# taz.de -- Mutmaßlich illegale CDU-Parteispende: Teure Spenden für Wegner
       
       > Die Bundestagsverwaltung sah in den Großspenden von Immobilienentwickler
       > Gröner kein Problem, ein neues Gutachten schon. Klagen Linke und Grüne?
       
 (IMG) Bild: Geldempfänger und Politikgeber Wegner (links), Geldgeber und Politikempfänger Gröner (rechts)
       
       Berlin taz | Die Affäre um [1][Parteispenden über 820.000 Euro durch den
       Immobilienentwickler Christoph Gröner] holt die Berliner CDU und den
       Regierenden Bürgermeister [2][Kai Wegner] wieder ein. Kaum mehr als einen
       Monat nach der Einstellung der Ermittlungen durch die Bundestagsverwaltung,
       kommt ein [3][neues Gutachten] zu einem gegensätzlichen Schluss.
       
       Demnach seien die Zuwendungen in Höhe von 320.000 und 500.000 Euro aus dem
       Jahr 2020 an die Landespartei als illegale Einflussspenden zu werten und
       damit unzulässig. Die Bundestagsverwaltung hatte dagegen keinen Verstoß
       gegen das Parteiengesetz feststellen wollen. Der CDU drohen nun weitere
       juristische Konsequenzen.
       
       Gröner habe mit seinen Spenden Forderungen verbunden, „die sich nicht
       allgemein auf grobe politische Linien beziehen, sondern konkrete politische
       Vorteile in den Blick nehmen“, so die Feststellung des Gutachtens, über das
       zunächst die Süddeutsche Zeitung berichtet hatte. Verfasst hat es Sophie
       Schönberger, Professorin für öffentliches Recht an der Düsseldorfer
       Heinrich-Heine-Universität und Co-Direktorin des Instituts für Deutsches
       und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung im Auftrag von
       LobbyControl.
       
       „Parteispenden in Erwartung einer politischen Gegenleistung sind aus guten
       Gründen in Deutschland verboten“, kommentierte LobbyControl-Sprecher Aurel
       Eschmann das Gutachten. Die Einstellung der Prüfung durch die
       Bundestagsverwaltung trotz öffentlich formulierter Erwartungen Gröners sei
       „besorgniserregend“.
       
       ## Gröner mitteilungsbedürftig
       
       Gleich mehrmals hatte sich Gröner, dessen von ihm gegründete CC Gruppe
       mittlerweile Teil der skandalumwitterten Adler Group ist, zu seinen mit den
       Spenden verknüpften Erwartungen geäußert. Dem Deutschlandfunk hatte er 2021
       gesagt: „Ich habe der CDU drei Bedingungen gesetzt.“ Zwei davon betrafen
       die Situation von Heimkindern, eine dritte den damals von Vermietern heftig
       bekämpften Mietendeckel.
       
       Erst im Mai 2023 relativierte Gröner seine Forderung in einem Gespräch mit
       dem Tagesspiegel: Demnach habe er „eine einzige Forderung an den Herrn
       Wegner gestellt“ – gleiche Sätze für Kleidung in Heimen für behinderte und
       nicht behinderte Kinder. Als Reaktion auf Kritik legte Gröner nach: Er habe
       „nie eine Bitte geäußert, einen Wunsch erklärt noch eine Bedingung
       gestellt. Und wenn ich etwas anderes gesagt habe, dann war es im Affekt
       (…).“
       
       Gutachterin Schönberger bezeichnete diese Aussage als „Schutzbehauptung
       angesichts der drohenden Sanktionierung“. Stattdessen wertet sie Gröners
       Zuwendungen als eine verbotene „Erwartungsspende“. Die Bundestagsverwaltung
       hatte die Einstellung ihrer Ermittlungen damit begründet, dass es eine
       Kausalbeziehung zwischen einer Spendenleistung und einer konkreten von der
       Partei zu treffenden Entscheidung bräuchte, die ohne Spende so nicht
       getroffen worden wäre.
       
       Dies weist Schönberger zurück: Die Rechtmäßigkeit von Spenden sei zum
       Spendenzeitpunkt zu beurteilen. Die Unrechtmäßigkeit ergebe sich nicht
       erst, wenn die Partei entsprechend handelt. Entscheidend sei allein, „ob
       der Spender einen bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteil
       erwartet hat, ob die Spende gerade in Erwartung dieses Vorteils vom Spender
       an die Partei geleistet wurde und ob diese Erwartung für die Partei
       erkennbar war.“ Dies sei durch Gröners Aussagen erfüllt.
       
