# taz.de -- Beschlagnahmtes Material bei „Die Zeit“: Albtraum für die Pressefreiheit
       
       > Das Landgericht Hamburg beschlagnahmte Interview-Aufnahmen der
       > „Zeit“-Redaktion im Zusammenhang mit der Block-Familie. Nun wehrt sich
       > das Medienhaus – zu Recht.
       
 (IMG) Bild: Auch für die Wohnung der „Zeit“-Journalistin Anne Kunze, die an dem Podcast mitarbeitete, lag ein Durchsuchungsbeschluss vor
       
       Für Journalist*innen war es am Montagmorgen in Hamburg ein Albtraum.
       Zwei Polizistinnen und ein Vertreter des Hamburger Gerichts kommen in die
       Redaktionsräume der Wochenzeitung Die Zeit. Sie haben einen Beschluss des
       Landgerichts Hamburg dabei und drohen mit einer Durchsuchung, sollten die
       Journalist*innen bestimmte Informationen nicht freiwillig herausgeben.
       
       Es geht um den Podcast „House of Block“. Dafür sprach die Zeit-Journalistin
       Anne Kunze Anfang 2024 mit den [1][Kindern der Hamburger Unternehmerfamilie
       Block, kurz nach deren Entführung], nachdem sie zu ihrem Vater nach
       Dänemark zurückgebracht worden waren. Die Ermittlungsbehörden wollen die
       Aufzeichnungen nutzen, um die Glaubwürdigkeit von Zeug*innen zu
       überprüfen. Außerdem suchen sie nach angeblichen Vertragsunterlagen zu
       Vereinbarungen zwischen den Interviewten und der Zeit. Einen solchen
       Vertrag gebe es nicht, teilte die Zeit-Verlagsgruppe in einer
       Pressemitteilung mit.
       
       Klar dürfen Staatsanwaltschaften Fragen stellen und Ermittlungen führen.
       Aber wenn die Journalist*innen die Informationen nicht weitergeben,
       dann muss an der Stelle Schluss sein. Journalist*innen sind keine
       Hilfsermittler*innen der Justiz. Sie müssen unabhängig arbeiten und
       ihre Quellen schützen können. Ermittlungsbehörden dürfen nicht einfach auf
       journalistisches Material zugreifen.
       
       Besonders brisant ist dabei, dass der Zeit weder eine falsche
       Berichterstattung noch eine fehlerhafte Recherche vorgeworfen wird. Die
       Ermittler interessieren sich für die Aufzeichnungen, weil sie ihnen als
       Beweismittel dienen könnten. Damit wird der Quellenschutz zum Hindernis,
       das Ermittlungsbehörden aus dem Weg räumen wollen.
       
       ## Vertrauen der Quellen
       
       Journalistische Arbeit lebt vom Vertrauen der Quellen. Wer Missstände
       aufdeckt, ist darauf angewiesen, dass Menschen bereit sind, Informationen
       zu teilen – oft mit großem persönlichem Risiko. Journalist*innen können
       ihnen keine absolute Sicherheit versprechen. Informant*innen müssen
       aber darauf vertrauen können, dass vertrauliche Gespräche nicht
       nachträglich zum Material für staatliche Ermittlungen werden. Wenn Quellen
       befürchten müssen, dass ihre Aussagen bei Bedarf bei der Staatsanwaltschaft
       landen, werden sie künftig häufiger schweigen.
       
       Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte deshalb Signalwirkung
       haben. Was wäre passiert, wenn die Beamt*innen tatsächlich die
       Redaktionsräume durchsucht, Rechner beschlagnahmt und Datenträger
       mitgenommen hätten – womöglich mit Material aus ganz anderen investigativen
       Recherchen? Was wäre, wenn auch andere Gerichte diese Entscheidung in
       Zukunft gut finden und das Redaktionsgeheimnis weiter beschneiden?
       
       Die Zeit hat die Unterlagen nur versiegelt übergeben und der
       Beschlagnahmung widersprochen. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und
       Jochen Wegner kündigten an, sich mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren.
       Das kann sich eine große Redaktion leisten. Kleinere Medien haben dafür
       womöglich nicht die nötigen Ressourcen. Pressefreiheit darf aber nicht
       davon abhängen, ob sich ein Verlag einen Rechtsstreit leisten kann.
       
       Das alles geschah nun ausgerechnet in der Hamburger Woche der
       Pressefreiheit. Es ist ein deutliches Zeichen, wie hier in [2][Deutschland
       die Pressefreiheit unter Druck gerät]. Auch die aktuell geplante Reform der
       Befugnisse von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz gibt Anlass
       zur Sorge.
       
       ## Überwachung wie 1984
       
       Am Montag beriet der Innenausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf.
       Problematisch ist hier der vorgesehene Umgang mit journalistischen
       Kontakten: Ein besonderer Schutz soll nur greifen, wenn
       Journalist*innen selbst gezielt überwacht werden. Wird dagegen eine
       Quelle überwacht und stoßen die Behörden dabei auf deren Kontakt zu einer
       Redaktion, könnte dieser Schutz entfallen.
       
       Das ist widersinnig. Für Journalist*innen macht es keinen Unterschied,
       ob Behörden sie gezielt überwachen oder zufällig auf ihre Kontakte stoßen.
       In beiden Fällen kann die Vertraulichkeit ihrer Arbeit gefährdet sein. Bei
       der [3][Diskussion über die Reform des Bundesnachrichtendienstes] am
       vergangenen Montag war übrigens keine einzige Medienvertreter*in als
       Sachverständige geladen, kritisierte die Deutsche Journalistinnen- und
       Journalisten-Union (dju) in einer Pressemitteilung von Verdi.
       
       Die werden anscheinend nur dann nach Informationen gefragt, wenn sie, wie
       im Fall Block, brisante Informationen haben könnten und zu Werkzeugen der
       Strafverfolgung gemacht werden sollen. Man will sich nicht ausmalen, wie
       1984-mäßig dieser Albtraum weitergehen könnte.
       
       13 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ann-Kathrin Leclere
       
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