# taz.de -- Großspenden an Berliner CDU: Geschichte des ehrbaren Kaufmanns
       
       > Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner sagt vor dem
       > Verwaltungsgericht aus. Das Gericht befindet, seine Spenden waren nicht
       > illegal.
       
 (IMG) Bild: Christoph Gröner im Gerichtssaal
       
       Berlin taz | Den besonderen Auftritt ließ sich der Immobilienunternehmer
       Christoph Gröner auch am Dienstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht nicht
       nehmen. Die Verhandlung um zwei möglicherweise unerlaubter Spenden Gröners
       an Kai Wegners CDU hatte bereits begonnen und war aufgrund seines Fehlens
       unterbrochen worden, da schritt Gröner sonnengebräunt und im
       maßgeschneiderten Anzug doch noch in den unglamourösen Plenarsaal des
       Gerichts in der Moabiter Kirchstraße.
       
       Mehr als zwei Stunden beantworte Gröner Fragen zu zwei [1][Spenden in Höhe
       von 320.000 und 500.000 Euro], die er im Jahr 2021 der Berliner CDU
       zukommen ließ. Das allein wäre kein Grund für eine Gerichtsverhandlung
       gewesen, doch hatte Gröner im Nachgang wiederholt öffentlich verlautbart,
       mit seinen Zuwendungen bestimmte Ziele verfolgt und Erwartungen geäußert zu
       haben. Eine illegale Erwartungsspende also – verboten nach dem
       Parteiengesetz – und für die CDU verbunden mit der Gefahr einer
       Strafzahlung in dreifacher Höhe?
       
       Die Bundestagsverwaltung war in ihrer Prüfung nicht zum Ergebnis einer
       illegalen Zuwendung gekommen – [2][und deshalb von der Die Partei verklagt
       worden]. Die Satirepartei samt ihres anwesenden Vorsitzenden, Martin
       Sonneborn, verhandelt gegen die Bundesrepublik anhand der Zeugenaussage
       eines Unternehmers, der sich nur allzu gern im Licht der Öffentlichkeit
       sonnt: beste Voraussetzungen für einen unterhaltsamen Vormittag also.
       
       Mehr als zwei Stunden erklärte sich Gröner, ehe nach einer Unterbrechung
       das Urteil verkündet wurde: Demnach war die Klage zulässig, aber letztlich
       unbegründet. Die Kammer unter Vorsitz der Präsidentin des
       Verwaltungsgerichts Erna Xalter erkannte nicht, dass Gröner „konkrete
       Forderungen“ im Zusammenhang mit seiner Spende verbunden hatte und die CDU
       damit gegen das Annahmeverbot verstoßen hätte. Eine Berufung wurde nicht
       zugelassen.
       
       ## Please stärke die CDU
       
       Für glaubwürdig erachtet wurde Gröners Aussage, wie es zu den Spenden kam,
       die allerdings auch Aufschluss darüber gibt, mit welchem Selbstverständnis
       reiche Unternehmer sich in politisches Geschehen einmischen. So sei im
       Verein der Berliner Kaufleute die Stimmung schlecht gewesen, da die CDU vor
       der Abgeordnetenhauswahl 2021 in Umfragen bei 12 oder 13 Prozent
       herumdümpelte. Flugs saß man in großer Runde im Steigenberger, dabei auch
       der damalige CDU-Schatzmeister Jan-Marco Luczak und wohl auch Wegner und
       sicherte zu, eine Werbekampagne in Höhe von zwei Millionen Euro zu
       finanzieren, wovon Gröner „ein Drittel“ tragen wollte.
       
       Im Nachhinein hatte Gröner in zwei Interviews behauptet, von der CDU eine
       Gleichstellung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in Heimen – die es
       aber gibt –, und eine Modifizierung des Mietendeckels gefordert zu haben.
       Nun bezeichnete er all das als „Fehler“ und „Lüge“, motiviert durch
       Unterstellungen der Interviewer:innen, er wolle persönliche,
       wirtschaftliche Vorteile herausschlagen. Dabei sei er nur ein „lauterer
       Kaufmann“, der sich sozial engagiere. Mit Wegner habe er nie über die
       Spenden gesprochen.
       
       Für Transparenz und Demokratie ist das Verfahren und Urteil dennoch
       wichtig: Erstmals wurde es für zulässig erachtet, dass eine nicht
       beteiligte Partei gegen die Bundestagsverwaltung wegen mangelhafter
       Ermittlungen gegen eine andere Partei klagen durfte. Infrage gestellt wurde
       damit die sehr hemdsärmelige Ablehnung der Verwaltung, es mit einer
       illegalen Erwartungsspende zu tun zu haben. Argumentiert hatte sie, eine
       solche wäre es erst illegal, wenn eine Partei schließlich die geforderten
       Handlungen umsetzt.
       
       [3][Eine Studie von LobbyControl] hatte dem widersprochen. Demnach ist eine
       Spende schon illegal, wenn der Spender zum Zeitpunkt der Übergabe konkrete
       Erwartungen zum Ausdruck bringt.
       
       30 Sep 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Mutmasslich-illegale-CDU-Parteispende/!5956513
 (DIR) [2] /CDU-noch-nicht-raus/!6107855/
 (DIR) [3] https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Gutachten-Schoenberger-Einflussspende-Groener-CDU.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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