# taz.de -- Frankreichs Staat sucht die Kraftprobe: Organisierte Konfusion
       
       > Kundgebungen im Zentrum wurden von Fall zu Fall erlaubt, dann wieder
       > verboten oder wie in Paris an den Stadtrand verbannt. Eine zunehmend
       > autoritäre Staatsführung möchte die Protestbewegung in die Illegalität
       > treiben.
       
 (IMG) Bild: Mit Feuerwerk gegen Ungerechtigkeit
       
       Paris taz | So schnell, wie dies [1][Präsident Emmanuel Macron] gewünscht
       hat, geben die protestierenden Jugendlichen keine Ruhe. Wieder haben am
       dritten aufeinanderfolgenden Samstag vermutlich mehr als [2][400.000
       Menschen für eine andere Bildungspolitik und für bessere Lebensbedingungen
       demonstriert]. Die Behörden hatten ihnen die Organisation der Aktionen
       nicht leicht gemacht. In mehreren Städten war keine Marschroute in den
       Stadtzentren bewilligt worden.
       
       In der Folge kam es fast unweigerlich zu Zwischenfällen, als die
       Ordnungskräfte die „illegal“ Demonstrierenden vertreiben wollten. Das war
       insbesondere der Fall in Marseille, Lyon, Toulouse und Rennes. In Paris
       verlief der Demonstrationszug ruhig mit mehr als 70.000 Menschen (laut
       Innenministerium), die nur außerhalb von Paris am Stadtrand, von der Porte
       de Bagnolet zur Porte de Charenton, marschieren durften. Erst als die
       Polizei noch vor dem Eintreffen der letzten Demonstrierenden mit viel
       Tränengas alle zum Heimgehen veranlassen wollte, gab es sehr heftige
       Auseinandersetzungen. Die Kreuzung an der Porte de Charenton war um 17.30
       Uhr in einen dichten Nebel aus Reizgas gehüllt.
       
       Die Haltung der Behörden hatte schon am Freitag eine Kontroverse ausgelöst.
       Bis kurz vor dem Beginn eines dritten Aktionstags herrschte in Paris
       völlige Konfusion. Die Polizeipräfektur hatte am Freitag dem Antrag der
       CGT-Gewerkschaft, am 31. Oktober eine geordnete Kundgebung von der Bastille
       zum Platz Nation zu organisieren, nicht zugestimmt und alle Demonstrationen
       in der Hauptstadt verboten. Doch das Verwaltungsgericht gab der
       Gewerkschaft Recht und erlaubte damit die von ihr gewünschte Marschstrecke
       innerhalb der Stadtmauern von Paris. Im Auftrag der Regierung reichte der
       Polizeipräfekt einen Rekurs ein. Und die übergeordnete Instanz, der Conseil
       d’État, entschied im Sinne der Regierung. Den Protestierenden wurde dann
       sehr kurzfristig eine Route von Bagnolet nach Charenton angeboten. Auf
       dieser Strecke am Stadtrand war es offiziell legal zu demonstrieren.
       
       Innenminister Laurent Nuñez hatte erklärt, aufgrund der Informationen
       seiner Nachrichtendienste befürchte er schwere Zwischenfälle. Namentlich
       zirkulierten auf den Netzwerken Aufrufe, das Halloween-Fest als Anlass zu
       benutzen, um mit entsprechenden Masken und Verkleidungen gewaltsam zu
       randalieren und Geschäfte zu plündern. Zudem würden rund 600 „Ultralinke“
       erwartet. Die Führung der CGT meinte dazu, mit solchen dramatisierenden
       Voraussagen wolle der Minister die Bewegung spalten und den Jugendlichen
       und ihren Eltern Angst machen. Nuñez’ Absicht war es bestimmt, die
       Protestierenden aus dem Zentrum zu verbannen und so auch in der
       Öffentlichkeit zu marginalisieren. 40 Metro- und RER-Schnellbahnstationen
       waren zudem geschlossen, um es den Leuten schwer zu machen, überhaupt an
       den Startpunkt zu gelangen.
       
       Parallel sind jedoch die Geschäftsinhaber, die Opfer von Plünderungen waren
       oder erneute Sachschäden bei Unruhen befürchten, aufgeschreckt. In der
       öffentlichen Meinung macht sich, angeheizt von einem Teil der Medien, die
       Angst vor dem Chaos breit. Die Staatsführung scheint nicht mehr in der Lage
       zu sein, normal für Ordnung zu sorgen. Die Rechtspopulisten scheuen sich
       nicht, diesen besorgten Bürger*innen zu versprechen, mit ihnen an der
       Macht werde sich das radikal ändern.
       
       Dieses Hin und Her zwischen Polizei- und Regierungsbehörden und der Justiz
       schuf eine große Unsicherheit. Wo und wann waren die Protestaktionen legal
       oder illegal? Existierte hinter der allgemeinen Konfusion, die wegen sich
       kurzfristig ändernder Anordnungen entstand, vielleicht sogar die Absicht,
       den Konflikt in eine Eskalation treiben zu lassen? Und: Darf man in
       Frankreich noch demonstrieren?
       
       Noch vor ein paar Jahren oder Monaten hätte die Frage absurd getönt. In den
       letzten sechs Wochen aber hat die französische Staatsführung zuerst ihr
       Möglichstes getan, um eine legitime Forderungsbewegung von
       Mittelschüler*innen und Studierenden mit einer unerhörten Politik der
       Einschüchterung und polizeilichen Repression zu stoppen. Da ihr dies nicht
       gelungen ist und da sich die Bewegung von den Schultoren auf die Straßen
       aller Städte und auf bereits kampferprobte Kreise wie Gelbwesten und
       Gewerkschaften ausgeweitet hat, versucht es die Regierung auf Anweisung von
       Präsident Emmanuel Macron mit Demonstrations- und nächtlichen
       Ausgehverboten. Der Erfolg dabei ist nicht gerade spektakulär.
       
       Bei den Krawallen am Rande der Demonstrationen am 17. Oktober war deutlich
       geworden, dass selbst die massiven Aufgebote der Ordnungskräfte angesichts
       von Hunderttausenden von sehr entschlossenen Protestierenden überfordert
       waren und dass die Einsatzdoktrin der präventiven Einkesselung der
       Ansammlungen nicht sehr erfolgreich war oder sich wegen des oft brutalen
       Vorgehens in der öffentlichen Meinung kontraproduktiv auswirkte. Und die
       Jugendlichen ließen sich bisher weder einschüchtern noch durch ein paar
       halbe Zugeständnisse der Regierung besänftigen. Sie haben für Dienstag und
       Donnerstag Blockaden vor den Schulen und Fakultäten angekündigt. Für
       Donnerstag rufen die Gewerkschaften zu einem Generalstreik auf. Die soziale
       Bewegung wird zusehends politisch.
       
       31 Oct 2026
       
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