# taz.de -- Nach Volksentscheid in Berlin: Enteignen als Chance
       
       > Einer Neuauflage von Rot-Grün-Rot in Berlin steht kaum mehr etwas im Weg.
       > Aber der Umgang mit dem Volksentscheid wird Streitthema bleiben.
       
 (IMG) Bild: Enteignen ist nichts für Franziska Giffey: Verziertes Plakat aus dem Wahlkampf
       
       Berlin taz | Es ist kurz nach Mitternacht, als die [1][Einigung per
       Pressemitteilung] bekannt gemacht wird: Die neue Landesregierung aus SPD,
       Grünen und Linken respektiere das Ergebnis des erfolgreichen
       Enteignen-Volksentscheids, heißt es in dem Schreiben, und sie werde
       „verantwortungsvoll damit umgehen“. Wie genau, das muss eine
       Expertenkommission klären. Jene soll „Möglichkeiten, Wege und
       Voraussetzungen“ prüfen, wie der Wille der Berliner*innen umgesetzt
       werden kann.
       
       Die Formulierungen gehen kaum über die Sätze des vor den
       Koalitionsverhandlungen verabschiedeten Sondierungspapiers hinaus. Dennoch
       sind sie immens wichtig: Nach dieser Einigung dürfte einer erneuten
       Zusammenarbeit von SPD, Grünen und Linken inhaltlich [2][nicht mehr viel im
       Weg stehen].
       
       Bis Freitag sollen in weiteren Verhandlungen, unter anderem zu den
       Themenbereichen Innenpolitik, Bildung und Finanzen, die restlichen Seiten
       des Koalitionsvertrags erarbeitet werden. Am 21. Dezember könnte Franziska
       Giffey, frühere SPD-Familienministerin und Spitzenkandidatin in Berlin, als
       neue Regierende Bürgermeisterin vom Abgeordnetenhaus gewählt werden.
       
       Eine Neuauflage von Rot-Grün-Rot war lange nur eine Option von dreien. Im
       Wahlkampf hatte Giffey vor allem in Fragen der Verkehrs- wie der
       Wohnungspolitik deutlich konservativere Positionen vertreten als Grüne und
       Linke, aber auch als die SPD in Berlin bisher. Die einstige
       Bundesministerin hätte [3][erklärtermaßen lieber mit Grünen und FDP eine
       Ampel gebildet]. Doch das lehnten die Grünen ab.
       
       Zudem hatten die Berliner*innen in der Abstimmung über den
       Volksentscheid deutlich gemacht, dass sie angesichts der dramatischen Lage
       auf dem Wohnungsmarkt und dem Aus für den Mietendeckel eine radikale
       Mietenpolitik mittragen würden. 57,6 Prozent stimmten dafür, die
       Wohnungsbestände großer Immobilienunternehmen zu vergesellschaften. Das
       Grundgesetz sieht diese Möglichkeit in Artikel 15 zwar vor; genutzt wurde
       er bisher aber noch nie. Allerdings stand kein Gesetz zur Abstimmung,
       sondern lediglich der Appell an den Senat, ein solches Gesetz zu erlassen.
       
       Giffey hatte sich im Wahlkampf klar dagegen ausgesprochen; die Grünen sahen
       Enteignungen eher als Mittel zum Zweck. Lediglich die Linke stellte sich
       voll dahinter – und stand deswegen in den Verhandlungen unter Druck: Welche
       Ziele und Aufgaben sollte die vom neuen Senat einzusetzende
       Expertenkommission haben? Und wer sitzt darin?
       
       ## Viel Spielraum für Interpretationen
       
       Die Expertenrunde werde beauftragt, „nicht das Ob, sondern das Wie“ zu
       prüfen, betonte Linken-Landeschefin Katina Schubert in der Nacht auf
       Dienstag auf taz-Nachfrage. Bei der Frage der Besetzung haben sich die
       Verhandler*innen Montagnacht indes um eine klare Position gedrückt: Der
       nächste Senat soll darüber in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit
       entscheiden; die Initiative, die den Volksentscheid auf den Weg gebracht
       hat, werde daran beteiligt. Das lässt viel Spielraum für Interpretationen
       und dürfte noch für Ärger zwischen SPD, Linken und Grünen sorgen.
       
       Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen warf der SPD am Dienstag vor,
       die Umsetzung des Volksentscheids zu blockieren. Und die Mitglieder der
       Linkspartei müssen in einer Urabstimmung den Koalitionsvertrag billigen. Es
       ist keineswegs sicher, dass ihnen der Kompromiss ausreicht. Das Thema ist
       also noch lange nicht abgeräumt. Und bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft
       treten kann, dürften locker fünf Jahre vergehen.
       
       23 Nov 2021
       
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