# taz.de -- Kommentar geplante Klage gegen BND: Der Knoten ist durch
       
       > Gegen Überwachungspraktiken des BND zieht nun das Unternehmen DE-CIX vor
       > Gericht. Das ist gut, reicht aber bei weitem nicht aus.
       
 (IMG) Bild: Könnte gerichtlich in ihren Befugnissen eingeschränkt werden: die neue BND-Zentrale in Berlin.
       
       Endlich. Die Betreiber des Internetknotenpunktes DE-CIX in Frankfurt wollen
       [1][juristisch gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) vorgehen]. Mit einer
       Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wollen sie klären lassen, dass die
       Datenauswertung des deutschen Auslandsgeheimdienstes in ihren Serverräumen
       rechtswidrig ist.
       
       Das wurde auch Zeit. Bereits seit langem finden Datenschützer das
       umfassende Abfischen von Daten in Frankfurt bedenklich. In gigantischen
       hochsicherheitsgeschützten Serverräumen steht dort einer der größten
       Internetknotenpunkte der Welt – ein Großteil des E-Mail-Verkehrs etwa aus
       Deutschland geht über diese Leitungen.
       
       Wiederholt war bekannt geworden, dass verschiedene Geheimdienste dort tätig
       sind und munter E-Mails abschöpfen. Auch der Bundesnachrichtendienst liest
       dort E–Mails aus. Die deutschen Agenten behaupteten stets, sie hätten
       zuverlässige Filter um sicherzustellen, dass von ihrer Spionage keine
       deutschen Grundrechtsträger, also keine deutschen Bürger, betroffen seien –
       denn die dürfen nicht unter die Lupen des BND gelangen.
       
       Das war schon immer Quatsch, denn es gibt keinen digitalen Filter, der in
       der Lage ist, Nationalitäten von Menschen anhand ihrer Mails zu erkennen.
       Dass jetzt die Betreiber selbst vor Gericht ziehen, ist deshalb ein
       wichtiger Schritt. Bislang kritisierten Datenschutzbewegte die BND-Praxis
       zwar.
       
       Eine gerichtliche Klärung durch den Betreiber selbst wird aber wesentlich
       effektiver sein. Der will im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht
       ziehen – und sollte gute Chancen haben, die hochproblematische Auslegung
       [2][des G10-Gesetzes] zu attackieren.
       
       Das Gesetz ist veraltet und bietet Auslegungsspielräume, die der BND
       offensiv nutzt – auch um dem US-Schnüffelapparat der NSA möglichst
       umfassend zuliefern zu können. Derzeit plant die Bundesregierung zwar, das
       Gesetz zu überarbeiten. Allerdings dürften dabei vor allem die Rechte der
       Überwacher gestärkt werden.
       
       Deshalb kommt die Klage nun zum richtigen Zeitpunkt – sie wird die Debatte
       über die Grenzen der Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf
       deutschem Boden befördern. Und auch die Aufmerksamkeit darauf lenken, was
       nach wie vor täglich am Frankfurter Knotenpunkt passiert – internationale
       Datenspionage von gigantischem Ausmaß.
       
       23 Apr 2015
       
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