# taz.de -- NSU-Prozess droht zu platzen: Die Machtprobe
       
       > Im NSU-Prozess versuchen die Verteidiger von André E. das Verfahren mit
       > Befangenheitsanträgen noch zum Platzen zu bringen. Kann das klappen?
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte André E. zeigt dem Gericht eine hässliche Fratze
       
       München taz | Es war ein kurzer Verhandlungstag, [1][wiedermals]: Kaum
       hatte Richter Manfred Götzl am Mittwoch den NSU-Prozess eröffnet, meldete
       sich der Verteidiger von André E. zu Wort. Sein Mandant wolle einen
       Befangenheitsantrag gegen zwei Richter stellen. Wenig später war deshalb
       schon wieder Schluss. Götzl vertagte den Prozess auf den [2][9. November].
       
       So geht das nun schon seit Mitte September, seit die Bundesanwaltschaft ihr
       Plädoyer in dem seit viereinhalb Jahren währenden Verfahren beendete. Zwölf
       Jahre Haft hatten die Ankläger für André E. gefordert, in ihren Augen ist
       er der zentrale NSU-Helfer. Noch im Gerichtssaal wurde der Zwickauer wegen
       Fluchtgefahr festgenommen. Seitdem stellten seine Anwälte, teils ergänzt
       von den Verteidigern des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, mehr als [3][ein
       dutzend Befangenheitsanträge] gegen die Richter. Nur zwei Prozesstage
       konnten deshalb in den vergangenen sechs Wochen stattfinden.
       
       „Ich bin sehr enttäuscht und wütend über diese unsinnigen Anträge“, sagte
       die eigens angereiste Gamze Kubasik, Tochter des Dortmunder NSU-Mordopfers
       Mehmet Kubasik, am Mittwoch. Denn erneut wurde damit der Beginn der
       Nebenklage-Plädoyers im Prozess verhindert. Kubasiks Appell: „Ich wünsche
       mir, dass der Richter endlich härter durchgreift.“
       
       ## Götzl soll aufs Glatteis geführt werden
       
       In der Tat scheint es offensichtlich, dass die Anwälte von André E. den
       Prozess noch zum Platzen bringen wollen – oder mindestens blockieren, um
       die Richter zu Fehlern verleiten, die spätestens in einer Revision helfen
       könnten. Ihnen kommt zugute, dass das Verfahren inzwischen in der
       Plädoyer-Phase ist. So kann nicht wie sonst nach Befangenheitsanträgen zwei
       Tage weiterverhandelt werden, sondern es muss direkt über die Anträge
       entschieden werden – von anderen Richtern. Allzu lange darf das indes nicht
       dauern, denn ein Prozess darf nicht mehr als drei Wochen unterbrochen sein
       – was das Gericht zuletzt punktgenau einhielt.
       
       Gegen die Verzögerungstaktik kann Richter Götzl wenig tun. „Es gibt keine
       Obergrenze für Befangenheitsanträge“, sagt Florian Gliwitzky, Sprecher des
       Münchner Oberlandesgerichts. Auch könnten die Anträge noch bis zum
       Schlusswort des Angeklagten gestellt werden. Schließlich habe ein
       Beschuldigter das Recht, bis zum Urteil einem unvoreingenommenen Richter
       gegenüberzustehen.
       
       Sofort abgelehnt werden können Befangenheitsanträge laut
       Strafprozessordnung nur, wenn sie zu spät eingereicht werden – das war
       bisher nicht der Fall. Oder wenn durch sie „offensichtlich das Verfahren
       nur verschleppt oder nur verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen“.
       Das Problem: Dieses „offensichtlich“ ist kaum klar nachzuweisen. Bisher
       jedenfalls brachten die Anwälte von André E. stets neue Gründe für ihre
       Befangenheitsanträge vor.
       
       Götzl könnte die Sache zumindest beschleunigen und kürzere Fristen für das
       Stellen der Anträge setzen. Bisher allerdings gab er den Anwälten nach –
       und ließ für ihre Ausformulierungen ganze Prozesstage sausen. „Der Senat
       muss eine klarere Kante zeigen“, fordert Sebastian Scharmer, Anwalt von
       Gamze Kubasik. „Sonst wird das immer so weiter gehen.“
       
       ## Prozess bis August 2018 verlängert
       
       Das heftigste Negativbeispiel für exzessives Einbringen von
       Befangenheitsanträgen ereignete sich im Mai in Koblenz. Vor dem dortigen
       Landgericht scheiterte nach fünf Jahren Verhandlung ein Großprozess gegen
       das rechtsextreme „Aktionsbüro Mittelrhein“, weil der Vorsitzende Richter
       in Rente ging. Mehr als 500 Befangenheitanträge hatte es laut Gericht zuvor
       gegeben.
       
       Im NSU-Prozess wird dieses Szenario nicht eintreten, jedenfalls nicht so
       schnell: Richter Manfred Götzl geht erst in gut zwei Jahren in Rente. Und
       auch für einen Krankheitsfall steht noch ein Ergänzungsrichter parat. Dass
       der Prozess noch platzt, wird den Verteidigern also vorerst nicht gelingen
       – es sei denn, die Richter lassen sich tatsächlich noch zu Fehlern
       hinreißen.
       
       Schon zuletzt hat Götzl indes Prozesstermine bis Ende August 2018
       verlängert. „Höchstvorsorglich“, wie er damals schrieb. Wenn es allerdings
       so weiter geht wie zuletzt, könnte daraus noch ein „durchaus möglich“
       werden.
       
       25 Oct 2017
       
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