# taz.de -- Proteste in Frankreich: Kollektivhaftung für Krawallschäden
> Nach Ausschreitungen bei den Sozialprotesten beschließt der französische
> Senat neue Sicherheitsgesetze. Auch Unbeteiligte sollen zur Kasse gebeten
> werden.
(IMG) Bild: Teurer Protest: Bis zu 10.000 Euro sollen Demonstrierende künftig zahlen, wenn es zu Ausschreitungen kommt
Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Frankreich findet, das diejenigen,
die bei den Krawallen Schaden anrichten, auch dafür bezahlen sollten. Die
politische Rechte will noch viel weiter gehen: Noch unter dem Schock der
Unruhen und Plünderungen am Rande der [1][Demonstrationen des 17. Oktober]
hat der französische Senat mit seiner rechten Mehrheit einer
Gesetzesvorlage zugestimmt, die eine Form von finanzieller Kollektivhaftung
für Sachschaden bei Krawallen vorsieht.
Die Vorlage wurde mit 229 gegen 105 Stimmen nach einer hitzigen
Nachtdebatte verabschiedet. Dabei überboten sich Senatoren von rechts und
extrem rechts mit Vorschlägen, diese Sicherheitsgesetze noch zu
verschärfen. Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden demnächst über
die Version des Senats debattieren. Da die [2][linken Fraktionen aber
ebenfalls in der Minderheit sind], hat die sehr repressive Gesetzgebung
alle Chancen, verabschiedet zu werden.
Im Brennpunkt steht eine strafrechtliche Neuheit: Wer einfach danebensteht
und zuschaut, wenn Autos in Brand gesteckt, Schaufenster eingeschlagen und
die Geschäfte geplündert oder öffentliches Mobiliar (wie
Bushaltestellen-Unterstände oder Plakatsäulen) verwüstet werden, soll in
Zukunft wie die eigentlichen Straftäter bezahlen. Die Senatoren bezeichnen
dies als „finanzielle Solidarität“ der Teilnehmer an einer Kundgebung oder
Ansammlung, die in Gewalt ausartet.
Soll man sich darunter ein Delikt des „passiven Randalierens“ vorstellen?
Der Gesetzestext ist präzise und zugleich schwer zu interpretieren – und
vermutlich noch schwerer in Gerichten anzuwenden: Personen, die sich
„wissentlich und auch nach zwei polizeilichen Warnungen“ in einer
Versammlung aufhalten, die Schaden anzurichten oder [3][den öffentlichen
Frieden zu stören gedenkt], macht sich indirekt der Beihilfe schuldig.
## Bis zu 10.000 Euro Strafe
Nicht nur die Randalierer selbst, sondern auch Unbeteiligte sollen daher
für die Schäden bezahlen. Bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro pro
Person soll diese „Solidarität“ für den Schadensersatz eingefordert werden.
Und damit das Geld dann eingetrieben werden kann, präzisieren die
Senatoren, dass es auch vom Kindergeld, von Mietzulagen und den
Mindesterwerbsersatz-Leistungen und anderen öffentlichen Unterstützungen
für die Familien abgezogen werden kann. Dies verwandelt die
Kollektivhaftung auch noch in eine Sippenhaftung.
Auch sonst nutzt der rechte Senat die Gelegenheit, den Unruhestiftern mit
noch verschärften Strafen zu drohen. Nach einer Verurteilung sollen sie
gegebenenfalls aus ihrer Sozialwohnung rausgeworfen werden, ausländischen
Staatsbürgern kann als Zusatzstrafe die Aufenthaltsgenehmigung entzogen
werden. Für die Überwachung und Identifizierung der mutmaßlichen
Randalierer und der passiven Demonstranten dürfen Drohnen eingesetzt und
KI-unterstützte Software verwendet werden. Und im Weiteren soll es
einfacher werden, ohne Intervention der Gerichte, angekündigte
[4][Demonstrationen behördlich zu verbieten].
Wie Staatspräsident Emmanuel Macron in einer Rede nach den Krawallen des
17. Oktober es sich gewünscht hatte, sollen die zuständigen
Aufsichtsbehörden zudem neue legale Handhaben bekommen, um Netzwerkinhalte
zu blockieren, die zu Unruhen und Gewalt aufrufen. Die entsprechenden
sozialen Plattformen sollen dann innerhalb 24 Stunden der französischen
Aufforderung nachkommen. Andernfalls wäre es an den Internetanbietern und
Telefongesellschaften, die Verbindung zu den Plattformen zu stoppen.
Bereits zum dritten Mal in drei Jahren versucht Frankreich, in diesem
Bereich gesetzliche Mittel zu finden, um etwas gegen kriminelle oder
anstößige Publikationen auf den Netzwerken zu unternehmen. Dabei ging es
bislang um den Kampf gegen Terrorismus, Kinderpornografie und Drogenhandel.
Nun soll jetzt die Gewalt der „Casseurs“, die von der Staatsführung
weitgehend dem [5][Umfeld der „Ultralinken“] oder Jugendlichen-Banden aus
der Banlieue zugerechnet werden, in derselben Weise im Internet bekämpft
werden.
Die Menschenrechtsorganisationen und die politische Linke lehnen diese
Notstandsgesetze als gravierende Beschränkung der Bürgerrechte und
namentlich des Demonstrationsrechts ab. Es bestehen erhebliche Zweifel,
dass die Bestimmungen überhaupt mit der Verfassung vereinbar wären. Das
letzte Wort dürften darum die Verfassungsrichter des Conseil
constitutionnel haben.
29 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Rudolf Balmer
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