# taz.de -- Netz-Knotenpunkt DE-CIX überwacht: Betreiber will BND verklagen
       
       > Das Unternehmen DE-CIX wehrt sich gegen Überwachungspraktiken des
       > Nachrichtendienstes. Seit Jahren fängt der BND Telefonate, Chats und
       > E-Mails ab.
       
 (IMG) Bild: Internet-Knotenpunkt DE-CIX: Der BND liest mit.
       
       HAMBURG afp | Der Betreiber des weltgrößten Internet-Knotenpunktes DE-CIX
       will wegen der Überwachungspraktiken des Bundesnachrichtendienstes (BND)
       Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Hintergrund sei das
       massenhafte und anlasslose Ausspähen von Internetnutzern durch den BND,
       berichteten [1][NDR], WDR und Süddeutsche Zeitung am Mittwoch. Sein
       Unternehmen bezweifle die Rechtsmäßigkeit der Überwachung und halte sie für
       „unzulässig“, sagte Klaus Landefeld, Aufsichtsrat von DE-CIX in Frankfurt.
       Bei einer Niederlage werde das Unternehmen vor das Verfassungsgericht
       ziehen.
       
       DE-CIX ist gemessen am Volumen der weltweit größte Umschlagplatz für
       Kommunikationsdaten. Praktisch alle größeren Telekommunikationsanbieter
       gehören zu den Kunden des Unternehmens, darunter die Telekom, Vodafone und
       AT&T. Mindestens seit dem Jahr 2009 fängt der BND laut dem Bericht
       Telefonate, Chats und E-Mails an dem Knotenpunkt ab, der pro Sekunde einen
       Datendurchsatz von drei Terabit hat.
       
       Landefeld kritisiert insbesondere die Auffassung des BND, nach der
       ausländischer Verkehr, der über Frankfurt geleitet wird, nicht durch das
       Grundgesetz geschützt sei, da das deutsche Recht nur für Deutschland gelte.
       „Wir sind nicht davon ausgegangen, dass Transitverkehre als völlig
       vogelfrei betrachtet werden“, so Landefeld gegenüber dem WDR. DE-CIX
       bemängelt, dass das für die Überwachung von deutscher Kommunikation
       einschlägige G-10-Gesetz veraltet und für das digitale Zeitalter nicht
       ausreichend präzise sei.
       
       Zuletzt war die Kritik an den BND-Praktiken immer lauter geworden, vor
       allem in der dafür zuständigen G-10-Kommission des Bundestages. Die
       Bundesregierung ist momentan darum bemüht, die Spionagerechte des BND
       gesetzlich neu zu fassen – also die bisherige Praxis nachträglich
       rechtssicher in das BND-Gesetz aufzunehmen, in dem das Abhören von
       Ausländern ausdrücklich erlaubt wird.
       
       23 Apr 2015
       
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 (DIR) [1] http://www.tagesschau.de/inland/decix-klage-bnd-101.html
       
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