# taz.de -- „Kopftuch-Urteil“ in Berlin: Neutralität neu ausgelegt
       
       > Die nun vorgelegte Begründung des Arbeitsgerichts zum „Kopftuch-Urteil“
       > vom Februar entschärft den Koalitionsstreit über das Gesetz.
       
 (IMG) Bild: Darf frau künftig das Kopftuch in der Schule tragen?
       
       Im Februar sprach das Berliner Landesarbeitsgericht (LAG) einer
       muslimischen Pädagogin eine Entschädigung von rund 8.500 Euro zu, weil der
       Senat sie wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin einstellen
       wollte. Zwar bot das Land der Frau später einen Arbeitsvertrag als
       Berufschullehrerin an. Dadurch werde die Diskriminierung aber nicht
       beseitigt, erläuterte das LAG in der nun vorliegenden Begründung des
       Urteils. Denn die Frau wolle an Grundschulen unterrichten und dürfe das
       nicht, obwohl dort großer Bedarf an Lehrkräften bestehe.
       
       Der Senat hatte sich bei der Ablehnung der Bewerberin auf das Berliner
       Neutralitätsgesetz berufen, das seit 2005 Lehrkräften das sichtbare Tragen
       religiöser Symbole verbietet. Das LAG hält das Gesetz nun aber insoweit für
       „verfassungswidrig“. Zwar sei es ein legitimes Ziel, den „Schulfrieden“ zu
       schützen.
       
       Ein „pauschales“ Kopftuchverbot sei jedoch ein unverhältnismäßiges Mittel.
       Es verletze die Religionsfreiheit der betroffenen muslimischen
       Pädagoginnen. Das LAG berief sich dabei auf die Rechtsprechung des
       Bundesverfassungsgerichts, das Anfang 2015 aus dem gleichen Grund das
       Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen beanstandet hatte.
       
       Das LAG verzichtete aber darauf, das Berliner Neutralitätsgesetz dem
       Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, denn es könne auch so
       „verfassungskonform“ ausgelegt werden. Künftig soll ein Kopftuchverbot nur
       bei einer „konkreten Gefahr“ für den Schulfrieden erlaubt sein. Ansatzpunkt
       für diese Auslegung ist eine Klausel in Paragraf 3 des
       Neutralitätsgesetzes, wonach die Schulsenatorin Ausnahmen vom
       Kopftuchverbot erlauben kann. Nach dem LAG-Urteil ist diese Ausnahme
       künftig die Regel. Ein Kopftuch allein ist damit für Lehrerinnen kein
       Einstellungshindernis mehr.
       
       Gegen dieses Urteil kann Berlin noch Revision zum Bundesarbeitsgericht
       einlegen. Die Erfolgsaussichten dürften wegen der klaren Vorgaben des
       Bundesverfassungsgerichts aber gering sein. Derzeit prüft der Senat noch,
       ob er das LAG-Urteil akzeptiert.
       
       Das Urteil bietet wenig Nahrung für den im Februar aufgeflammten
       Koalitionsstreit, ob nun das Neutralitätsgesetz geändert werden soll. Für
       eine Änderung hatte sich Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) eingesetzt.
       Regierungschef Michael Müller (SPD) dagegen erklärte am Donnerstag erneut,
       er wolle an dem Gesetz festhalten.
       
       Dass dieses nun durch Richterrecht faktisch mit einem neuen Inhalt versehen
       wurde, besteht für eine Änderung kein zwingender Grund. Für Polizistinnen
       und Richterinnen gilt das Verbot allerdings weiterhin, das LAG-Urteil
       erwähnt diese Berufsgruppen nicht. Es gibt in diesen Bereichen auch noch
       keine Karlsruher Rechtsprechung.
       
       Bei Lehrerinnen könnte die Schulverwaltung noch Kopftuchverbote auf Schul-
       oder Bezirksebene verhängen. Das LAG hält dies für möglich, wenn es
       „substanzielle“ Konflikte über „das richtige religiöse Verhalten“ in der
       ganzen Schule oder im ganzen Bezirk gibt. Gedacht ist etwa an
       Konfliktlagen, bei denen ältere Schüler oder Eltern auf das „Vorbild“ von
       Kopftuch tragenden Lehrerinnen verweisen und damit Druck auf Mädchen
       ausüben, die kein Kopftuch tragen. Das sei in Bezirken wie Kreuzberg,
       Neukölln oder Wedding denkbar, es sei aber nicht ersichtlich, dass solche
       Konfliktlagen in Frohnau, Dahlem, Grunewald oder Schmargendorf bestehen, so
       das LAG-Urteil. Zumindest dort können Lehrerinnen künftig also mit Kopftuch
       unterrichten.
       
       5 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Arbeitsrecht
 (DIR) Neutralitätsgesetz
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Kopftuchverbot
 (DIR) Gericht
 (DIR) Religion
 (DIR) Kopftuchverbot
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Kopftuch
 (DIR) Kopftuchverbot
 (DIR) Kopftuchverbot
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar zu Grünen und Kopftuch: Bitte mit Köpfchen!
       
       Die Berliner Grünen wollen das Kopftuchverbot in Schulen abschaffen.
       Darüber muss diskutiert werden: Mit der SPD und über das Vertrauen in
       Religionen.
       
 (DIR) Kopftuch und staatliche Neutralität: „Für Berlin ist das die beste Lösung“
       
       Das Kopftuch als reaktionäres Zeichen verändert unsere Gesellschaft, sagt
       die Anwältin Seyran Ateş. Sie will nun für das Land Berlin das
       Neutralitätsgesetz retten.
       
 (DIR) Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab: Kein Kopftuch auf der Richterbank
       
       Eine Rechtsreferendarin darf weiterhin nicht mit Kopftuch den Staatsanwalt
       vertreten. Die Richter in Karlsruhe lehnen ihren Eilantrag ab.
       
 (DIR) Berlins Religionssenator Lederer (Linke): „Die Menschen suchen nach Sinn“
       
       Er sei „kein gläubiger Mensch im religiösen Sinne“, sagt Klaus Lederer.
       Dennoch ist er für Religion zuständig. Ein Gespräch über Kopftücher, die
       Bibel und den Kirchentag.
       
 (DIR) Urteil im Kopftuch-Streit: Diskriminierung wird der Regelfall
       
       Die Bildungsverwaltung erkennt das Urteil des Landesarbeitsgerichts an.
       Dennoch bleibt man dabei: kein Kopftuch an allgemeinbildenden Schulen.
       
 (DIR) Verfassungsrichterin über Gerechtigkeit: „Recht ersetzt Sozialpolitik nicht“
       
       Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer über die Menschenwürde von
       Hartz-IV-Beziehenden und die Vorteile einer Verfassung ohne soziale
       Grundrechte.
       
 (DIR) EuGH-Urteil zum Kopftuch: Unverhüllt zur Arbeit
       
       Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Firmen können Mitarbeiterinnen
       im Kundenkontakt ein „neutrales“ Auftreten vorschreiben.
       
 (DIR) Kopftuchstreit in Berlin: Was heißt bitte schön Neutralität?
       
       Rot-Rot-Grün droht neuer Streit: Linke und Grüne wollen das
       Neutralitätsgesetz ändern, SPD-SenatorInnen halten daran fest – noch
       jedenfalls.
       
 (DIR) Urteil zu Kopftuch im öffentlichen Dienst: Berlin muss blechen
       
       Landesarbeitsgericht verurteilt Berliner Senat zur Zahlung von 8.600 Euro
       Entschädigung an eine Lehrerin mit Kopftuch, die nicht eingestellt wurde.