# taz.de -- Entwurf zur Pflegereform: „Ein Schlag ins Gesicht für Pflegebedürftige und Angehörige“
       
       > Die Pflegeversicherung steht unter Druck. Die Gesundheitsministerin will
       > nun mit einer Reform 11 Milliarden Euro einsparen – und erntet viel
       > Kritik.
       
 (IMG) Bild: Ein Berg von Reformen: Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, will 11 Milliarden Euro einsparen
       
       Das Dilemma ist seit Jahren bekannt. Immer mehr Menschen sind
       pflegebedürftig, aber die soziale Pflegeversicherung steht finanziell unter
       Druck. Schon in den letzten Jahren konnten die Leistungen nur durch einen
       [1][Zuschuss aus dem Bundeshaushalt] garantiert werden.
       Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat nun Vorschläge gemacht,
       wie sie die Pflegeversicherung reformieren möchte.
       
       „Für die nächsten Jahre sind Defizite zu erwarten, die ab 2028 zweistellige
       Milliardenbeträge erreichen werden“, heißt es im vorgelegten
       Referentenentwurf, der auch der taz vorliegt. Durch ein weitreichendes
       Maßnahmenbündel sollen allein 2027 über 11 Milliarden Euro eingespart
       werden, um die Beitragssätze halbwegs stabil zu halten.
       
       Der Beitrag liegt derzeit bei Menschen mit Kind bei 3,6 Prozent des
       Bruttolohns. Menschen, die keine Kinder haben, zahlen einen Beitrag von 4,2
       Prozent. Laut Entwurf soll der Beitragssatz für kinderlose Menschen dann um
       0,1 Prozentpunkte steigen.
       
       Neu ist, dass Minijobber*innen erstmals zu Beiträgen verpflichtet
       werden sollen. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden.
       Damit wird festgelegt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur
       Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Mit der Anhebung sollen laut
       Entwurf Besserverdienende an der Finanzierung der sozialen
       Pflegeversicherung stärker beteiligt werden. Diese drei Maßnahmen sollen
       allein im Jahr 2027 3,9 Milliarden Euro einspielen.
       
       ## Höhere Schwellen für Pflegebedürftigkeit
       
       Außerdem soll die bisher kostenlose Mitversicherung von Ehe- und
       Lebenspartner*innen eingeschränkt werden. Ab 2028 wird laut Entwurf
       ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent fällig. Ausnahmen soll es aber zum
       Beispiel für Familien mit Kindern unter 7 Jahren geben, Menschen mit
       Behinderung, Rentner*innen oder pflegende Angehörige.
       
       Geplant sind deutliche Sparmaßnahmen, die vor allem Menschen betreffen, die
       noch nicht so stark pflegebedürftig sind. Laut Entwurf soll die
       Begutachtung verschärft werden, sodass nicht mehr so viele Menschen als
       pflegebedürftig eingestuft werden. Der Hintergrund: Mit der [2][Reform im
       Jahr 2017] wurden Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Seither hat
       sich die Anzahl der Pflegebedürftigen auf fast 6 Millionen Menschen
       verdoppelt. Nun sollen wieder höhere Schwellen eingeführt werden.
       
       Menschen im niedrigsten Pflegegrad 1 sollen künftig den Entlastungsbetrag
       von 131 Euro nicht mehr bekommen. Das gilt aber nur für neue Fälle. Als
       Ersatz soll das Präventionsangebot ausgebaut werden. So wird in der
       häuslichen Pflege ein Anspruch auf individuelle Pflegebegleitung neu
       eingeführt. Versicherte ab 60 Jahren sollen gezielt Vorsorgeuntersuchungen
       erhalten.
       
       Für die Pflegegrade 2 und 3 werden die Entlastungszahlungen in den ersten
       drei Monaten halbiert, mit dem Ziel, über eine individuelle Begleitung den
       Gesundheitsstatus zu erhalten.
       
       Schon jetzt sind viele Pflegebedürftige, die im Heim sind, mit hohen
       Eigenanteilen überfordert. Denn die Pflegeversicherung übernimmt nur einen
       Teil der Kosten. Als Entlastung für Heimbewohner*innen gibt es deshalb
       gestaffelte Zuschläge von der Pflegekasse, die mit der Aufenthaltsdauer
       steigen. Jetzt sollen die Zeiträume aber verlängert werden, um die
       Pflegekassen zu entlasten. Sprich: Für die Pflegeheimbewohner*innen
       wird es teurer. Können Bewohner*innen die Eigenanteile nicht stemmen,
       werden sie vom Sozialamt übernommen. Auf die Kommunen kommen damit höhere
       Kosten zu.
       
       ## Geringere Rentenbeiträge
       
       Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch
       Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – diese Zahlungen
       sollen nun gekürzt werden. Das soll allein im kommenden Jahr 1,8 Milliarden
       Euro einsparen.
       
       An dem von Gesundheitsministerin Warken vorgelegten Entwurf wurde viel
       Kritik laut – auch vom Koalitionspartner. Christos Pantazis,
       gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, begrüßte
       zwar die stärkere Ausrichtung auf Prävention, sah aber entscheidende
       Finanzierungsfragen ungelöst. „Die Pflegereform behandelt Symptome – nicht
       die Ursachen der Finanzkrise“, erklärte Pantazis. Es brauche dringend einen
       „fairen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung“.
       
       Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, bezeichnete den
       Entwurf als „Spargesetz zulasten derjenigen, die das Pflegesystem jeden Tag
       tragen“. Die Situation verschärfe sich für Pflegebedürftige und pflegende
       Angehörige, Kommunen blieben auf zusätzlichen Kosten sitzen. „Statt den
       Sozialstaat zu stärken, werden Risiken wieder stärker in Familien
       zurückverlagert. Das ist die falsche Antwort auf die Pflegekrise“, sagte
       er.
       
       Evelyn Schötz, pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion warf Warken
       vor, „mit den geplanten Einschnitten [3][Ängste vor Altersarmut]“ zu
       schüren. Schon heute seien „Pflegebedürftige mit normaler Rente und ohne
       große Vermögen ab Tag 1 im Pflegeheim sozialhilfebedürftig.“ Die Anpassung
       der Schwellenwerte sei „de facto eine Leistungskürzung“ und „ein Schlag ins
       Gesicht für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“.
       
       Auch der Sozialverband VdK, die Caritas und der Paritätische Gesamtverband
       kritisierten, dass Pflegebedürftige und Angehörige zu stark belastet
       werden. Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung
       (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der
       Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Aber
       auch er bezeichnete das Gesamtpaket als „unausgewogen“.
       
       4 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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