# taz.de -- Verteidiger im NSU-Prozess: Verzögern, verschleppen, verhindern
       
       > Im NSU-Prozess setzen die Verteidiger zweier Angeklagter auf
       > Verzögerungstaktik. Sie blockieren das Gericht mal wieder mit
       > Befangenheitsanträgen.
       
 (IMG) Bild: Unter anderem der Anwalt von Ralf Wohlleben sorgt mit Befangenheitsanträgen für Verzögerungen
       
       München taz | Das ist auch für den NSU-Prozess ein Rekord: Ganze fünf
       Befangenheitsanträge hagelte es am Mittwoch gegen die Richter, gestellt von
       den Verteidigern zweier Angeklagter. Zwei weitere Anträge sind bereits
       angekündigt. Damit gerät der Prozess weiter ins Stocken – und verzögert die
       Plädoyers der Nebenklage erneut.
       
       Der aktuelle Streit entzündete sich am Haftbefehl gegen den Mitangeklagten
       André E. Der 38-Jährige war Mitte September [1][überraschend noch im
       Gerichtssaal festgenommen worden] – wegen Fluchtgefahr. Zuvor hatte die
       Bundesanwaltschaft eine zwölfjährige Haftstrafe für E. gefordert, da dieser
       der zentrale Helfer des NSU-Trios und in alle Taten eingeweiht gewesen sei.
       
       Schon darauf folgten erste Befangenheitsanträge von E.s Verteidiger gegen
       die Richter. In der Folge sagte das Gericht mehrere Prozesstermine ab. Am
       Mittwoch aber musste es verhandeln – sonst wäre die gesetzlich erlaubte,
       dreiwöchige Verhandlungspause überschritten worden. Der Prozess wäre
       geplatzt.
       
       Möglicherweise war genau dies das Ziel der Verteidiger. Gleich am Morgen,
       als der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Verhandlung eröffnete,
       protestierte der Anwalt von André E.: Ob Götzl denn nicht wisse, dass er am
       Morgen, eine Stunde vor Prozessbeginn, einen weiteren Befangenheitsantrag
       gestellt habe? „Ich wundere mich schon, dass Sie die Sitzung eröffnen.“
       Auch die Anwälte des Mitangeklagten [2][Ralf Wohlleben] schlossen sich dem
       Protest an. Götzl ließ sich nicht beirren, verhandelte weiter, mit
       allgemeinen „rechtlichen Hinweisen“ an die Angeklagten – und kassierte vier
       weitere Befangenheitsanträge. Zwei weitere Ablehnungsgesuche kündigten die
       Verteidiger von André E. und Ralf Wohlleben in den kommenden Tagen an.
       
       ## Urteil erst im nächsten Jahr
       
       Indes: Zumindest den Vormittag wurde so verhandelt. Ein Platzen des
       Prozesses hat Götzl damit abgewendet. Am Mittag dann vertagte er die
       Verhandlung – und sagte wegen der Befangenheitsanträge erneut mehrere
       Prozesstage ab. Weiter geht der Prozess nun erst am 24. Oktober.
       
       Eigentlich sollten im NSU-Prozess längst die Plädoyers der Nebenklage
       starten, der Anwälte [3][der Opferfamilien]. Diese nannten die Kaskade an
       Befangenheitsanträgen durch die Verteidiger „an den Haaren herbeigezogen“.
       Offenbar gehe es nur noch um Verzögerung.
       
       Auch die Plädoyers der Nebenkläger, wenn sie denn mal starten, werden Zeit
       in Anspruch nehmen: 55 Anwälte wollen das Wort erheben, rund 60 Stunden
       soll dies dauern. Erst danach wird es zu den Schlussworten der Verteidiger
       kommen – und dann zum Urteil. Letzteres mit ziemlicher Sicherheit nicht
       mehr in diesem Jahr.
       
       4 Oct 2017
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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