# taz.de -- Justizministerin Lambrecht über NetzDG: „Wir müssen nachbessern“
       
       > Christine Lambrecht plant, die Strafverfolgung von Hassrede zu
       > vereinfachen. Außerdem will sie die Rechte von Nutzern sozialer Netzwerke
       > stärken.
       
 (IMG) Bild: Subtil ist anders: Online-Aufruf zum Mord an Politikern
       
       taz: Frau Lambrecht, Sie wollen soziale Netzwerke verpflichten,
       rechtswidrige Hass-Postings dem Bundeskriminalamt zu melden. Wo in der Welt
       gibt es so etwas? 
       
       Christine Lambrecht: Eine solche Meldepflicht für strafbaren Hass gibt es
       unseres Wissens bisher nirgends. Deutschland wird Vorreiter sein.
       
       Sind wir besonders straffreudig? 
       
       Nein. Aber wir haben mehr Erfahrung. In Deutschland wurde schon 2017 das
       Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken –
       kurz „NetzDG“ – beschlossen. Seit 2018 müssen Anbieter sozialer Netzwerke
       wie Facebook dafür sorgen, dass offensichtlich rechtswidrige Hass-Postings
       in der Regel binnen 24 Stunden gelöscht werden. Auch dabei waren wir
       Vorreiter.
       
       Hat sich das NetzDG nicht bewährt? 
       
       Doch. Wir müssen aber in zwei Richtungen [1][nachbessern]. Zum einen genügt
       es nicht, strafbare Inhalte nur zu löschen, wir wollen auch die
       Strafverfolgung sicherstellen. Deshalb die Meldepflicht. Und wenn ein
       Netzwerk etwas zu Unrecht löscht, müssen wir die Rechte der betroffenen
       Nutzer stärken. Für beides habe ich Gesetzentwürfe vorgelegt.
       
       Beginnen wir mit der Strafverfolgung. Für wen gilt die neue Anzeigepflicht? 
       
       Die Meldepflicht gilt für alle Anbieter sozialer Netzwerke mit mehr als
       zwei Millionen Nutzern in Deutschland: Facebook, Youtube, Twitter,
       Instagram und Tiktok. Das sind die Plattformen, für die das
       Beschwerdemanagement des NetzDG auch bisher galt.
       
       Müssen die Netzwerke nun ihre Seiten auf strafbare Inhalte durchkämmen? 
       
       Nein, sie müssen dem BKA nur dann Hass-Postings mit Volksverhetzungen und
       Morddrohungen melden, wenn es eine konkrete Beschwerde gibt und das Posting
       daraufhin gelöscht wird.
       
       Hat es bisher die Strafverfolgung behindert, wenn Post gelöscht wurden? 
       
       Nein, die gelöschten Hass-Postings mussten vom Netzwerk auch bisher zehn
       Wochen lang gespeichert werden, für den Fall, dass jemand Strafanzeige
       stellt.
       
       Nehmen wir an, ich werde bei Facebook bedroht: „Noch so ein Text und Du
       bist Hackfleisch.“. Ich beschwere mich deshalb bei Facebook. Das Posting
       wird gelöscht und das BKA wird informiert. Was macht das BKA künftig mit so
       einer Meldung? 
       
       Wenn das Posting unter dem Klarnamen des Verfassers erfolgt ist, wird das
       BKA den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft am Wohnort des
       mutmaßlichen Täters weiterleiten, die dann die konkreten Ermittlungen
       aufnimmt.
       
       Wie geht das BKA vor, wenn der Hetzer ein Pseudonym wie „Hitler-2“ benutzt? 
       
       Facebook muss dem BKA auch melden, mit welcher IP-Adresse der Nutzer
       zuletzt unterwegs war. Das BKA kann dann bei den Internet-Providern – etwa
       der Deutschen Telekom – abfragen, welchem Nutzer diese IP-Adresse zu diesem
       Zeitpunkt zugeteilt war. Der Provider muss dem BKA den Namen und die
       Adresse des Kunden mitteilen.
       
