# taz.de -- Kopftuch im Gerichtssaal: Gericht verteidigt Verbot
       
       > Rechtsreferendarinnen in Hessen dürfen nicht mit Kopftuch ins Gericht,
       > wenn sie den Staat repräsentieren. Das ist rechtens, hat Karlsruhe nun
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Wer die Justiz oder den Staat repräsentiert, dem darf das Tragen eines Kopftuchs verboten werden
       
       Karlsruhe dpa | Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen
       verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu
       tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in
       weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu
       respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus
       Hessen. Der Beschluss wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. Ein
       Kopftuch-Verbot ist demnach aber nicht zwingend. (Az. 2 BvR 1333/17)
       
       [1][Geklagt hatte eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin]. Sie
       hatte im Januar 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. In
       Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen. Sie
       dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als
       Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können.
       Das bedeutet zum Beispiel, dass sie Verhandlungen nicht wie die anderen
       Referendare von der Richterbank verfolgen dürfen, sondern sich in den
       Zuschauerraum setzen müssen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder
       Beweise aufnehmen.
       
       Dagegen hatte die 1982 geborene Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt
       und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt. Schließlich reichte sie
       Verfassungsbeschwerde ein – am Ende ohne Erfolg.
       
       Das Verbot greife zwar in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein,
       entschieden die Richter. Dies sei aber durch andere Verfassungsgüter
       gerechtfertigt – etwa die Verpflichtung des Staates zu religiöser
       Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Anders als etwa in
       der Schule trete der Staat dem Bürger in der Justiz klassisch-hoheitlich
       gegenüber. Das Verbot ist für die Richter aber nicht zwingend. Keine der
       konkurrierenden Rechtspositionen sei von überragendem Gewicht.
       
       Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin
       haben ähnliche Vorschriften. In anderen Ländern ist die Frage gar nicht
       geregelt, weil sich das Problem entweder noch nie stellte oder sich im
       Einzelfall eine einvernehmliche Lösung fand.
       
       27 Feb 2020
       
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