# taz.de -- Kommentar Verfassungsschutz: Staatlich sanktionierte Gewalt
       
       > Die Reform des V-Leute-Wesens ist eine Charmeoffensive – ohne
       > Konsequenzen. Vernünftiger wäre die Abschaffung der Spitzel gewesen.
       
 (IMG) Bild: Der Verfassungsschutz hält weiter seine schützende Hand über die V-Leute.
       
       Der Verfassungsschutz hat im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU völlig
       versagt. Weder fand er heraus, wo sich die drei untergetauchten Thüringer
       Rechtsextremisten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aufhielten, noch begriff
       er, dass die bundesweite Serie von Morden an Migranten das Werk von
       Rechtsterroristen war.
       
       Als Reform werden nun alle möglichen Einschränkungen für die V-Leute des
       Verfassungsschutzes verkauft. Sie sollen weniger Geld erhalten und früher
       keine schweren Straftaten begangen haben. Dabei geht es aber nur um
       Akzeptanzbeschaffung.
       
       Die V-Leute sind aber nicht das Hauptproblem des Verfassungsschutzes. Im
       NSU-Umfeld haben sie teilweise durchaus brauchbare Hinweise geliefert, die
       dann aber im Apparat versickerten. Um die Quellen zu schützen, wurden ihre
       Informationen nicht genutzt.
       
       Ein Verfassungsschutz, der sein Wissen abschottet, statt es zu teilen – das
       ist das Hauptproblem. Da wäre die Abschaffung des Verfassungsschutzes oder
       zumindest seines Spitzelwesens durchaus konsequent. Mal sehen, wie weit
       Rot-Rot-Grün in Thüringen wirklich geht.
       
       ## Freibrief für Straftaten
       
       Die Bundesregierung will stattdessen eine Pflicht zu mehr Kooperation und
       Informationsaustausch einführen. Das hat man schon oft versucht. Es wäre
       ein kleines Wunder, wenn es diesmal gelänge.
       
       Aber auch die Akzeptanzoffensive für den Verfassungsschutz und seine
       V-Leute wird nicht gelingen, wenn man den Spitzeln gleichzeitig einen
       Freibrief ausstellt, Straftaten begehen zu können. Es ist völlig
       inakzeptabel, dass ein V-Mann, der mit seinen Kumpanen einen Flüchtling
       verprügelt, straffrei ausgehen kann – weil er seinem Vorgesetzten hinterher
       erzählt, welche Lieder dabei gesungen wurden. Es darf keine staatlich
       gebilligte Gewalt gegen Andersdenkende geben.
       
       25 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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