# taz.de -- Enteignungsdebatte in Berlin: Volkswille liegt auf Eis
       
       > Auch wenn der Volksentscheid klar erfolgreich war: Wer auf Enteignungen
       > in Berlin hofft, braucht nach wie vor Geduld.
       
 (IMG) Bild: Tanzender Enteignungs-Protest als Erinnerung vor dem Roten Rathaus
       
       Berlin taz | Ende März ist der neue [1][rot-grün-rote Berliner Senat] 100
       Tage im Amt. Doch die Bestände der großen privaten Immobilienkonzerne mit
       mehr als 3.000 Wohnungen sind noch immer nicht vergesellschaftet. Na gut,
       ganz so schnell hätten das die [2][57,6 Prozent der Wähler:innen, die bei
       der Wahl Ende September für den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co
       enteignen gestimmt hatten], wohl auch nicht erwarten können. Ein bisschen
       mehr Dampf auf dem Weg zur Umsetzung von Volkes Wille aber hätte es schon
       sein dürfen.
       
       In ihren Koalitionsverhandlungen hatten sich SPD, Grüne und Linke darauf
       geeinigt, als eine der ersten Amtshandlungen eine [3][Kommission
       einzusetzen], der die „Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen
       der Umsetzung des Volksbegehrens“ obliegen soll. Das Gremium freilich ist
       ein Kompromiss zwischen den Parteien, die das Ziel des Entscheids teilen
       (Linke), ablehnen (SPD) oder überfordert (Grüne) – für einen postulierten
       eindeutigen Umsetzungswillen hat es also nicht gereicht.
       
       Innerhalb von 100 Tagen sollte das Expert:innengremium die Arbeit
       aufnehmen, doch zwei Wochen vorher sind die Parteien im Clinch und die
       Initiative ungeduldig. Offen ist sowohl der konkrete politische Auftrag an
       die Kommission als auch, wer dem Gremium letztlich angehören wird – und wie
       viel Mitspracherecht jenen gebührt, die die Forderung gegen alle
       Widerstände durchgekämpft haben. Um so saurer stößt den
       Volksentscheidler:innen auf, dass sie noch auf eine Einladung ins Rote
       Rathaus warten, während die Immobilienlobby bereits zwei Mal zu Gast sein
       durfte.
       
       ## Das Lieblingsprojekt von Giffey
       
       Das Lieblingsprojekt der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey und
       ihres Stadtenwicklungssenators Andreas Geisel (beide SPD) – ein Bündnis für
       Neubau und bezahlbares Wohnen – hat nämlich umgehend seine Arbeit
       aufgenommen. Statt über die Enteignung spricht man hier über freiwillige
       Selbstverpflichtungen beim Auspressen der Mieter:innen – wohlgemerkt,
       mit Aktienunternehmen, deren Daseinszweck die Profitmaximierung, nicht die
       Mieter:innenzufriedenheit ist. Die Hoffnung der SPD dabei: Mehr
       Neubau – 25 Prozent davon laut Giffey „bezahlbar“, 75 Prozent dann wohl
       eher nicht – und ein bisschen Zurückhaltung bei den Mieterhöhungen würden
       das Problem des leergefegten und überteuerten Marktes lösen.
       
       Daran aber glaubt weder die Initiative, noch dürfte es die Berliner
       Mieter:innen überzeugen. Die Frage allerdings ist: Kommt es stattdessen
       schlussendlich zur Enteignung? Der Weg dahin jedenfalls ist lang und die
       Hürden zahlreich. Die Kommission, so viel gilt trotz der derzeitigen
       Verspätung ihrer Vorbereitung als sicher, wird kommen. Die Linke sich hat
       am vergangenen Wochenende auf ihrer Fraktionsklausur für eine
       viertelparitätische Besetzung ausgesprochen, also das Vorschlagsrecht für
       ihre Mitglieder durch SPD, Grüne, Linke und DW enteignen. Eine Mehrheit an
       progressiven Stimmen sollte damit – aber auch bei einem möglichen anderen
       Besetzungsverfahren – zumindest stehen. Tagen soll sie so weit wie möglich
       öffentlich.
       
       Der Initiative und der Linken ist es wichtig, dass die Debatte über die
       konkrete Umsetzung einer Vergesellschaftung – die Bestimmung der
       Wohnungsbestände, der Höhe der Entschädigung, die Form, in der die
       sozialisierten Bestände verwaltet werden – möglichst öffentlich geführt
       wird. Beide wollen über Aktionen und Konferenzen, parlamentarische Anträge
       und Debatten oder über Gutachten und Fachbeiträge versuchen, das Ziel
       mehrheitsfähig zu halten. Erst nach Abschluss der Kommissionsarbeit, die im
       besten Falle Leitlinien für die Vergesellschaftung hervorbringt, könnte das
       Parlament gesetzgeberisch tätig werden. Sollten sich die
       Parlamentarier:innen tatsächlich dem Willen des Volksentscheids fügen,
       stünde danach die gerichtliche Anfechtung.
       
       Selbst im besten Fall werden also noch viele, viele Jahre vergehen, bis der
       Grundgesetzartikel 15 über die Vergesellschaftung erstmals zur Anwendung
       kommt und sich die Eigentümerstruktur des Wohnungsmarktes fundamental in
       Richtung Gemeinnützigkeit verschiebt. Im Schlechten versandet das Ganze,
       was einen neuen Anlauf der Initiative nach sich ziehen würde – oder es
       endet damit, dass Richter:innen, den Artikel zu einem historischen Artefakt
       hinunterstufen.
       
       13 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
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