# taz.de -- Recht auf Vergessen in Japan: Google muss löschen
       
       > Ein Gericht in Tokio erließ eine einstweilige Verfügung gegen Google. Nun
       > muss der Konzern auch in Japan Ergebnisse ausblenden.
       
 (IMG) Bild: Google muss etwa die Hälfte von 237 Einträgen eines Japaners löschen.
       
       TOKIO afp | Ein Gericht in Japan hat den US-Internetkonzern Google zur
       Löschung von Suchergebnissen aufgefordert, die einen Kläger in die Nähe
       eines Verbrechens rücken, das dieser nicht begangen hat. Ein Bezirksgericht
       in Tokio erließ in dieser Woche eine einstweilige Verfügung gegen Google,
       wie die Zeitung „Asahi Shimbun“ und andere Medien am Freitag berichteten.
       Demnach muss Google die Hälfte von 237 Einträgen löschen, die nach der
       Eingabe des Klägernamens erscheinen.
       
       Einige der Suchergebnisse verletzten die Persönlichkeitsrechte, erklärte
       der zuständige Richter Nobuyuki Seki den Gerichtsdokumenten zufolge. Google
       als Verwalter der Suchmaschine habe die Verpflichtung, sie zu löschen.
       
       Der Europäische Gerichtshof (EuGH) [1][hatte im Mai geurteilt], dass
       Privatleute ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet haben. Daher müssen
       Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen
       streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte
       von Betroffenen verletzen.
       
       Die fraglichen Links werden allerdings nur in Europa unsichtbar gemacht.
       Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis
       verändert wurde. Wer Google außerhalb von Europa benutzt, bekommt weiter
       alle Links angezeigt.
       
       10 Oct 2014
       
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