# taz.de -- Kampf gegen Übergewicht: Bundesregierung will Zuckersteuer auf Getränke ab Mitte 2027
       
       > Das Kabinett beschließt einen Entwurf mit weniger Einnahmen als bisher
       > vom Finanzministerium geplant. Kleine Hersteller sollen verschont werden.
       
 (IMG) Bild: Nur noch als light: die neue Zuckersteuer
       
       rtr/taz | Die Bundesregierung will die geplante Zuckersteuer auf Getränke
       deutlich abspecken und zugleich kleine Hersteller davon ausnehmen. Das
       Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für eine entsprechende
       Formulierungshilfe von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Die
       Bundestagsfraktionen von Union und SPD sollen diese nun im Parlament
       beraten und umsetzen. Die neue Steuer soll am 1. Juli 2027 starten und
       helfen, die Kosten im Gesundheitssystem zu stabilisieren.
       
       Der Grundgedanke dabei: Je höher der Zuckergehalt, desto höher soll auch
       die ‌Steuerbelastung ausfallen. Nach der neuen Vorlage soll es aber nur
       noch zwei statt bislang geplanter drei Steuerstufen geben. Getränke mit 5
       bis weniger als 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen mit 26 Cent je
       Liter besteuert werden, ab 8 Gramm werden 32 Cent fällig. In einer früheren
       Fassung waren noch 26 Cent ab 5 Gramm, 32 Cent ab 7 Gramm und 38 Cent ab 10
       Gramm vorgesehen.
       
       Es sind Ausnahmeregelungen für kleine und unabhängige Hersteller mit einer
       jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern vorgesehen. Zusätzlich
       wurde eine Befreiung für Betriebe bis eine Million Liter aufgenommen, wie
       das Finanzministerium mitteilte. Die staatliche Beihilfe muss allerdings
       die Europäische Kommission noch absegnen.
       
       Die Zuckersteuer soll zum Beispiel Cola-Getränke, Orangenlimonade, gesüßte
       Fruchtschorlen, Eistees und Energydrinks erfassen. Gleiches gilt für
       zuckerhaltigen Sirup. „Nicht erfasst werden alkoholhaltige Getränke, weil
       diese in der Regel bereits einer anderen Verbrauchsteuer unterliegen“, so
       das Finanzministerium. Auch alkoholfreie Alternativen werden ausgenommen,
       ebenso wie reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Schorlen.
       „Milchmischgetränke sind aufgrund ihrer ernährungsphysiologischen Bedeutung
       und hinsichtlich der Calciumversorgung ausgenommen“, heißt es im Beschluss.
       Hafer- und Reisdrinks sowie Sojagetränke unterlägen ebenfalls nicht der
       Steuer. Zudem sollen Getränke mit künstlichen Süßstoffen nicht einbezogen
       werden.
       
       Durch die Änderungen ‌sinken auch die erwarteten Einnahmen deutlich. Für
       2027 rechnet der Bund bei voller Jahreswirkung mit 820 Millionen Euro,
       tatsächlich sollen wegen des Starts zur Jahresmitte 690 Millionen Euro in
       die Kasse fließen. Für 2031 werden Einnahmen von 890 Millionen Euro
       erwartet. Bisher waren noch Einnahmen von 925 Millionen Euro in der vollen
       Jahreswirkung für 2027 und 1,16 Milliarden Euro ⁠für 2031 veranschlagt
       worden. Allerdings sieht der Beschluss immer noch mehr Einnahmen als die
       Finanzkommission Gesundheit vor. Diese hatte 450 Millionen Euro jährlich
       veranschlagt.
       
       Die Einnahmen sollen genutzt werden, um eine geplante Kürzung des
       Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern. Zudem soll die
       Abgabe zu einem gesünderen Konsum anregen. Laut Finanzministerium werden
       die jährlichen Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten
       Getränken für das Gesundheitssystem auf etwa 2,1 Milliarden Euro beziffert.
       
       14 Oct 2026
       
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