       ## Einer muss klagen
       
       LobbyControl forderte die Parteien dazu auf, „die Bundestagsverwaltung auf
       Verhängung einer Sanktion zu verklagen“. Bei einer Verurteilung aufgrund
       einer rechtswidrig erlangten Spende droht der Berliner CDU eine Strafe in
       dreifacher Spendenhöhe, also von 2,46 Millionen Euro.
       
       Die Linke prüft, ob sie gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung
       vorgeht. Am Montag berate man in einer Runde mit Jurist:innen, wie
       aussichtsreich eine solche Klage ist, so Landesgeschäftsführer Sebastian
       Koch zur taz. Der Linken-Parteivorsitzende Maximilian Schirmer sagte: „Die
       CDU erweckt den Eindruck, dass ihre Politik käuflich ist. Doch die Politik
       muss die Interessen der Menschen vertreten, nicht die Interessen von
       Unternehmen.“ Er appellierte an die anderen Parteien, es [4][der Linken
       gleichzutun und keine Spenden von Unternehmen anzunehmen].
       
       Auch für die Grünen gibt es mit dem Gutachten neuen Gesprächsbedarf. Kai
       Wegner und die CDU werden sich dazu verhalten müssen, sagte der grüne
       Landesvorsitzende Philmon Ghirai der taz. „Wir werden das Gutachten nun
       intern beraten und weitere Schritte prüfen.“
       
       Aus der SPD äußerte sich der Berliner Bundestagsabgeordnete Hakan Demir:
       „Allein der Anschein von Bestechlichkeit schadet der Demokratie. Eine
       Spende von 820 000 Euro ist immer problematisch – egal, ob damit verknüpfte
       Forderungen an eine Partei restlos nachweisbar sind oder nicht.“
       
       10 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Mutmasslich-illegale-Parteispende/!5933291
 (DIR) [2] /Mutmasslich-illegale-CDU-Parteispende/!5932128
 (DIR) [3] https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Gutachten-Schoenberger-Einflussspende-Groener-CDU.pdf
 (DIR) [4] /820000-Euro-Spende-an-die-CDU-Berlin/!5948137
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
 (DIR) Uwe Rada
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kai Wegner
 (DIR) CDU Berlin
 (DIR) Schwerpunkt Korruption
 (DIR) Parteispenden
 (DIR) Parteispenden
 (DIR) Kai Wegner
 (DIR) Parteispenden
 (DIR) Schwarz-rote Koalition in Berlin 
 (DIR) CDU Berlin
 (DIR) CDU Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Korruption in Deutschland: Deckelt die Parteispenden
       
       Der Prozess um Christoph Gröners Spenden an die CDU macht deutlich: Es
       braucht mehr Argwohn und Transparenz beim Thema Parteispenden.
       
 (DIR) Großspenden an Berliner CDU: Geschichte des ehrbaren Kaufmanns
       
       Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner sagt vor dem Verwaltungsgericht
       aus. Das Gericht befindet, seine Spenden waren nicht illegal.
       
 (DIR) Großspenden an Parteien: Gegen den Anschein von Käuflichkeit
       
       Die Linke lässt nicht locker in der CDU-Parteispendenaffäre. Nun will man
       die Union im Abgeordnetenhaus mit einem Antrag stellen.
       
 (DIR) 820.000-Euro-Spende an die CDU Berlin: Linke fordert Verbot von Großspenden
       
       Der Bundestag sieht bei der Spende des Immobilien-Unternehmers Gröner an
       die Berliner CDU kein Problem. Die Linke hält das weiter für einen Skandal.
       
 (DIR) Mutmaßlich illegale Parteispende: CDU drohen 2,46 Millionen Euro Strafe
       
       Der Bundestag beschäftigt sich mit 820.000-Euro-Großspende von
       Bauunternehmer Christoph Gröner. Im schlimmsten Fall drohen der CDU Berlin
       hohe Strafzahlungen.
       
 (DIR) Mutmaßlich illegale CDU-Parteispende: Kai Wegner im Spendensumpf
       
       Knüpfte der Immobilien-Investor Gröner Bedingungen an die 820.000 Euro, die
       er an die CDU Berlin spendete? Berlins Bürgermeister ist in Erklärungsnot.