# taz.de -- Recht auf Vergessen: Google einigt sich mit Max Mosley
       
       > Google wollte Seiten mit Sexbildern von Mosley nicht automatisch aus dem
       > Suchindex entfernen. Jetzt ist die Suchmaschine wohl eingeknickt.
       
 (IMG) Bild: Max Mosley im Jahr 2008, in unverfänglicher Pose abgebildet.
       
       FREIBURG taz | Muss Google künftig Filter in seine Suchmaschine einbauen,
       damit rechtswidrige Sex-Fotos nicht mehr angezeigt werden? Nächste Woche
       wollte das Oberlandesgericht Hamburg diese grundsätzliche Frage
       entscheiden. Doch das Urteil fällt aus, denn Google und Kläger Max Mosley
       haben sich in letzter Minute doch noch geeinigt. Vermutlich bekommt Mosley
       den geforderten Filter und Google vermeidet eine negative
       Grundsatzentscheidung.
       
       Der 75-jährige englische Anwalt Max Mosley war früher Vorsitzender des
       Welt-Automobilverbands FIA. Seit 2008 kursieren im Internet Bilder von
       einer sado-masochistischen Sex-Orgie, die Mosley mit fünf Prostituierten
       inszenierte.
       
       Seit Jahren versucht Mosley die Verbreitung der Bilder zu verhindern, die
       seine Intimsphäre verletzen und daher nicht ohne sein Einverständnis
       gezeigt werden dürfen. Dabei ging er gegen die Inhaber der Domains vor und
       wenn diese nicht greifbar waren, bat er Google, die Seiten zumindest aus
       den Trefferlisten zu streichen.
       
       Auf die Dauer war ihm dies aber zu aufwändig und er forderte Google auf,
       einen Filter zu entwickeln, der verhindert, dass diese Bilder überhaupt in
       Trefferlisten zu seinem Namen auftauchen. Google weigerte sich jedoch, man
       sei schließlich keine Zensurmaschine. Der Suchkonzern werde aber weiterhin
       illegale Bilder aus den Suchlisten entfernen, sobald Mosley diese meldet.
       Das genügte Mosley nicht.
       
       ## Urteilsverkündung vertagt
       
       Zunächst siegte der Engländer beim Landgericht Hamburg. Google wurde
       verurteilt, für sechs konkrete Fotos Filter zu entwickeln. Dagegen ging
       Google in Berufung. Doch das Oberlandesgericht Hamburg signalisierte
       [1][bei seiner Verhandlung im Februar], dass Mosley auch in der zweiten
       Instanz gewinnen wird.
       
       Am 5. Mai sollte eigentlich das Urteil fallen, doch ohne Begründung wurde
       der Termin auf 19. Mai verschoben. Inzwischen weiß man, dass Google und
       Mosley hinter den Kulissen an einer Einigung in letzter Minute arbeiteten.
       Am Montag wurde eine Vereinbarung unterzeichnet, [2][wie Spiegel Online
       herausfand]. Inzwischen haben beide Seiten der taz fast wortgleich
       bestätigt, dass der Streit „zur Zufriedenheit beider Seiten“ beigelegt sei.
       Über Details werde man aber nichts sagen.
       
       Es liegt allerdings ziemlich nahe, wie die Einigung aussieht: Max Mosley
       bekommt das, was er wollte und zieht deshalb seine Erfolg versprechende
       Klage zurück. Künftig wird Google wohl per Filter automatisch verhindern,
       dass Mosleys Sex-Fotos erneut in die Trefferlisten gelangen. Die Einigung
       gilt nicht nur für Google Deutschland, sondern "in allen Ländern“, wie
       Google der taz bestätigte. Mosley hatte parallel auch Prozesse in
       Frankreich und Großbritannien geführt.
       
       Google hatte offensichtlich die Hoffnung verloren, am Ende beim
       Bundesgerichtshof, beim Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen
       Gerichtshof doch noch zu gewinnen. Nach der Einigung mit Mosley gibt es nun
       immerhin kein Grundsatz-Urteil, auf das sich andere Betroffene berufen
       können. Allerdings können jene hoffen, dass Google auch in ihrem Fall
       einlenkt, wenn sie glaubwürdig mit einer Klage drohen. Mosleys Anwältin
       Tanja Irion weiß nun, wie man Google in die Knie zwingt.
       
       15 May 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Recht-auf-Vergessen/!154034/
 (DIR) [2] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/max-mosley-und-google-beenden-ihren-rechtsstreit-a-1033834.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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