# taz.de -- Proteste in Frankreich: Kollektivhaftung für Krawallschäden
       
       > Nach Ausschreitungen bei den Sozialprotesten beschließt der französische
       > Senat neue Sicherheitsgesetze. Auch Unbeteiligte sollen zur Kasse gebeten
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Teurer Protest: Bis zu 10.000 Euro sollen Demonstrierende künftig zahlen, wenn es zu Ausschreitungen kommt
       
       Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Frankreich findet, das diejenigen,
       die bei den Krawallen Schaden anrichten, auch dafür bezahlen sollten. Die
       politische Rechte will noch viel weiter gehen: Noch unter dem Schock der
       Unruhen und Plünderungen am Rande der [1][Demonstrationen des 17. Oktober]
       hat der französische Senat mit seiner rechten Mehrheit einer
       Gesetzesvorlage zugestimmt, die eine Form von finanzieller Kollektivhaftung
       für Sachschaden bei Krawallen vorsieht.
       
       Die Vorlage wurde mit 229 gegen 105 Stimmen nach einer hitzigen
       Nachtdebatte verabschiedet. Dabei überboten sich Senatoren von rechts und
       extrem rechts mit Vorschlägen, diese Sicherheitsgesetze noch zu
       verschärfen. Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden demnächst über
       die Version des Senats debattieren. Da die [2][linken Fraktionen aber
       ebenfalls in der Minderheit sind], hat die sehr repressive Gesetzgebung
       alle Chancen, verabschiedet zu werden.
       
       Im Brennpunkt steht eine strafrechtliche Neuheit: Wer einfach danebensteht
       und zuschaut, wenn Autos in Brand gesteckt, Schaufenster eingeschlagen und
       die Geschäfte geplündert oder öffentliches Mobiliar (wie
       Bushaltestellen-Unterstände oder Plakatsäulen) verwüstet werden, soll in
       Zukunft wie die eigentlichen Straftäter bezahlen. Die Senatoren bezeichnen
       dies als „finanzielle Solidarität“ der Teilnehmer an einer Kundgebung oder
       Ansammlung, die in Gewalt ausartet.
       
       Soll man sich darunter ein Delikt des „passiven Randalierens“ vorstellen?
       Der Gesetzestext ist präzise und zugleich schwer zu interpretieren – und
       vermutlich noch schwerer in Gerichten anzuwenden: Personen, die sich
       „wissentlich und auch nach zwei polizeilichen Warnungen“ in einer
       Versammlung aufhalten, die Schaden anzurichten oder [3][den öffentlichen
       Frieden zu stören gedenkt], macht sich indirekt der Beihilfe schuldig.
       
       ## Bis zu 10.000 Euro Strafe
       
       Nicht nur die Randalierer selbst, sondern auch Unbeteiligte sollen daher
       für die Schäden bezahlen. Bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro pro
       Person soll diese „Solidarität“ für den Schadensersatz eingefordert werden.
       Und damit das Geld dann eingetrieben werden kann, präzisieren die
       Senatoren, dass es auch vom Kindergeld, von Mietzulagen und den
       Mindesterwerbsersatz-Leistungen und anderen öffentlichen Unterstützungen
       für die Familien abgezogen werden kann. Dies verwandelt die
       Kollektivhaftung auch noch in eine Sippenhaftung.
       
       Auch sonst nutzt der rechte Senat die Gelegenheit, den Unruhestiftern mit
       noch verschärften Strafen zu drohen. Nach einer Verurteilung sollen sie
       gegebenenfalls aus ihrer Sozialwohnung rausgeworfen werden, ausländischen
       Staatsbürgern kann als Zusatzstrafe die Aufenthaltsgenehmigung entzogen
       werden. Für die Überwachung und Identifizierung der mutmaßlichen
       Randalierer und der passiven Demonstranten dürfen Drohnen eingesetzt und
       KI-unterstützte Software verwendet werden. Und im Weiteren soll es
       einfacher werden, ohne Intervention der Gerichte, angekündigte
       [4][Demonstrationen behördlich zu verbieten].
       
       Wie Staatspräsident Emmanuel Macron in einer Rede nach den Krawallen des
       17. Oktober es sich gewünscht hatte, sollen die zuständigen
       Aufsichtsbehörden zudem neue legale Handhaben bekommen, um Netzwerkinhalte
       zu blockieren, die zu Unruhen und Gewalt aufrufen. Die entsprechenden
       sozialen Plattformen sollen dann innerhalb 24 Stunden der französischen
       Aufforderung nachkommen. Andernfalls wäre es an den Internetanbietern und
       Telefongesellschaften, die Verbindung zu den Plattformen zu stoppen.
       
       Bereits zum dritten Mal in drei Jahren versucht Frankreich, in diesem
       Bereich gesetzliche Mittel zu finden, um etwas gegen kriminelle oder
       anstößige Publikationen auf den Netzwerken zu unternehmen. Dabei ging es
       bislang um den Kampf gegen Terrorismus, Kinderpornografie und Drogenhandel.
       Nun soll jetzt die Gewalt der „Casseurs“, die von der Staatsführung
       weitgehend dem [5][Umfeld der „Ultralinken“] oder Jugendlichen-Banden aus
       der Banlieue zugerechnet werden, in derselben Weise im Internet bekämpft
       werden.
       
       Die Menschenrechtsorganisationen und die politische Linke lehnen diese
       Notstandsgesetze als gravierende Beschränkung der Bürgerrechte und
       namentlich des Demonstrationsrechts ab. Es bestehen erhebliche Zweifel,
       dass die Bestimmungen überhaupt mit der Verfassung vereinbar wären. Das
       letzte Wort dürften darum die Verfassungsrichter des Conseil
       constitutionnel haben.
       
       29 Oct 2026
       
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