       Was macht das BKA, wenn die IP-Adresse beim Provider schon gelöscht ist? 
       
       Dann müssen die Strafverfolgungsbehörden der Länder die üblichen
       Ermittlungen durchführen, also zum Beispiel das Profil mit allen Bildern
       und Texten genauer anschauen, ob sich daraus Hinweise auf die Identität des
       Verfassers ergeben.
       
       Mit wie vielen Meldungen ans BKA ist zu rechnen? 
       
       Mein Ministerium hält [2][250.000 Meldungen pro Jahr] für realistisch. Ich
       gehe aber davon aus, dass die Zahl langfristig sinkt. Denn wenn künftig
       strafrechtliche Sanktionen drohen und durchgesetzt werden, hat das auch
       einen abschreckenden Effekt.
       
       Ist es nicht auch von der [3][Meinungsfreiheit] geschützt, Hass zu äußern? 
       
       Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt. Wenn Sie mit
       Gewalt bedroht werden, ist das eine strafbare Handlung, kein freier
       Diskurs. Mir geht es um den Schutz der Meinungsfreiheit. Vor allem um den
       Schutz derjenigen, die durch Hetze und Drohungen eingeschüchtert werden und
       sich zurückziehen. Wir dürfen das Feld nicht den Hetzern überlassen, sonst
       gerät unsere Demokratie in Gefahr.
       
       Eine Anzeigepflicht ist neu in Deutschland. Ist es schon so schlimm, dass
       wir so etwas brauchen? 
       
       Die permanente Hetze senkt die Hemmschwelle für reale Gewalt, wie der
       Anschlag auf Walter Lübcke und die Morde von Hanau und Halle gezeigt haben.
       Die Meldepflicht ist aber auch nichts völlig Neues. Banken müssen schon
       lange verdächtige Einzahlungen melden, damit diese auf Geldwäsche geprüft
       werden können.
       
       Genügt es nicht, dass jede Privatperson bei der Polizei Strafanzeige
       erstatten könnte? 
       
       Nein. Nur das jeweilige soziale Netzwerk kann dem BKA gleich die IP-Adresse
       zum gemeldeten Hass-Post mitliefern.
       
       Finden Sie es richtig, dass ein amerikanisches Privatunternehmen wie
       Facebook entscheidet, ob es in Deutschland Strafverfolgung gibt oder nicht? 
       
       Das soziale Netzwerk meldet, wenn ein Post wegen eines strafbaren Inhalts
       gelöscht wurde, nicht mehr und nicht weniger. Ob die Tat angeklagt wird,
       entscheidet die deutsche Staatsanwaltschaft. Ob die Tat verurteilt wird,
       entscheidet ein deutsches Gericht.
       
       Was ist, wenn Facebook auch satirische Äußerungen meldet, die gar nicht
       strafbar sind? 
       
       Ich kann mir schwer vorstellen, wie es sich bei Gewaltdrohungen um eine
       Satire handeln soll. Jedenfalls sind Antragsdelikte wie Beleidigung und
       Verleumdung ausdrücklich von der Meldepflicht ausgenommen, auch weil hier
       die Abgrenzung zwischen „straflos“ und „strafbar“ besonders schwierig ist.
       
       Wenn alle Meldungen zunächst beim BKA zusammenlaufen, entsteht dort nicht
       eine riesige Querulanten-Datei? 
       
       Nein. Das BKA darf die von den Providern übermittelten Daten nur unter
       engen gesetzlichen Vorgaben speichern und weiterverwenden. In der Regel hat
       das BKA die Daten zu löschen, sobald sie der jeweils zuständigen
       Staatsanwaltschaft übermittelt worden sind.
       
       Zu wievielen Ermittlungsverfahren werden die geschätzten 250 000 Meldungen
       der Netzwerke führen? 
       
       Meine Fachleute rechnen mit rund 150 000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren
       bundesweit. Ich gehe davon aus, dass auch diese Zahl langfristig deutlich
       sinken wird.
       
