# taz.de -- Wozu das AfD-Leak führen kann: Gamechanger für ein Parteiverbot?
       
       > Die AfD-Mails können Belege in einem Verbotsverfahren werden, sagt
       > Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Wie ist die Partei mit rechtsextremen Vorfällen
       > umgegangen?
       
 (IMG) Bild: Deutschlandfahnen beim Parteitag der Rechtsextremen in Erfurt
       
       Die AfD möchte lieber nicht über ihre internen Mails sprechen. Mehr als
       420.000 davon sind seit Montag im Internet. Am Dienstag sprach die Partei
       zwar von einem „Hackerangriff“ auf ihren Hosting-Dienstleister, erklärte am
       Mittwoch aber, Fragen zum Inhalt nicht zu beantworten. Die Daten solle
       niemand nutzen oder verbreiten. Die Echtheit des Bestands ist nicht
       abschließend belegt, vieles spricht jedoch dafür.
       
       [1][Die Mails reichen von 2026 bis ins Jahr 2013 zurück, also tief in die
       Parteigeschichte.] Enthalten sind darin Unterlagen zu Ausschlussverfahren
       ebenso wie interne Strategiepapiere. Auch Postfächer der
       Parteischiedsgerichte sollen betroffen sein. Was lässt sich daraus über die
       AfD als Ganzes sagen?
       
       Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun hält auf Grundlage der Mails eine
       neue Bewertung der Partei für möglich. Der Leak könnte ein „Gamechanger“
       für ein [2][Verbotsverfahren der AfD] sein, sagt der IT-Rechtsexperte der
       taz. Vorausgesetzt, die Daten sind authentisch – wovon der Rechtsanwalt
       ausgeht.
       
       Jun durchstöberte den Datenwust dabei vor allem nach Belegen, dass
       Parteiorgane von verfassungsfeindlichen Vorgängen wussten. Und besonders,
       wie sie damit umgegangen sind. „Es fehlte uns nie an Material für
       verfassungsfeindliche Bestrebungen, sondern das, was uns die ganze Zeit
       fehlte, ist die Zurechnung, nämlich der Nachweis, dass das der
       Parteiführung oder Parteiorganen bekannt war.“
       
       ## Welches Material für AfD-Verbot interessant ist
       
       Dafür könnten Schiedsgerichtsunterlagen wichtig sein, die Fragen
       beantworten wie diese: Was wurde einem Mitglied vorgeworfen? Wie begründete
       das Parteigericht seine Entscheidung, ein Mitglied auszuschließen oder
       nicht? An solchen Schriftwechseln zeige sich, wie die Partei mit radikalen
       Mitgliedern umgegangen sei, so Jun.
       
       Relevant könnte zum Beispiel die Begründung oder Ablehnung eines
       Beschlusses sein. Ein gescheiterter Ausschluss allein belege jedoch noch
       keine Zustimmung der Gesamtpartei zu Äußerungen des Mitglieds. Doch nun,
       anhand des riesigen Datenmaterials, lasse sich eben viel tiefgreifender
       nachvollziehen. Etwas, was den Verfassungsschutzämtern lange schon legal
       möglich gewesen wäre, wie Jun betont.
       
       Die zweite Art Daten, die für ein Verbotsverfahren interessant sein
       könnten, sind laut Jun diejenigen, die ein planmäßiges, innerparteiliches
       Vorgehen zur Beeinträchtigung oder Beseitigung der
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung belegen. So können interne
       Strategiepapiere zeigen, ob hinter öffentlichen Äußerungen eine gemeinsame
       politische Absicht steht. Bisher habe man Planung häufig aus dem
       öffentlichen Verhalten ableiten müssen, sagt er, dies sei nun anders.
       Hinzukommen müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Partei mit
       ihrem Vorhaben Erfolg haben könnte.
       
       Bleibt die Frage, ob gehackte Mails überhaupt juristisch verwendet werden
       dürfen. Jun unterscheidet dazu zwischen Strafverfahren und einem
       Parteiverbotsverfahren. Die rechtswidrige Beschaffung führe nicht
       automatisch dazu, dass Erkenntnisse unbrauchbar seien. So billigte das
       Bundesverfassungsgericht etwa 2010 eine Wohnungsdurchsuchung, deren
       Anfangsverdacht auf angekauften Steuerdaten aus Liechtenstein beruhte. Auch
       bei Steuer-CDs gab der Staat schon einmal Geld für Material aus, das
       illegal erbeutet wurde.
       
       ## „Die AfD kann sich nicht mehr verstecken“
       
       Doch sogar wenn die Mails selbst nicht verwertet werden, verweist Jun auf
       einen Grund, warum sie wertvoll sind: Die Mails könnten Hinweise liefern,
       welche Zeugen zu befragen und welche Unterlagen anzufordern wären. Jetzt
       seien neue Möglichkeiten gegeben, Verdachtsfällen auf den Grund zu gehen.
       „Ich glaube, dass die Sachen, die die Partei gemacht hat, sich nicht mehr
       verstecken lassen“, ist AfD-Experte Jun überzeugt Auch andere
       Jurist*innen sehen das so. „Die AfD ist verfassungswidrig und ein
       Parteiverbotsverfahren wäre wahrscheinlich erfolgreich“, sagte die Juristin
       Valentina Chiofalo von der Gesellschaft für Freiheitsrechte bereits am
       Dienstag der taz. Ihre Organisation hielt ein Verbotsverfahren schon auf
       Grundlage aller vor dem Leak bekannten Tatsachen über die AfD für
       aussichtsreich. Dazu veröffentlichte die GFF ein rund 1.500 Seiten starkes
       Gutachten, das allein auf öffentlich zugänglichen Quellen beruht.
       
       Auch politisch bringt das AfD-Leak neuen Schwung in die Debatte. Die
       Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, ist der
       Auffassung, [3][man solle dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit
       geben, ein Verbot zu prüfen]. Rechtsanwalt Jun sieht im bisherigen Zögern
       der Antragsberechtigten vor allem politische Erwägungen. Doch nun sei der
       Moment gekommen, richtig hinzuschauen, nachzuhaken [4][und Konsequenzen zu
       ziehen.]
       
       22 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Fragen-und-Antworten-zum-AfD-Leak/!6223805
 (DIR) [2] /taz-Talk-ueber-AfD-Verbot/!vn6088915/
 (DIR) [3] https://www.youtube.com/watch?v=fg5CZ4k1lXI&t=33
 (DIR) [4] /Geleakte-AfD-Mails-Folgen-jetzt-endlich-mal-Konsequenzen/!6223153
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friedrich Kraft
       
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