# taz.de -- Gesetzentwurf im Innenministerium: Weitere Asylrechtsverschärfungen?
       
       > Geduldete könnten ihren Status bei fehlender Mitwirkung verlieren. Die
       > Verbreitung von Abschiebungsterminen soll verboten werden.
       
 (IMG) Bild: Das Innenministerium will verbieten, Termine von Abschiebungen zu veröffentlichen
       
       Berlin taz Das Bundesinnenministerium plant weitere Verschärfungen des
       Asylrechts. In der vergangenen Woche wurde ein [1][Referentenentwurf des
       „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“,] auch
       „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bekannt. Demnach soll geduldeten Flüchtlingen,
       denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend an der Passbeschaffung mitgewirkt
       zu haben, der Duldungsstatus entzogen werden.
       
       Duldungen werden bislang meist erteilt, wenn Abschiebehindernisse
       vorliegen. Dies können fehlende Papiere sein, aber auch Krankheit oder die
       Ablehnung der Aufnahme durch die Herkunftsländer. Nach dem Entwurf sollen
       staatliche Leistungen und Erlaubnisse für Geduldete zukünftig „umfänglich
       an die Pflicht des Betroffenen geknüpft“ werden, „in zumutbarem Umfang
       selbst notwendige Handlungen zur Erlangung eines Passes oder Passersatzes
       vorzunehmen.“
       
       Die Menschen, die den Status als Geduldete aufgrund fehlender
       Passbeschaffung verlieren, sollen nach dem Wunsch des Innenministeriums
       zukünftig sanktioniert werden können. Dies betrifft Leistungen nach dem
       Asylbewerberleistungsgesetz und auch die Erlaubnis, einer Erwerbstätigkeit
       oder Ausbildung nachzugehen. Obwohl die Betroffenen gerade nicht
       abgeschoben werden können, dürfen sie dem Gesetzentwurf nach nicht
       arbeiten.
       
       Der Vorstoß aus Horst Seehofers Ministerium, der noch nicht mit anderen
       Ministerien abgestimmt ist, betrifft auch Beratungsstellen und
       ehrenamtliche Flüchtlingsunterstützer. So soll im Aufenthaltsgesetz ein
       Passus hinzugefügt werden, der diejenigen unter Strafe stellt, die „ohne
       Erlaubnis der zuständigen Behörde geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer
       bevorstehenden Abschiebung veröffentlichen, an einen unbestimmten
       Personenkreis gelangen lassen oder einem ausreisepflichtigen Ausländer
       mitteilen.“ Explizit gilt dies auch für die Verbreitung in sozialen
       Netzwerken oder in einem geschlossenen Newsletter.
       
       ## Bis zu drei Jahre Gefängnis
       
       Bislang informieren verschiedene Flüchtlingsrechtsorganisationen und
       Beratungsstellen Betroffene und die Öffentlichkeit über anstehende
       Abschiebeflüge, wenn ihnen diese Informationen vorliegen. [2][So weist
       beispielsweise der Bayerische Flüchtlingsrat auf seiner Homepage] auf eine
       geplante Sammelabschiebung nach Afghanistan am 18. Februar hin.
       
       Ein solcher Hinweis könnte mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe
       bestraft werden, wenn der Referentenentwurf zu einem Gesetz werden würde.
       Der Flüchtlingsrat bezeichnet den Entwurf als „massiven Angriff auf den
       Grundsatz der individuellen und ergebnisoffenen Beratung von
       Sozialarbeiter*innen und Rechtsanwält*innen, der ein wesentlicher
       Eckpfeiler des Rechtsstaats darstellt.“
       
       „Es ist unser Recht und unsere Pflicht, Flüchtlinge zu beraten. Das lassen
       wir uns auch nicht nehmen“, sagt Agnes Andrae vom Bayerischen
       Flüchtlingsrat zur taz. Sie ist selbst in der Einzelfallberatung tätig.
       „Wenn wir Informationen über geplante Abschiebungen haben, geben wir diese
       natürlich auch weiter. Wer Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen
       und Ehrenamtliche mundtot macht, erklärt den Rechtsstaat zur Makulatur.“
       
       Bereits im vergangenen Jahr hatte die baden-württembergische AfD erfolglos
       Strafanzeigen aufgrund veröffentlichter Abschiebetermine gestellt. Der
       CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Dobrindt, [3][hatte im Mai
       2018 von einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ gesprochen.] „Das
       Innenministerium setzt meiner Ansicht nach mit dem Gesetzentwurf diese
       Rhetorik politisch um“, meint Maximilian Pichl von der Universität Kassel
       im Gespräch mit der taz. Pichl ist Asylrechtsexperte, Rechts- und
       Politikwissenschaftler sowie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe aktiv.
       
       „Gerade bei Abschiebungen nach Afghanistan sind Menschenrechtsverletzungen
       und Bedrohungen des Lebens im Ankunftsland zu befürchten. Daher halte ich
       es für wichtig, wenn auf diese Abschiebungen öffentlich aufmerksam gemacht
       wird, um die Betroffenen juristisch zu unterstützen“, so Pichl weiter.
       [4][Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisiert den Gesetzentwurf]
       als „inhuman und mit dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
       nicht in Einklang zu bringen.“ Abgelehnte Asylbewerber würden darin wie
       Straftäter behandelt.
       
       6 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2019/02/GE-Zweites-Gesetz-zur-besseren-Durchsetzung-der-Ausreisepflicht.pdf
 (DIR) [2] https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/informationen.html
 (DIR) [3] /Nach-Aeusserung-von-Alexander-Dobrindt/!5503468
 (DIR) [4] https://www.proasyl.de/news/das-geordnete-rueckkehr-gesetz-ignoriert-rechtsstaatliche-grundsaetze/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frederik Schindler
       
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