# taz.de -- „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“: Sabotage à la SPD
       
       > In Berlin haben die Senatsparteien ihre Mitglieder für die Kommission
       > „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ benannt. Die SPD setzt auf Gegner des
       > Plans.
       
 (IMG) Bild: Ein breites Berliner Bündnis protestierte im Mai 2021 gegen Verdrängung und hohe Mieten
       
       Treffen sich zwölf Topjuristen und sprechen über Enteignung. Was anfängt
       wie ein Witz, und am Ende womöglich auch einer wird, ist in Berlin bald
       Realität. Ein halbes Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid
       [1][Deutsche Wohnen & Co enteignen], der für seine Forderung, die großen
       privaten Wohnungskonzerne zu vergesellschaften, eine satte Mehrheit der
       Berliner Wähler:innen hinter sich vereinigen konnte, kommt endlich
       Bewegung in die Sache.
       
       Dass der Volkswille zunächst an eine Expertenkommission delegiert wird,
       darauf hatten sich die Regierungsparteien SPD, Grüne und Linke nach zähem
       Ringen in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Doch Besetzung und
       Ausgestaltung dieses Gremiums blieben unklar; und nicht nur die Initiative
       DW Enteignen scharrte immer ungeduldiger mit den Hufen. [2][Nun aber haben
       sich die Senatsparteien auf neun Expert:innen festgelegt], die ein Jahr
       lang die Umsetzung prüfen sollen. Drei weitere kann die Initiative selbst
       benennen.
       
       Unter Leitung der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
       (SPD) wird eine hochkarätig besetzte Kommission zustande kommen, die – im
       besten Fall – Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten soll.
       Dass das gelingen wird, muss aber bezweifelt werden – und das liegt, wie so
       oft, an der SPD, die kein Interesse an der Konfrontation mit den
       Immobilienkonzernen und einer grundsätzlichen Umgestaltung des Berliner
       Wohnungsmarkts hat.
       
       Benannt hat sie drei konservative Verfassungsrechtler, deren Willen an
       einem konstruktiven, auf Umsetzungsperspektiven fokussierten Dialog
       bezweifelt werden muss. Neben dem ehemaligen, von der CDU benannten
       Bundesverfassungsrichter Michael Eichberger sind das zwei explizite Gegner
       der Initiative. Sowohl Christian Waldhoff, Professor für Öffentliches
       Recht an der Humboldt-Universität, als auch sein Kollege Wolfgang Durner
       von der Uni Bonn vertreten die These, dass die Berliner Verfassung einen
       höheren Eigentumsschutz habe als das Grundgesetz und damit der
       Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes hier nicht zur Anwendung
       kommen könne.
       
       ## Affront gegen Mehrheitsentscheid
       
       Ihre Benennung ist ein Affront von Bürgermeisterin Franziska Giffey und
       Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) gegen den demokratischen
       Mehrheitsentscheid und ein Gremium, das sich diesen Auftrag mit Respekt und
       Ehrgeiz stellt. Da hilft es auch kaum, dass die weiteren Vertreter:innen,
       darunter etwa Christoph Möllers, Verfassungsrechtler der
       Humboldt-Universität und Florian Rödl, Verteidiger des Mietendeckels, mehr
       oder minder große Sympathien für die erstmalige Anwendung von Artikel 15
       hegen.
       
       Denn was nützt ihre Mehrheit, wenn sich drei juristische Schwergewichte mit
       ihren Bedenken querstellen? Selbst wenn am Ende neun Kommissionsmitglieder
       einen Weg sehen, den Versuch der Enteignung zu wagen, bleiben die Mahner,
       auf die sich die SPD dann in ihrer Ablehnung, ein Gesetz zu verabschieden,
       berufen kann. Mit der Aussicht, dass die Umsetzung ihrer Forderung noch
       unwahrscheinlicher geworden ist, steht DW Enteignen nun vor einem Dilemma.
       Soll sie sich an dem Gremium beteiligen und damit einem absehbaren
       Scheitern eine größere Legitimation verleihen? Oder soll sie die Mitarbeit
       verweigern und sich damit, allgemein als populistische Spinner, die nicht
       in die Detailarbeit gehen wollen, beschimpft, ins Abseits stellen? Beide
       Wege sind wenig attraktiv und doch sprechen jeweils Argumente dafür.
       
       ## Der Spagat
       
       Gelingt es der Initiative, drei respektable Expert:innen zu gewinnen,
       verschiebt sie die Mehrheitsverhältnisse in der Kommission deutlich
       zugunsten jener Fraktion, die einen Weg suchen will, die gesetzliche
       Möglichkeit mit dem Enteignungsbegehren in Einklang zu bringen. Zumindest
       die Hoffnung auf eine Umsetzung bliebe so erhalten. Ihre
       Vertreter:innen wären die Garantie, dass alles, was in der Kommission
       passiert, auch öffentlich verhandelt wird. Die Initiative würde an
       öffentlichem Standing gewinnen und Wissen abschöpfen.
       
       Jetzt die Reißleine ziehen, statt ein Jahr Zeit zu vergeuden mit
       Scheindebatten und einem absehbaren Scheitern, entspräche dagegen der Logik
       einer selbstbewussten sozialen Bewegung, die sich nicht im politischen
       Prozess zermahlen lassen will. Man wäre frei, der Kommission von außen
       Feuer zu machen und zugleich als Motor für emanzipatorische, die
       Eigentumsfrage stellende Initiativen über Berlin hinaus zu wirken.
       
       ## Sie kann sich nicht zurückziehen
       
       Wenn die Initiative aber clever ist, gelingt ihr der Spagat. Will sie ein
       mehrheitsfähiger Akteur in der Stadt bleiben, der [3][nicht nur
       Unterstützung in linksradikalen Kreisen genießt], kann sie sich nicht
       zurückziehen. Ein Großteil ihrer Wähler:innen würde nicht verstehen,
       dass man nicht in den Konflikt geht und schon beim ersten schwierigen
       Schritt, der für eine Umsetzung gegangen werden muss, kneift. Gleichzeitig
       kann sie kämpferisch bleiben und sich auf den Moment vorbereiten, in dem
       entweder schon die Kommission oder im Anschluss der SPD-geführte Senat die
       Vergesellschaftung begräbt.
       
       Die Initiative liebäugelt in diesem Fall offensiv mit einem neuen
       Volksentscheid – dann nicht mit dem Auftrag an den Senat, ein Gesetz zu
       erarbeiten, sondern mit einem eigenen Gesetzentwurf. Wer aber ein möglichst
       unangreifbares Gesetz haben will, kann auf die Hinweise, die sich aus der
       Kommissionsarbeit ergeben werden, nicht verzichten. Alles andere wäre
       fahrlässig. Denn auf dem Spiel stehen nicht nur die Interessen von Berlins
       Mieter:innen, sondern eine grundsätzliche antikapitalistische
       Veränderungsperspektive. Für diese wäre es fatal, wenn am Ende das
       Bundesverfassungsgericht das Gesetz kassiert und den Sozialisierungsartikel
       15 für überholt erklärt.
       
       24 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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