# taz.de -- Niedersachsens AfD bleibt rechtsextrem: Verfassungsschutz darf weiter spitzeln
       
       > Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist den Eilantrag der Partei
       > gegen die Einstufung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“
       > ab.
       
 (IMG) Bild: Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis: für AfD-Landesvize Stephan Bothe nur Einzelmeinungen
       
       Niedersachsens Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD weiterhin
       als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ führen. Einen Eilantrag
       der rechtsextremen Partei dagegen hatte das Niedersächsische
       Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in zweiter Instanz abgewiesen. Zuvor
       war die AfD bereits [1][mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht
       Hannover gescheitert].
       
       Beendet ist der Rechtsstreit damit allerdings noch nicht. Vor dem
       Verwaltungsgericht Hannover dauert das Hauptsacheverfahren in der AfD-Klage
       an. Das Oberverwaltungsgericht hat nun aber erneut bestätigt, dass der
       Verfassungsschutz den niedersächsischen Landesverband derweil [2][weiterhin
       auch mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten darf].
       
       Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte auf den Eilantrag der AfD
       zunächst [3][mit einer Verfahrenserklärung reagiert], in der es auf den
       Einsatz geheimdienstlicher Mittel zunächst verzichtet hatte. Es [4][sagte
       darin zu], die AfD bis zur Eilentscheidung lediglich wie ein
       „Verdachtsobjekt“ für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische
       Grundordnung zu behandeln – wie schon seit 2022 –und keine
       „eingriffsintensiven“ nachrichtendienstlichen Mittel einzusetzen.
       
       Diese Zusage war allerdings schon mit der erstinstanzlichen Abweisung des
       AfD-Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni
       ausgelaufen. Der Verfassungsschutz könnte seitdem etwa V-Leute in dem
       Landesverband anwerben.
       
       ## „Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“
       
       Das Oberverwaltungsgericht hat dies nun bestätigt. Die Richter teilten die
       Auffassung des Verwaltungsgerichts, „dass Tatsachen vorlägen, die eine
       gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung
       belegten“, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts heißt.
       
       In seinem Einstufungsgutachten habe das dem Landesamt übergeordnete
       Landesinnenministerium mit hinreichender Gewissheit festgestellt, dass die
       Landes-AfD „bestrebt sei, den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu
       setzen und ein völkisch-abstammungsmäßiges bzw. ethnisches oder
       ethnisch-kulturelles Volksverständnis verfolge“, heißt es dort zur
       Begründung. Die AfD missachte das egalitäre Verständnis der
       Staatsangehörigkeit.
       
       Auch dass das Volksverständnis des Landesverbands „mit Rassismus gepaart“
       sei, sieht das Gericht als belegt an. Deutsche mit Migrationshintergrund
       würden aufgrund ihrer Herkunft und damit „aufgrund eines grundgesetzlich
       unzulässigen Differenzierungsmerkmals“ systematisch herabgewürdigt,
       verächtlich gemacht und ausgegrenzt. Das gelte insbesondere für Muslime.
       Das Gericht schreibt von einer „massiven ausländer- und insbesondere islam-
       und muslimfeindlichen Agitation“ des Landesverbands, die die
       grundgesetzlich geschützte Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot
       missachte.
       
       Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des AfD-Landesverbands
       Niedersachsen ergäben sich auch aus dessen Agitation gegen das Demokratie-
       und Rechtsstaatsprinzip. Staatliche Institutionen, Amtsträger, andere
       Parteien und deren Politiker würden „pauschal in teilweise diffamierender
       und verunglimpfender Weise angegriffen“. Damit beabsichtige der
       Landesverband, die Funktionsfähigkeit der freiheitlichen demokratischen
       Grundordnung, ja des ganzen des parlamentarischen Systems infrage zu
       stellen.
       
       Zugleich mache die AfD das Rechtsstaatsprinzip verächtlich, indem sie „die
       Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats insbesondere im Hinblick auf die
       Rechtsbindung der Exekutive und die Unabhängigkeit der Justiz“ in Zweifel
       ziehe. Die Partei legt also nahe, dass die Regierung sich nicht an Gesetze
       halte beziehungsweise die Justiz beeinflusse.
       
       Auch „verfassungsschutzrechtlich relevante Verbindungen zu
       rechtsextremistisch eingestuften parteiinternen Akteuren und zu anderen
       rechtsextremistischen Organisationen und Kräften“, etwa der Neuen Rechten,
       wertet das Gericht als Anzeichen dafür, dass auch Niedersachsens AfD selbst
       Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge.
       
       Die vollständige, gut 180 Seiten lange Begründung seiner Klageabweisung
       will das Gericht in der kommenden Woche vorlegen.
       
       Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) lässt sich zum
       Beschluss des Gerichts mit den Worten zitieren: „Ich begrüße die
       Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg. Der Landesverband der
       AfD in Niedersachsen ist gesichert rechtsextremistisch und verbleibt damit
       für den Verfassungsschutz im Status eines Beobachtungsobjekts von
       erheblicher Bedeutung.“
       
       AfD-Landesvize Stephan Bothe hingegen teilte mit: „Wir bedauern diese
       Entscheidung ausdrücklich.“ Im Hauptsacheverfahren müsse nun eine
       „umfassende und kritische Auseinandersetzung“ mit den Grundlagen der
       Einstufung erfolgen. „Politische Positionen, zugespitzte Kritik und
       einzelne Äußerungen dürfen nicht durch weitreichende Interpretationen zu
       einem vermeintlich geschlossenen Gesamtbild zusammengefügt werden“, so
       Bothe.
       
       30 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verfassungsschutz-darf-AfD-Niedersachsen-vorerst-hochstufen/!6183384
 (DIR) [2] /Verfassungsschutz-entscheidet-AfD-Niedersachsen-darf-jetzt-bespitzelt-werden/!6155455
 (DIR) [3] /Klage-der-AfD/!6086816
 (DIR) [4] https://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/startseite/aktuelles_service/aktuelle_meldungen/verfassungsschutz-gibt-im-rechtsstreit-verfahrenserklarung-ab-249378.html
       
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 (DIR) Jan Kahlcke
       
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