# taz.de -- NSU-Prozess, Folge 417: Schlussplädoyers verschoben
       
       > André Eminger hat einen neuen Anwalt und Richter Götzl soll mal wieder
       > befangen sein. Letzterem fällt es sichtlich schwer, die Contenance zu
       > bewahren.
       
 (IMG) Bild: „Verwirrte Prozessdestruktion“: Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten (rechts) ist genervt
       
       München taz | Man muss es sich zur Sicherheit noch einmal in Erinnerung
       rufen: Es geht hier im Sitzungssaal A 101 des Landgerichts München um zehn
       Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Denn was sich hier
       am Vormittag des 417. Verhandlungstages des NSU-Prozesses abspielt,
       vermittelt zunächst kaum das Bild einer ernsthaften Veranstaltung.
       
       Nach rund fünf Jahren Prozessdauer soll an diesem Morgen die Verteidigung
       der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beginnen. Eigentlich. Stattdessen
       dominiert zunächst ein gänzlich neuer Akteur das Prozessgeschehen: Daniel
       Sprafke. Der Anwalt soll künftig die Verteidigung von André Eminger
       übernehmen, nachdem der das Vertrauen in seinen früheren Wahlverteidiger
       und seine beiden Pflichtverteidiger verloren hat. Eminger gilt als enger
       Vertrauter des NSU-Trios und soll beispielsweise ein Wohnmobil für die
       Terroristen besorgt haben.
       
       Sprafke fordert nun mehrfach eine Unterbrechung des Verfahrens, zunächst um
       zwei Stunden, dann bis zum Mittwoch um 12 Uhr. Er wolle mit seinem
       Mandanten über mindestens drei Befangenheitsanträge beraten.
       
       Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten bezeichnet sein Vorgehen als „verwirrte
       Prozessdestruktion“. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl lehnt die
       Anträge des Anwalts gleich mehrfach, jedes Mal nach kürzeren
       Unterbrechungen ab.
       
       ## Prozessuales Hin und Her
       
       Als Richter Götzl schließlich Borchert bitten will, mit seinem
       Schlussvortrag zu beginnen, meldet sich Wolfgang Stahl, einer der
       Pflichtverteidiger Zschäpes, zu Wort und fordert nun seinerseits eine
       Unterbrechung. Angesichts der vorangeschrittenen Zeit und der drohenden
       Ablehnungsanträge Sprafkes würden die Schlussvorträge auseinandergerissen.
       
       Ein Anwalt eines weiteren Angeklagten schlägt dann vor, das Verfahren gegen
       Eminger abzutrennen, dessen Pflichtverteidiger beschwert sich, dass er auf
       der Leinwand zu sehen ist, mittels derer die Zuschauer auf der Empore auch
       den hinteren Teil des Sitzungssaals einsehen können. Und Bundesanwalt
       Herbert Diemer wendet ein, die Anklage habe ihr Plädoyer auch unterbrechen
       müssen, worauf ihr von einem Verteidiger vorgehalten wird, sie habe ohnehin
       nur „ohne Plan und Abstimmung vor sich hin plädiert“. Richter Götzl hat
       sichtlich Mühe, seine Contenance zu bewahren.
       
       Während der Mittagspause schließlich geht schon mal ein Befangenheitsantrag
       gegen ihn ein. Die Verhandlung wird noch mehrfach unterbrochen, zuletzt bis
       Mittwoch, 12 Uhr. Dann soll endlich das Plädoyer beginnen. Oder auch nicht.
       
       10 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominik Baur
       
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