# taz.de -- Kommentar Abschiebepolitik: Seehofer bleibt sich treu
       
       > Der Innenminister setzt auf Abschreckung: Wer auf geplante Abschiebeflüge
       > hinweist, soll künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden
       > können.
       
 (IMG) Bild: Setzt auf Abschreckung: Bundesinnenminister Horst Seehofer
       
       Bundesinnenminister Horst Seehofer widmet sich mal wieder seinem
       Lieblingsthema: Abschiebungen. Und er bleibt sich treu; erneut zeichnet er
       ein Bild, in dem der arme deutsche Rechtsstaat gegängelt und hintergangen
       wird von Geflüchteten mit zu viel krimineller Energie und einer
       heimtückischen Zivilgesellschaft.
       
       Wer, wie etwa der Bayerische Flüchtlingsrat, im Netz darauf hinweist,
       [1][wann der nächste Abschiebeflug] nach Afghanistan geht, soll künftig mit
       bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden. So steht es im
       [2][Referentenentwurf] für ein Gesetz zur „besseren Durchsetzung der
       Ausreisepflicht“, in Klammern: „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Wohlklingende
       Namen haben ja Konjunktur in dieser Großen Koalition.
       
       Der ehrlichere Name wäre wohl: „Unerwünschte-Solidarität-Gesetz“. Man wolle
       verhindern, dass Menschen vor ihrer Abschiebung untertauchen, heißt es. Aus
       diesem Grund teilen die Behörden Betroffenen schon seit 2015 bevorstehende
       Abschiebetermine nicht mehr mit. Doch so einfach ist es nicht.
       
       Nur, wer über eine angeordnete Abschiebung Bescheid weiß, kann sich zum
       Beispiel juristisch dagegen wehren – also sich auf den Rechtsstaat stützen.
       „Wer Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche
       mundtot macht, erklärt den Rechtsstaat zur Makulatur“, sagt deswegen
       zurecht Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat.
       
       Und es geht um mehr: um Einschüchterung der Menschen, die gegen die immer
       restriktivere Asylpolitik aufbegehren. Ganz im Sinne Alexander Dobrindts
       (CSU) mit seinem Gerede von der [3][„Anti-Abschiebe-Industrie“] – bestehend
       aus jenen Anwält*innen, die Geflüchtete vor Gericht vertreten.
       
       Deutschland ist damit nicht allein. Gerade diese Woche stand in Göteborg
       die Schwedin Elin Ersson vor Gericht. Sie hatte sich 2018 in einem Flugzeug
       geweigert, sich zu setzen – und so die Abschiebung eines Mannes nach
       Afghanistan vorerst beendet. Auch in Deutschland kommt es regelmäßig zu
       Demonstrationen, wenn Abschiebeflüge nach Afghanistan starten. Doch für
       solche Aktionen braucht man eins: die Termine.
       
       Das will Seehofer offenbar unterbinden – und zwar unabhängig davon, ob sie
       eine Abschiebung tatsächlich behindern oder nicht. Denn wie das Beispiel
       von Elin Ersson zeigt: Solidarität kann ansteckend sein. Erst stand sie
       alleine, nach und nach taten es ihr immer mehr Passagier*innen gleich.
       
       Abschiebungen nach Afghanistan sind ein dreckiges Geschäft, das weiß auch
       der Innenminister. Es steht so schwarz auf weiß im Lagebericht des
       Auswärtigen Amts. Das bringt ihn freilich nicht davon ab, sich gegen solche
       Abschiebungen auszusprechen. Im Gegenteil: Sie sollen einfach leise, still
       und heimlich passieren – je mehr, desto besser.
       
       7 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gesetzentwurf-im-Innenministerium/!5571294
 (DIR) [2] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2019/02/GE-Zweites-Gesetz-zur-besseren-Durchsetzung-der-Ausreisepflicht.pdf
 (DIR) [3] /Anti-Abschiebe-Industrie-als-Unwort/!5563227
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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