# taz.de -- Niedersachsens AfD bleibt rechtsextrem: Verfassungsschutz darf weiter spitzeln
> Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist den Eilantrag der Partei
> gegen die Einstufung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“
> ab.
(IMG) Bild: Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis: für AfD-Landesvize Stephan Bothe nur Einzelmeinungen
Niedersachsens Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD weiterhin
als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ führen. Einen Eilantrag
der rechtsextremen Partei dagegen hatte das Niedersächsische
Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in zweiter Instanz abgewiesen. Zuvor
war die AfD bereits [1][mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Hannover gescheitert].
Beendet ist der Rechtsstreit damit allerdings noch nicht. Vor dem
Verwaltungsgericht Hannover dauert das Hauptsacheverfahren in der AfD-Klage
an. Das Oberverwaltungsgericht hat nun aber erneut bestätigt, dass der
Verfassungsschutz den niedersächsischen Landesverband derweil [2][weiterhin
auch mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten darf].
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte auf den Eilantrag der AfD
zunächst [3][mit einer Verfahrenserklärung reagiert], in der es auf den
Einsatz geheimdienstlicher Mittel zunächst verzichtet hatte. Es [4][sagte
darin zu], die AfD bis zur Eilentscheidung lediglich wie ein
„Verdachtsobjekt“ für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung zu behandeln – wie schon seit 2022 –und keine
„eingriffsintensiven“ nachrichtendienstlichen Mittel einzusetzen.
Diese Zusage war allerdings schon mit der erstinstanzlichen Abweisung des
AfD-Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni
ausgelaufen. Der Verfassungsschutz könnte seitdem etwa V-Leute in dem
Landesverband anwerben.
## „Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“
Das Oberverwaltungsgericht hat dies nun bestätigt. Die Richter teilten die
Auffassung des Verwaltungsgerichts, „dass Tatsachen vorlägen, die eine
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung
belegten“, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts heißt.
In seinem Einstufungsgutachten habe das dem Landesamt übergeordnete
Landesinnenministerium mit hinreichender Gewissheit festgestellt, dass die
Landes-AfD „bestrebt sei, den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu
setzen und ein völkisch-abstammungsmäßiges bzw. ethnisches oder
ethnisch-kulturelles Volksverständnis verfolge“, heißt es dort zur
Begründung. Die AfD missachte das egalitäre Verständnis der
Staatsangehörigkeit.
Auch dass das Volksverständnis des Landesverbands „mit Rassismus gepaart“
sei, sieht das Gericht als belegt an. Deutsche mit Migrationshintergrund
würden aufgrund ihrer Herkunft und damit „aufgrund eines grundgesetzlich
unzulässigen Differenzierungsmerkmals“ systematisch herabgewürdigt,
verächtlich gemacht und ausgegrenzt. Das gelte insbesondere für Muslime.
Das Gericht schreibt von einer „massiven ausländer- und insbesondere islam-
und muslimfeindlichen Agitation“ des Landesverbands, die die
grundgesetzlich geschützte Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot
missachte.
Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des AfD-Landesverbands
Niedersachsen ergäben sich auch aus dessen Agitation gegen das Demokratie-
und Rechtsstaatsprinzip. Staatliche Institutionen, Amtsträger, andere
Parteien und deren Politiker würden „pauschal in teilweise diffamierender
und verunglimpfender Weise angegriffen“. Damit beabsichtige der
Landesverband, die Funktionsfähigkeit der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung, ja des ganzen des parlamentarischen Systems infrage zu
stellen.
Zugleich mache die AfD das Rechtsstaatsprinzip verächtlich, indem sie „die
Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats insbesondere im Hinblick auf die
Rechtsbindung der Exekutive und die Unabhängigkeit der Justiz“ in Zweifel
ziehe. Die Partei legt also nahe, dass die Regierung sich nicht an Gesetze
halte beziehungsweise die Justiz beeinflusse.
Auch „verfassungsschutzrechtlich relevante Verbindungen zu
rechtsextremistisch eingestuften parteiinternen Akteuren und zu anderen
rechtsextremistischen Organisationen und Kräften“, etwa der Neuen Rechten,
wertet das Gericht als Anzeichen dafür, dass auch Niedersachsens AfD selbst
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge.
Die vollständige, gut 180 Seiten lange Begründung seiner Klageabweisung
will das Gericht in der kommenden Woche vorlegen.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) lässt sich zum
Beschluss des Gerichts mit den Worten zitieren: „Ich begrüße die
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg. Der Landesverband der
AfD in Niedersachsen ist gesichert rechtsextremistisch und verbleibt damit
für den Verfassungsschutz im Status eines Beobachtungsobjekts von
erheblicher Bedeutung.“
AfD-Landesvize Stephan Bothe hingegen teilte mit: „Wir bedauern diese
Entscheidung ausdrücklich.“ Im Hauptsacheverfahren müsse nun eine
„umfassende und kritische Auseinandersetzung“ mit den Grundlagen der
Einstufung erfolgen. „Politische Positionen, zugespitzte Kritik und
einzelne Äußerungen dürfen nicht durch weitreichende Interpretationen zu
einem vermeintlich geschlossenen Gesamtbild zusammengefügt werden“, so
Bothe.
30 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Verfassungsschutz-darf-AfD-Niedersachsen-vorerst-hochstufen/!6183384
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## AUTOREN
(DIR) Jan Kahlcke
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