       Sind BKA und Justiz damit nicht überfordert? 
       
       Wir müssen Polizei und Justiz natürlich entsprechend ausstatten. Das BKA
       wird 252 neue Mitarbeiter bekommen. Und für die Justiz der Bundesländer
       haben wir einen Mehrbedarf von 265 Stellen bei Staatsanwaltschaften und
       Gerichten geschätzt.
       
       Sie können die Bundesländer aber nicht zur Einstellung des benötigten
       Personals zwingen.... 
       
       Das ist auch nicht nötig. Auch die Justizministerinnen und Justizminister
       der Länder sehen die Bedrohung der Demokratie durch Hass und Hetze. Viele
       Länder haben bereits jetzt spezialisierte Staatsanwaltschaften
       eingerichtet.
       
       Gibt es Proteste von den Netzwerken? 
       
       Jedenfalls nicht so sehr wie 2017 bei der Verabschiedung des NetzDG. Bei
       den Netzwerken merkt man wohl auch, dass es für die Geschäfte schlecht ist,
       wenn sich viele Menschen ausklinken, aus Angst vor Hass und Drohungen.
       
       Kommen wir zum zweiten Punkt, an dem Sie nachbessern wollen: zu den
       rechtswidrigen Löschungen von legalen Postings durch soziale Netzwerke. Ist
       das ein Massenphänomen? 
       
       Nein, es geht hier nur um Einzelfälle. Bei Einführung des NetzDG haben
       Kritiker ja gewarnt, das Gesetz werde zu massivem Overblocking führen, also
       zur massenhaften Löschung von kontroversen, aber legalen Inhalten. Nach
       über zwei Jahren hat sich das nicht bewahrheitet.
       
       Gibt es Zahlen dazu? 
       
       Von Anfang 2018 bis Ende 2019 gab es bei den Netzwerken rund 2,9 Millionen
       Beschwerden. Davon führten nur 28 Prozent zur Löschung. Das deutet auf eine
       eher vorsichtige Umsetzung des Gesetzes hin.
       
       Als das NetzDG verabschiedet wurde, versprach die SPD, bald einen
       gesetzlichen Anspruch auf Wiederherstellung fälschlich gelöschter Postings
       zu schaffen. Was wurde daraus? 
       
       Das ist nicht mehr nötig. Denn inzwischen hat die Rechtsprechung
       klargestellt, dass es solche „Put-Back“-Ansprüche schon gibt. So hat ein
       Facebook-Nutzer gegen das Netzwerk einen vertraglichen Anspruch, dass
       dieses keine Postings löscht, die weder gegen gesetzliche Bestimmungen noch
       gegen zulässige Nutzungsbedingungen verstoßen. Von dieser Rechtslage geht
       unser Gesetzentwurf aus, wenn er betroffenen Nutzern helfen will, solche
       Wiederherstellungsansprüche durchzusetzen.
       
       Was planen Sie? 
       
       Als Alternative zu einer Klage vor Gericht sehen wir eine
       „Gegenvorstellung“ vor. Der Nutzer, dessen Post gelöscht wurde, kann vom
       Netzwerk eine neue Entscheidung verlangen. Wenn er dann immer noch nicht
       einverstanden ist, kann der Nutzer eine Schlichtungsstelle anrufen. Und
       danach steht natürlich der Rechtsweg offen.
       
       Haben Sie auch schon persönlich Erfahrungen mit dem NetzDG gemacht? 
       
       Erst vor wenigen Tagen hat ein Facebook-Nutzer mir ein verleumderisches
       falsches Zitat untergeschoben. Ich habe Facebook daraufhin morgens um
       Löschung gebeten. Abends war das Posting nicht mehr da. Der Mechanismus hat
       also funktioniert. Der Nutzer hat sich dann bei mir gemeldet und behauptet,
       sein Account sei gehackt worden. Das muss jetzt die Polizei klären. Ich
       habe Strafanzeige gestellt.
       
       2 Jun 2020
       
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