# taz.de -- Heimkosten bei Pflegereform: Wenn das Erbe gefährdet ist
       
       > In der aktuellen Spardebatte zur Pflegereform werden Verteilungsfragen
       > innerhalb der Mittelschichten neu verhandelt. Das birgt Sprengstoff.
       
 (IMG) Bild: Reichtum schützt vor Alter nicht
       
       Gerechtigkeitsfragen wie diese finden sich in diversen
       Sozialstaatsdebatten. In diesem Fall betrifft sie die kommende Pflegereform
       und die Frage lautet: Wie viel Geld aus Vermögen oder Immobilienbesitz soll
       man aus dem eigenen Einkommen zahlen müssen, wenn man zum Pflegefall wird
       und deswegen stationär ins Heim muss? Ist es fair, wenn die Immobilie
       verkauft werden muss und dann nicht mehr an die [1][Erb:innen]
       weitergegeben werden kann? Oder muss die Versichertengemeinschaft, müssen
       die Steuerzahler:innen die Vermögen und den Status der Familien in den
       Mittelschichten schützen?
       
       Man nehme das Beispiel der gebrechlichen alten Dame, 81, dement mit
       fortschreitender Tendenz, [2][Pflegegrad] 3. Sie lebt in Baden-Württemberg,
       wohnt seit 14 Monaten im Heim, die Rente reicht nicht aus, den Eigenbeitrag
       von monatlich 3.190 Euro zu stemmen. Also verkauft sie das Häuschen. Bleibt
       sie einige Jahre im Pflegeheim, wird die Tochter, prekär lebende
       Kunstschaffende, erheblich weniger erben als erwartet, denn wahrscheinlich
       gingen mehr als 100.000 Euro aus dem Hausverkauf für die Finanzierung der
       Pflege der alten Dame drauf.
       
       Aus der [3][Pflegeversicherung] bezieht die Heimbewohnerin neben den
       Leistungen von rund 1.319 Euro im Monat noch einen Zuschuss von 686 Euro,
       den sogenannten Leistungszuschlag, der seit 2022 gilt. In der Debatte um
       die anstehende Pflegereform von [4][Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
       (CDU)] wird unter anderem der Vorschlag gemacht, den Leistungszuschlag für
       den Heimaufenthalt zu dämpfen. Das heißt, im genannten Beispiel würde der
       Leistungszuschlag niedriger ausfallen und damit der Eigenbeitrag zum
       Heimaufenthalt steigen und somit nochmal zusätzlich einige Tausend Euro aus
       dem privaten Vermögen abgeschmolzen für eine jahrelange Pflege im Heim.
       
       Scharfer Protest kommt von allen Seiten, von der SPD, der Opposition, sogar
       auch aus der Union, von Sozialverbänden, den Gewerkschaften, auch von den
       Krankenkassen. Die Chancen auf Umsetzung des Vorschlags sinken, weil
       irgendwie alle dagegen sind. Vielfach wird gefordert, dass mehr
       Steuermittel in die Pflege fließen. Die Frage ist nur, woher diese
       Steuermittel kommen sollen.
       
       ## Angst vor dem Abstieg
       
       Die Verteilungsfrage ist daher nicht ganz zu verteufeln: Inwieweit soll das
       Einkommen, das Vermögen der Alten geschont werden, wenn das Lebensrisiko
       der Pflege eintritt? Oder andersherum: Inwieweit sollen Beitrags- oder
       Steuerzahler:innen, darunter vor allem jüngere Erwerbstätige, den
       finanziellen Status auch von wohlhabenden Rentner:innen schützen?
       
       Vor der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 bezogen 70 Prozent
       der Bewohner:innen in Pflegeheimen Sozialhilfe, so eine Statistik der
       DAK-Gesundheit. Heute sind es 36 Prozent. Doch dieser Anteil steigt wieder,
       denn die Eigenanteile werden immer teurer.
       
       Es macht Angst, im Alter zum Sozialamt zu müssen, weil das Vermögen nicht
       für die Heimkosten reicht. Bei den Wohlhabenderen wächst die Sorge, das
       Vermögen und damit das Erbe abschmelzen zu müssen. Die Pflege wird wieder
       zum Risiko des finanziellen Abstiegs für die Mittelschichtsfamilien, wie es
       vor 40 Jahren der Fall war.
       
