# taz.de -- „Zeit“-Podcast „House of Block“: Lasst die Kinder sprechen, aber schützt sie
       
       > Im Zeit-Podcast spricht eine der Block-Töchter über ihre Entführung. Wie
       > kann man Kinder erzählen lassen – und sie doch vor der Öffentlichkeit
       > schützen?
       
 (IMG) Bild: Nicht nur Redaktionen, sondern auch Gerichte müssen die Vertraulichkeit von Aussagen schützen
       
       „Es ist ein Prozess, wie ihn Deutschland noch nie gesehen hat“, schreibt
       die Bild in einem Artikel im Februar 2026 zum Fall der Familie Block.
       Gemeint ist ein Sorgerechtsstreit, der in einer Kindesentführung mündet,
       dessen Hintergründe [1][nun vor Gericht verhandelt werden]. Nachdem die
       Boulevardpresse den Fall seit Langem als Skandalgeschichte inszeniert hat,
       befasst sich auch Anne Kunze im achtteiligen Zeit-Verbrechenspodcast „House
       of Block“ damit.
       
       In der ersten Folge des Podcasts kommt auch Tochter Klara zu Wort. Sie war
       bei der Entführung 13 Jahre alt, heute ist sie 15. Das wirft die Frage auf:
       Wenn schutzbedürftige Kinder im Zentrum stehen, soll das überhaupt für eine
       mediale Öffentlichkeit erzählt werden?
       
       Ja, denn denen, über die ständig berichtet wird, sollte man die Möglichkeit
       geben, sich selbst zu äußern, wenn sie das möchten. Aber nicht unter
       beliebigen Bedingungen. Dazu gehört ein Schutzraum: Die Sprechenden, vor
       allem wenn es Kinder sind, müssen aufgeklärt werden und die Kontrolle über
       ihre Aussagen behalten.
       
       Um noch mal kurz zu rekapitulieren: In der Silvesternacht von 2023 auf 2024
       wurden in Dänemark zwei Kinder des dort lebenden Vaters Stephan Hensel
       entführt. Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block, Hensels Ex-Ehefrau
       und Steakhouse-Erbin, vor, eine israelische Sicherheitsfirma mit der
       Entführung beauftragt zu haben. Block bestreitet das und sagt, sie sei von
       der Firma selbst getäuscht worden. Der Prozess läuft seit Juli 2025, ein
       Urteil wurde bis heute nicht gefällt.
       
       ## „Alles auf den Tisch“
       
       Anne Kunze sprach in den ersten Podcastfolgen auf Einladung des Vaters mit
       ihm, seiner neuen Ehefrau und zwei der Töchter. Christina Block lehnte das
       Gespräch ab. Im Podcast sind daher bloß Ausschnitte ihrer Gerichtsaussagen
       zu hören.
       
       Am 12. Oktober ordnete das Landgericht Hamburg die [2][Beschlagnahmung von
       Interviewmitschnitten] des Zeit-Podcasts an, unter anderem zur Überprüfung
       der Glaubwürdigkeit von Zeugen im Fall Block. Der Zeitverlag wehrt sich, zu
       Recht: Wenn Betroffene mit Journalist:innen sprechen, müssen sie darauf
       vertrauen können, dass diese Gespräche nicht in einer Gerichtsakte landen.
       
       Boulevardmedien wie die Bild berichten seit Beginn effekthascherisch über
       den Fall. Klara sagt deshalb gleich am Anfang des Podcasts, sie wolle
       sprechen und, dass endlich die Wahrheit erzählt wird: „Alles soll auf den
       Tisch kommen“ – zumindest ihre Wahrheit.
       
       Wenn die Tochter selbst die Dringlichkeit verspürt, ihre Perspektive zu
       zeigen, und ein seriöses Medium ihr dafür einen geschützten Raum bieten
       will, ist das im Interesse derer, deren Wohl im Mittelpunkt stehen sollte:
       der Kinder und damit auch der Hauptbetroffenen des Falls.
       
       ## Die eigentliche Ambivalenz
       
       Doch das entbindet die Redaktion nicht von ihrer Verantwortung.
       Minderjährige Kinder können die Reichweite einer öffentlichen Erzählung
       über ihr eigenes Leben kaum vollständig überblicken – deshalb sagt auch der
       Pressekodex, dass sie besonders schützenswert sind.
       
       Es braucht also einen Rahmen, in dem Betroffene nicht als Objekte einer
       Skandalgeschichte auftreten. Ein Qualitätsmedium wie die Zeit kann einen
       solchen bieten, weil sie über die nötigen Ressourcen verfügt, einem so
       heiklen Fall die notwendige Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen.
       
       Hier liegt die eigentliche Ambivalenz: Kinder haben ein Recht darauf,
       gehört zu werden, und zugleich ein Recht darauf, geschützt zu werden.
       Beides lässt sich nicht gegeneinander aufrechnen. Wer Klara schweigen
       lässt, um sie zu schützen, nimmt ihr eine Stimme, die sie ausdrücklich
       haben will. Wer sie sprechen lässt, weil sie es will, überlässt ihr eine
       Entscheidung, deren Folgen sie mit 15 kaum absehen kann. Was heute
       Selbstermächtigung ist, kann in zehn Jahren als Last empfunden werden.
       
       Dazu kommt, dass in diesem Fall ausgerechnet die Menschen, die sonst für
       das Kind einwilligen würden, selbst Streitpartei sind. Gerade deshalb liegt
       es in der Verantwortung der Redaktion, dass die Kinder die Kontrolle über
       ihre Aussagen behalten. Umso gravierender ist, dass [3][das Landgericht]
       mit der Beschlagnahmung der Aussagen diesen verletzlichen Rahmen und
       obendrein die Pressefreiheit nun angegriffen hat.
       
       Klara wollte, dass ihre Wahrheit endlich erzählt wird, sie wollte sich
       dadurch selbst ermächtigen. Redaktion und Gericht müssen sie und ihre
       eigene Verantwortung ernst nehmen.
       
       17 Oct 2026
       
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