# taz.de -- Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab: Kein Kopftuch auf der Richterbank
       
       > Eine Rechtsreferendarin darf weiterhin nicht mit Kopftuch den
       > Staatsanwalt vertreten. Die Richter in Karlsruhe lehnen ihren Eilantrag
       > ab.
       
 (IMG) Bild: Das Kopftuch: auf der Bank der Richter oder Staatsanwälte weiterhin nicht zulässig
       
       FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer
       Kopftuch tragenden Rechtsreferendarin abgelehnt. Ihre Glaubensfreiheit sei
       bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht schutzbedürftiger als die
       staatliche Neutralität.
       
       Klägerin ist eine 1982 geborene Deutschmarokkanerin. Sie hatte im Januar
       nach Abschluss ihres Studiums den juristischen Vorbereitungsdienst in
       Hessen begonnen. Zu diesem Referendariat gehören auch Stationen bei Gericht
       und in der Staatsanwaltschaft. In Hessen dürfen Referendarinnen, die ein
       Kopftuch tragen, für die Staatsanwaltschaft keine Sitzungsvertretung
       übernehmen und auch nicht auf der Richterbank Platz nehmen. Stattdessen
       müssen sie im Zuschauersaal sitzen.
       
       Dagegen klagte die Juristin. Sie wollte trotz Kopftuch eine normale
       juristische Ausbildung absolvieren. Im Eilverfahren hatte sie zunächst beim
       Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Erfolg, jedoch lehnte der
       Verwaltungsgerichtshof Kassel im Mai ihren Antrag ab.
       
       Auch beim Bundesverfassungsgericht ist sie nun vorläufig gescheitert. Die
       Verfassungsbeschwerde der Frau sei zwar nicht offensichtlich unbegründet
       und müsse im Hauptsacheverfahren geprüft werden. Bis dahin darf sie in
       Gerichtsverhandlungen jedoch nicht mit Kopftuch auftreten.
       
       In einer Folgenabwägung stellten die Richter auf Gefahren für die im
       Grundgesetz garantierte staatliche Neutralität ab. Die Bürger müssten
       darauf vertrauen können, „vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter
       zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen
       Verfahrensbeteiligten bietet.“ Dies gelte auch für Rechtsreferendare. Das
       „Einbringen religiöser Bezüge“ könne den „in Neutralität zu erfüllenden
       staatlichen Auftrag der Rechtspflege“ beeinträchtigen.
       
       Dagegen sei der Eingriff in die Glaubensfreiheit der Referendarin nur
       zeitlich und örtlich begrenzt. Wesentliche Teile der Ausbildung, etwa der
       Unterricht in der Arbeitsgemeinschaft, könne sie trotz Kopftuch
       absolvieren. Seit März werte das hessische Justizprüfungsamt eine
       verweigerte Sitzungsvertretung auch nicht mehr mit „ungenügend“, vielmehr
       solle sich der Ausschluss von Teilen der Ausbildung nicht mehr negativ auf
       die Gesamtnote auswirken.
       
       Die Entscheidung wurde durch eine Kammer des Zweiten Senats des
       Verfassungsgerichts getroffen, der für Beamtenrecht zuständig ist. Dagegen
       stammen die liberalen Kopftuch-Urteile der letzten zwei Jahre vom Ersten
       Senat. Dort hatten (angestellte) Lehrerinnen und Erzieherinnen geklagt. Der
       Erste Senat hatte generelle Kopftuchverbote in Schulen und Kitas für
       verfassungswidrig erklärt. [1][(Az.: 2 BvR 1333/17)]
       
       4 Jul 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-055.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Gericht
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Hessen
 (DIR) Religion
 (DIR) Diskriminierung
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Terre des Femmes
 (DIR) Religion
 (DIR) Kopftuchverbot
 (DIR) Kopftuch
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kopftuch im Gerichtssaal: Gericht verteidigt Verbot
       
       Rechtsreferendarinnen in Hessen dürfen nicht mit Kopftuch ins Gericht, wenn
       sie den Staat repräsentieren. Das ist rechtens, hat Karlsruhe nun
       entschieden.
       
 (DIR) Kopftuchverbot an Schulen: Berlin für Grundsatzentscheidung
       
       Die Schulsenatorin engagiert Seyran Ateş, um das Kopftuchverbot für
       Berliner Lehrerinnen zu retten. Die Anwältin ist unter Muslimen umstritten.
       
 (DIR) Kommentar Kopftuch-Urteil: Richter als Integrationshindernis
       
       Wir haben eine pluralistische Justiz, in der Richter als Menschen erkennbar
       sind. Ein paar strenggläubige Musliminnen könnten auch dazugehören.
       
 (DIR) Kolumne Mithulogie: Tolerator statt Terminator
       
       Terre des Femmes glaubt, es gebe den einen wahren und guten Feminismus. Das
       ist nicht nur falsch, sondern auch problematisch.
       
 (DIR) Streit bei Terre des Femmes: Kopftuchverbot-Antrag in der Kritik
       
       Terre des Femmes will Mädchen das Kopftuch verbieten. Das sehen manche
       Frauen in dem Verein kritisch – und schreiben einen offenen Brief.
       
 (DIR) Berlins Religionssenator Lederer (Linke): „Die Menschen suchen nach Sinn“
       
       Er sei „kein gläubiger Mensch im religiösen Sinne“, sagt Klaus Lederer.
       Dennoch ist er für Religion zuständig. Ein Gespräch über Kopftücher, die
       Bibel und den Kirchentag.
       
 (DIR) Urteil im Kopftuch-Streit: Diskriminierung wird der Regelfall
       
       Die Bildungsverwaltung erkennt das Urteil des Landesarbeitsgerichts an.
       Dennoch bleibt man dabei: kein Kopftuch an allgemeinbildenden Schulen.
       
 (DIR) „Kopftuch-Urteil“ in Berlin: Neutralität neu ausgelegt
       
       Die nun vorgelegte Begründung des Arbeitsgerichts zum „Kopftuch-Urteil“ vom
       Februar entschärft den Koalitionsstreit über das Gesetz.