# taz.de -- Neues Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Überhastete Gesetzreform
       
       > Wer löscht Hassposts? Auch die Neufassung des Gesetzes krankt daran, dass
       > die Entscheidungsinstanzen intransparent bleiben.
       
 (IMG) Bild: Hass im Internet und Ärger übert den Hass im Internet
       
       Hass und Hetze, Bedrohungen, Propagandadelikte, die Sammlung und
       Veröffentlichung personenbezogener Daten: Das Netz ist Raum für eine ganze
       Phalanx diverser unangenehmer Phänomene. Keines davon ist neu oder dem
       Digitalen völlig eigen. Nicht alle wären in der physischen Welt strafbar.
       
       Die Unmittelbarkeit ihrer Wirkung und die potenziell riesige Verbreitung
       des Materials aber machen es dringend nötig, Regularien zu finden, die
       helfen, [1][digitale Kommunikation möglichst zivil zu gestalten] und zu
       versuchen, eine gute Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden.
       Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist so ein Versuch.
       
       Schon bei seiner Einführung jedoch wurde das NetzDG heftig kritisiert.
       Selbst jene zivilgesellschaftlichen Organisationen, die explizit für ein
       strengeres Vorgehen lobbyierten, liefen gegen das Ergebnis Sturm. Noch
       nicht einmal zwei Jahre nach Inkrafttreten muss das Gesetz deshalb
       novelliert werden.
       
       Einerseits ist das eine gute Nachricht, zeigt der Gesetzgeber doch die
       Einsicht, dass Regeln im digitalen Raum sehr viel schneller als gewohnt
       angepasst werden müssen. Andererseits wirkt der ganze Prozess jedoch
       genauso überhastet und unüberlegt wie bei der letzten Verabschiedung.
       
       ## Privatisierung staatlicher Aufgaben
       
       Nach kurzer Beratungsphase und geringen Änderungen stimmte das
       Bundeskabinett nun für einen Entwurf, der ebenso harter und berechtigter
       Kritik wie sein Vorgänger ausgesetzt war. Denn letztendlich wird das
       vielleicht größte Problem des NetzDG in der Novelle überhaupt nicht
       angegangen. Soziale Netzwerke sollen sogenannte Bestandsdaten und
       Nutzungsdaten zum Beispiel an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
       
       Egal, wie Löschungen und Meldungen von inkriminierten Posts in sozialen
       Medien letztlich ausgestaltet werden: Dass zum Beispiel Facebook,
       wahrscheinlicher noch ein externer Dienstleister, statt einer dafür
       qualifizierten Behörde entscheidet, was Recht und was Unrecht ist, kommt
       einer Privatisierung staatlicher Aufgaben gleich. Auf der Grundlage einer
       solchen Kapitulation aber können weder Freiheit noch Sicherheit gedeihen.
       
       19 Feb 2020
       
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