund 40 Prozent dieser Anträge wurde stattgegeben. Die
       Verantwortlichen der umstrittenen Texte – zum Beispiel Medien, Blogger und
       Betreiber von Facebook-Seiten – bekommen von Google nur eine Nachricht,
       dass der Text aus einer Suchliste gelöscht wurde. Der Urheber erfährt
       bisher aber nicht, wer den Antrag gestellt hat und kann dazu auch keine
       Stellung nehmen.
       
       Datenschützern geht aber schon diese Minimal-Benachrichtigung zu weit. Mit
       etwas Knobelei könnten die Medien herausfinden, in welcher Suchliste der
       Text fehlt und dann den Antragsteller erst recht an den Pranger stellen.
       Deshalb sollen die Medien gar nicht informiert werden, fordern
       Datenschützer.
       
       ## Interessen der Urheber beachten
       
       Das sieht die Bundesregierung jedoch ganz anders. Sie will bei der
       Umsetzung des EuGH-Urteils vielmehr die Presse- und Meinungsfreiheit
       stärken. In der Diskussion um die neue Datenschutz-Grundverordnung hat
       Innenminister Thomas de Maizière daher Anfang Februar einen neuen Artikel
       17c vorgeschlagen. Der Antrag liegt der taz vor.
       
       Danach soll die Suchmaschine bei der Entscheidung über Auslistungsanträge
       nicht nur den Antragsteller und sein Recht auf Datenschutz berücksichtigen,
       sondern auch die Interessen der Urheber des umstrittenen Textes. Diese
       sollen nicht nur benachrichtigt werden, sondern auch Stellung nehmen
       können. Über die Entscheidung und ihre Begründung sollen sowohl der im Text
       erwähnte Antragsteller wie auch der Urheber des Textes informiert werden.
       
       Wenn eine Seite mit der Entscheidung der Suchmaschine unzufrieden ist, soll
       eine unabhängige Streitschlichtungsstelle angerufen werden können. Google
       müsste dem Vorschlag zufolge in jedem EU-Staat eine solche sachkundig und
       pluralistisch besetzte Stelle einrichten. Die Entscheidungen der Stelle
       wären für Google verbindlich. Der im Text erwähnte Antragsteller und der
       Urheber des Texte könnten aber weitere Rechtsmittel erheben: beim
       zuständigen Datenschutzbeauftragten und bei staatlichen Gerichten.
       
       Die Bundesregierung geht damit weiter als der Google-Löschbeirat, der
       Anfang Februar in seinen Empfehlungen nur für besonders komplexe Fälle eine
       Unterrichtung der Medien vorgesehen hat. Die Idee einer
       Streitschlichtungs-Stelle findet sich allerdings im Sondervotum von
       Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die im
       Google-Löschbeirat mitarbeitete.
       
       Inhaltliche Vorgaben zur Abwägung der Interessen macht die Bundesregierung
       nicht. Sie will nur sicherstellen, dass Presse- und Meinungsfreiheit
       überhaupt gewichtet werden.
       
       22 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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