# taz.de -- „Zeit“-Podcast „House of Block“: Lasst die Kinder sprechen, aber schützt sie
> Im Zeit-Podcast spricht eine der Block-Töchter über ihre Entführung. Wie
> kann man Kinder erzählen lassen – und sie doch vor der Öffentlichkeit
> schützen?
(IMG) Bild: Nicht nur Redaktionen, sondern auch Gerichte müssen die Vertraulichkeit von Aussagen schützen
„Es ist ein Prozess, wie ihn Deutschland noch nie gesehen hat“, schreibt
die Bild in einem Artikel im Februar 2026 zum Fall der Familie Block.
Gemeint ist ein Sorgerechtsstreit, der in einer Kindesentführung mündet,
dessen Hintergründe [1][nun vor Gericht verhandelt werden]. Nachdem die
Boulevardpresse den Fall seit Langem als Skandalgeschichte inszeniert hat,
befasst sich auch Anne Kunze im achtteiligen Zeit-Verbrechenspodcast „House
of Block“ damit.
In der ersten Folge des Podcasts kommt auch Tochter Klara zu Wort. Sie war
bei der Entführung 13 Jahre alt, heute ist sie 15. Das wirft die Frage auf:
Wenn schutzbedürftige Kinder im Zentrum stehen, soll das überhaupt für eine
mediale Öffentlichkeit erzählt werden?
Ja, denn denen, über die ständig berichtet wird, sollte man die Möglichkeit
geben, sich selbst zu äußern, wenn sie das möchten. Aber nicht unter
beliebigen Bedingungen. Dazu gehört ein Schutzraum: Die Sprechenden, vor
allem wenn es Kinder sind, müssen aufgeklärt werden und die Kontrolle über
ihre Aussagen behalten.
Um noch mal kurz zu rekapitulieren: In der Silvesternacht von 2023 auf 2024
wurden in Dänemark zwei Kinder des dort lebenden Vaters Stephan Hensel
entführt. Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block, Hensels Ex-Ehefrau
und Steakhouse-Erbin, vor, eine israelische Sicherheitsfirma mit der
Entführung beauftragt zu haben. Block bestreitet das und sagt, sie sei von
der Firma selbst getäuscht worden. Der Prozess läuft seit Juli 2025, ein
Urteil wurde bis heute nicht gefällt.
## „Alles auf den Tisch“
Anne Kunze sprach in den ersten Podcastfolgen auf Einladung des Vaters mit
ihm, seiner neuen Ehefrau und zwei der Töchter. Christina Block lehnte das
Gespräch ab. Im Podcast sind daher bloß Ausschnitte ihrer Gerichtsaussagen
zu hören.
Am 12. Oktober ordnete das Landgericht Hamburg die [2][Beschlagnahmung von
Interviewmitschnitten] des Zeit-Podcasts an, unter anderem zur Überprüfung
der Glaubwürdigkeit von Zeugen im Fall Block. Der Zeitverlag wehrt sich, zu
Recht: Wenn Betroffene mit Journalist:innen sprechen, müssen sie darauf
vertrauen können, dass diese Gespräche nicht in einer Gerichtsakte landen.
Boulevardmedien wie die Bild berichten seit Beginn effekthascherisch über
den Fall. Klara sagt deshalb gleich am Anfang des Podcasts, sie wolle
sprechen und, dass endlich die Wahrheit erzählt wird: „Alles soll auf den
Tisch kommen“ – zumindest ihre Wahrheit.
Wenn die Tochter selbst die Dringlichkeit verspürt, ihre Perspektive zu
zeigen, und ein seriöses Medium ihr dafür einen geschützten Raum bieten
will, ist das im Interesse derer, deren Wohl im Mittelpunkt stehen sollte:
der Kinder und damit auch der Hauptbetroffenen des Falls.
## Die eigentliche Ambivalenz
Doch das entbindet die Redaktion nicht von ihrer Verantwortung.
Minderjährige Kinder können die Reichweite einer öffentlichen Erzählung
über ihr eigenes Leben kaum vollständig überblicken – deshalb sagt auch der
Pressekodex, dass sie besonders schützenswert sind.
Es braucht also einen Rahmen, in dem Betroffene nicht als Objekte einer
Skandalgeschichte auftreten. Ein Qualitätsmedium wie die Zeit kann einen
solchen bieten, weil sie über die nötigen Ressourcen verfügt, einem so
heiklen Fall die notwendige Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen.
Hier liegt die eigentliche Ambivalenz: Kinder haben ein Recht darauf,
gehört zu werden, und zugleich ein Recht darauf, geschützt zu werden.
Beides lässt sich nicht gegeneinander aufrechnen. Wer Klara schweigen
lässt, um sie zu schützen, nimmt ihr eine Stimme, die sie ausdrücklich
haben will. Wer sie sprechen lässt, weil sie es will, überlässt ihr eine
Entscheidung, deren Folgen sie mit 15 kaum absehen kann. Was heute
Selbstermächtigung ist, kann in zehn Jahren als Last empfunden werden.
Dazu kommt, dass in diesem Fall ausgerechnet die Menschen, die sonst für
das Kind einwilligen würden, selbst Streitpartei sind. Gerade deshalb liegt
es in der Verantwortung der Redaktion, dass die Kinder die Kontrolle über
ihre Aussagen behalten. Umso gravierender ist, dass [3][das Landgericht]
mit der Beschlagnahmung der Aussagen diesen verletzlichen Rahmen und
obendrein die Pressefreiheit nun angegriffen hat.
Klara wollte, dass ihre Wahrheit endlich erzählt wird, sie wollte sich
dadurch selbst ermächtigen. Redaktion und Gericht müssen sie und ihre
eigene Verantwortung ernst nehmen.
17 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Rahel Bueb
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