       ## Gespenstischer Kontrollverlust
       
       Die Angst, zum Sozialamt zu müssen oder den mühsam erarbeiteten Besitz zu
       verlieren, diese Angst wird befeuert durch die Tatsache, dass es etwas
       Unheimliches, etwas Unkontrollierbares hat, zum Pflegefall werden zu
       können. Ein Schlaganfall, eine Alzheimererkrankung kann jeden treffen, auch
       nach einer Lebensführung mit Bioernährung, Sport und intellektueller
       Anregung. Dement werden zu können, ist der Albtraum im Bildungsbürgertum.
       
       Jedoch gibt es viel Wohlstand bei den Alten. Laut einer [5][Untersuchung]
       des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) könnten 70
       Prozent der Rentnerhaushalte nach derzeitiger Rechtslage die
       Pflegeheimkosten für eine Person für fünf Jahre aus eigenem Einkommen und
       Vermögen inklusive Immobilien bestreiten, ohne Gang zum Sozialamt. Die
       [6][Unterschiede] zwischen reichen und armen Rentner:innen sind größer
       als die zwischen Reichen und Armen in den jüngeren Generationen.
       
       Eine stärkere Übernahme der Eigenbeteiligungen durch die Pflegekassen würde
       also nicht nur die jüngeren Beitrags- oder Steuerzahler:innen mehr
       belasten, sondern auch viele Senior:innen mitfinanzieren, die sich das
       Pflegeheim leisten können, wenn auch unter Abschmelzung ihres Besitzes, was
       schmerzhaft ist.
       
       ## Angehörige bleiben verschont
       
       Trotzdem: Die Hochgebrechlichen waren früher noch in größerer Sorge als
       heute, nicht nur kein Erbe mehr zu hinterlassen, sondern gar zur Last zu
       fallen. Denn früher wurden die erwachsenen Kinder – unter Beachtung von
       Freibeträgen – zur Finanzierung der Eigenanteile der Alten im Heim
       herangezogen, bevor das Sozialamt einsprang. Erst das
       Angehörigen-Entlastungsgesetz, das seit 2020 gilt, beendete diese
       Verpflichtung. Nur Söhne oder Töchter, die mehr als 100.000 Euro brutto im
       Jahr verdienen, müssen seitdem für die Eltern im Heim mitzahlen oder ihr
       Vermögen teilweise einsetzen. Dieser Angehörigenschutz steht auch jetzt
       nicht zur Debatte.
       
       Durch den Angehörigenschutz sind die erwachsenen Kinder besser vor der
       Zahlungsverpflichtung geschützt als in vielen anderen Ländern, wo sie
       gnadenlos zur Finanzierung der pflegebedürftigen Eltern herangezogen
       werden.
       
       Die Frage lautet: Muss man sich vielleicht doch von der Idee verabschieden,
       dass private Vermögen der Pflegebedürftigen möglichst wenig abgeschmolzen
       werden dürfen und Heimkosten zum allergrößten Teil aus Steuern und
       Beiträgen aller gestemmt werden sollten, also auch der nicht vermögenden
       Beitragszahler:innen? Vielleicht muss man hier eine Grenze ziehen.
       Festzulegen, wieweit der kollektive Schutz vor Lebensrisiken gehen soll und
       wieweit nicht und auch, welcher Schutz auf keinen Fall infrage stehen darf,
       das ist die heikle Aufgabe anstehender Spardebatten. Sie sorgen für
       Sprengstoff in den Mittelschichtmilieus. Nicht nur in der Pflege.
       
       20 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Erben-in-Deutschland/!6144339
 (DIR) [2] /Zukunft-von-Pflegegrad-1/!6118452
 (DIR) [3] /Reform-der-Pflegeversicherung/!6178646
 (DIR) [4] /Nina-Warken-Gesundheitsministerin/!t6095358
 (DIR) [5] https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2024/Gutachten-PKV-Vorsorge-f%C3%BCr-den-station%C3%A4ren-Pflegefall.pdf
 (DIR) [6] /Altersbericht-der-Bundesregierung/!6057276
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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