# taz.de -- Beschlagnahmtes Material bei „Die Zeit“: Albtraum für die Pressefreiheit
> Das Landgericht Hamburg beschlagnahmte Interview-Aufnahmen der
> „Zeit“-Redaktion im Zusammenhang mit der Block-Familie. Nun wehrt sich
> das Medienhaus – zu Recht.
(IMG) Bild: Auch für die Wohnung der „Zeit“-Journalistin Anne Kunze, die an dem Podcast mitarbeitete, lag ein Durchsuchungsbeschluss vor
Für Journalist*innen war es am Montagmorgen in Hamburg ein Albtraum.
Zwei Polizistinnen und ein Vertreter des Hamburger Gerichts kommen in die
Redaktionsräume der Wochenzeitung Die Zeit. Sie haben einen Beschluss des
Landgerichts Hamburg dabei und drohen mit einer Durchsuchung, sollten die
Journalist*innen bestimmte Informationen nicht freiwillig herausgeben.
Es geht um den Podcast „House of Block“. Dafür sprach die Zeit-Journalistin
Anne Kunze Anfang 2024 mit den [1][Kindern der Hamburger Unternehmerfamilie
Block, kurz nach deren Entführung], nachdem sie zu ihrem Vater nach
Dänemark zurückgebracht worden waren. Die Ermittlungsbehörden wollen die
Aufzeichnungen nutzen, um die Glaubwürdigkeit von Zeug*innen zu
überprüfen. Außerdem suchen sie nach angeblichen Vertragsunterlagen zu
Vereinbarungen zwischen den Interviewten und der Zeit. Einen solchen
Vertrag gebe es nicht, teilte die Zeit-Verlagsgruppe in einer
Pressemitteilung mit.
Klar dürfen Staatsanwaltschaften Fragen stellen und Ermittlungen führen.
Aber wenn die Journalist*innen die Informationen nicht weitergeben,
dann muss an der Stelle Schluss sein. Journalist*innen sind keine
Hilfsermittler*innen der Justiz. Sie müssen unabhängig arbeiten und
ihre Quellen schützen können. Ermittlungsbehörden dürfen nicht einfach auf
journalistisches Material zugreifen.
Besonders brisant ist dabei, dass der Zeit weder eine falsche
Berichterstattung noch eine fehlerhafte Recherche vorgeworfen wird. Die
Ermittler interessieren sich für die Aufzeichnungen, weil sie ihnen als
Beweismittel dienen könnten. Damit wird der Quellenschutz zum Hindernis,
das Ermittlungsbehörden aus dem Weg räumen wollen.
## Vertrauen der Quellen
Journalistische Arbeit lebt vom Vertrauen der Quellen. Wer Missstände
aufdeckt, ist darauf angewiesen, dass Menschen bereit sind, Informationen
zu teilen – oft mit großem persönlichem Risiko. Journalist*innen können
ihnen keine absolute Sicherheit versprechen. Informant*innen müssen
aber darauf vertrauen können, dass vertrauliche Gespräche nicht
nachträglich zum Material für staatliche Ermittlungen werden. Wenn Quellen
befürchten müssen, dass ihre Aussagen bei Bedarf bei der Staatsanwaltschaft
landen, werden sie künftig häufiger schweigen.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte deshalb Signalwirkung
haben. Was wäre passiert, wenn die Beamt*innen tatsächlich die
Redaktionsräume durchsucht, Rechner beschlagnahmt und Datenträger
mitgenommen hätten – womöglich mit Material aus ganz anderen investigativen
Recherchen? Was wäre, wenn auch andere Gerichte diese Entscheidung in
Zukunft gut finden und das Redaktionsgeheimnis weiter beschneiden?
Die Zeit hat die Unterlagen nur versiegelt übergeben und der
Beschlagnahmung widersprochen. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und
Jochen Wegner kündigten an, sich mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren.
Das kann sich eine große Redaktion leisten. Kleinere Medien haben dafür
womöglich nicht die nötigen Ressourcen. Pressefreiheit darf aber nicht
davon abhängen, ob sich ein Verlag einen Rechtsstreit leisten kann.
Das alles geschah nun ausgerechnet in der Hamburger Woche der
Pressefreiheit. Es ist ein deutliches Zeichen, wie hier in [2][Deutschland
die Pressefreiheit unter Druck gerät]. Auch die aktuell geplante Reform der
Befugnisse von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz gibt Anlass
zur Sorge.
## Überwachung wie 1984
Am Montag beriet der Innenausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf.
Problematisch ist hier der vorgesehene Umgang mit journalistischen
Kontakten: Ein besonderer Schutz soll nur greifen, wenn
Journalist*innen selbst gezielt überwacht werden. Wird dagegen eine
Quelle überwacht und stoßen die Behörden dabei auf deren Kontakt zu einer
Redaktion, könnte dieser Schutz entfallen.
Das ist widersinnig. Für Journalist*innen macht es keinen Unterschied,
ob Behörden sie gezielt überwachen oder zufällig auf ihre Kontakte stoßen.
In beiden Fällen kann die Vertraulichkeit ihrer Arbeit gefährdet sein. Bei
der [3][Diskussion über die Reform des Bundesnachrichtendienstes] am
vergangenen Montag war übrigens keine einzige Medienvertreter*in als
Sachverständige geladen, kritisierte die Deutsche Journalistinnen- und
Journalisten-Union (dju) in einer Pressemitteilung von Verdi.
Die werden anscheinend nur dann nach Informationen gefragt, wenn sie, wie
im Fall Block, brisante Informationen haben könnten und zu Werkzeugen der
Strafverfolgung gemacht werden sollen. Man will sich nicht ausmalen, wie
1984-mäßig dieser Albtraum weitergehen könnte.
13 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Prozess-gegen-Christina-Block/!6180400
(DIR) [2] /Pressefreiheit-in-Deutschland/!6220568
(DIR) [3] /Geheimnisverrat-beim-Geheimdienst/!6219406
## AUTOREN
(DIR) Ann-Kathrin Leclere
## TAGS
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) talkshow
(DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
(DIR) Die Zeit
(DIR) GNS
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Social-Auswahl
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Pressefreiheit in Deutschland: DJV verurteilt AfD-Drohung gegen ZDF-Reporter
AfD-Politiker Ulrich Siegmund drohte während eines Interviews dem
„heute-show“-Reporter Fabian Köster. Der Journalistenverband spricht von
„purer Einschüchterung“.
(DIR) Geheimnisverrat beim Geheimdienst: Ist die BND-Reform in guten Händen?
Dass Ex-BND-Chef August Hanning spioniert haben soll, ist eine Katastrophe.
Schließlich soll der Geheimdienst gerade erst neue Befugnisse erhalten.
(DIR) Prozess gegen Christina Block: Zeugin belastet Steakhouse-Erbin
Im Prozess zur Entführung zweier Kinder hat eine Zeugin die Darstellung
Christina Blocks in Zweifel gezogen. Hintergrund ist ein Sorgerechtsstreit.